08.05.2025
SICHERHEIT

Grazer Startup Joinpoints will expandieren

Joinpoints arbeitet inzwischen unter anderem mit der Münchner Polizei zusammen und will expandieren. Eine Finanzierungsrunde ist bereits gestartet und soll dieses Jahr abgeschlossen werden.
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Jakob Deimbacher will mit seinem Unternehmen Joinpoint expandieren. (c) Joinpoint
Jakob Deimbacher will mit seinem Unternehmen Joinpoint expandieren. (c) Joinpoint

Mit seinem Tool Joinpoints will Jakob Deimbacher Unternehmen das Leben leichter machen und Abläufe einfacher gestalten. Joinpoints kann unter anderem als CRM im Vertrieb, als Ticketsystem im Support oder als Projektmanagementtool verwendet werden. Joinpoints liegt komplett in der österreichischen Cloud. Brutkasten berichtete bereits.

Jetzt konnte Deimbacher weitere große Kunden gewinnen: Die Münchner Polizei verwendet seit kurzem das österreichische Tool. „Das ist wirklich toll, dass wir die Polizei als Kunde gewinnen konnten. Da ist ja schon eine sehr kritische Infrastruktur dahinter. Wir schaffen es als junges, österreichisches Unternehmen, so eine kritische Infrastruktur zu bedienen. Das ist schon cool“. Joinpoints könne den sicherheitsrelevanten Anforderungen, die die Polizei stellt, jedenfalls gerecht werden, so Deimbacher. „Wir möchten auch noch andere Polizeistationen in Deutschland mit an Bord haben“, erzählt Deimbacher von seinem Vorhaben. Besonders für Behörden sei es wichtig, aus der US-Cloud herauszukommen, sagt Deimbacher und will diese Chance nutzen.

Außerdem sind auch das Deutsche Rote Kreuz sowie die DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) Kunde von Joinpoints.

Expansion in ganz Europa geplant

Insgesamt wolle er mit dem Unternehmen expandieren. Im Moment ist das Unternehmen noch gebootstrapped – um schneller wachsen zu können, ist jetzt aber eine Fremdfinanzierung geplant. Für eine Expansion in Europa sei jetzt der richtige Zeitpunkt, weil viele Unternehmen jetzt auf der Suche nach einem neuen Cloud Anbieter seien: „Viele wollen wegen der neuen Trump-Regierung raus aus US-Clouds. Diese Gunst der Stunde müssen wir nutzen“, erklärt Deimbacher.

Abgesehen von den Expansionsplänen und den neuen Kunden freut sich Deimbacher auch zu verkünden: „Seit April sind wir klimaneutral unterwegs! Die Energie wird jetzt aus Wasserkraft bezogen“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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