26.04.2018

Grazer Startup Easelink kooperiert mit chinesischem Autokonzern

Das Grazer Startup Easelink präsentiert mit dem chinesischen Konzern Great Wall Motors auf der "Beijing Auto Show 2018" seine kabellose Ladetechnologie "Matrix Charging".
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(c) Easelink - WEY-Chef Jens Steingräber mit Easelink-Gründer Hermann Stockinger präsentierten das neueste Konzeptfahrzeug auf der Auto-Show in Peking

Die Zukunft ist kabellos. Zumindest wenn es nach dem asiatischen Automobilhersteller Great Wall Motors geht: Der Konzern, der zuletzt 1,2 Millionen Fahrzeuge produzierte, wird auf der aktuell stattfindenden „Beijing Auto Show 2018“ auch die kabellose Ladetechnologie „Matrix Charging“ des österreichischen Hightech-Startup Easelink herzeigen. In Peking wird die E-Innovation in der neuesten Fahrzeugplattform der GWM-Tochter WEY präsentiert. Die Kooperation zwischen dem Grazer Startup und dem chinesischen Konzern besteht bereits seit einiger Zeit. „Matrix Charging“ automatisiert den Ladevorgang von E-Fahrzeugen, das händische An- und Abstecken des Kabels entfällt.

+++ Gastbeitrag: Pitching-Contest in Peking mit österreichischer Beteiligung +++

Easelink: „Stehzeit als potentielle Ladezeit“

„Dadurch wird Stehzeit zu potenzieller Ladezeit von Elektrofahrzeugen. Die gefühlte Reichweite der E-Autos steigt. Damit bekommen wir mit ‚Matrix Charging‘ eines der größten Hemmnisse der Elektromobilität in den Griff“, sagt Easelink-Gründer Hermann Stockinger. Ermöglicht wird der kabellose Ladevorgang durch einen Konnektor. Dieser befindet sich im Fahrzeugunterbau und senkt sich vollautomatisch ab, ehe er sich mit einem am Boden befindlichen Pad verbindet. Die genaue Parkposition spielt dabei keine Rolle. Der Ladevorgang erfolgt für den Nutzer unbemerkt. Geladen werden könne so theoretisch nicht nur am Parkplatz, sondern auch im „Drive-In“ und sogar an der Ampel-Kreuzung. Über Konnektor und Pad werde eine Leistung von bis zu 43 kW (DC) bzw. 22 kW (AC) erzielt, bei einer Effizienz von mehr als 99 Prozent. „Wir benötigen keine bewegten Teile. Das garantiert Wartungsfreiheit für alle Infrastrukturbetreiber“, hebt Stockinger hervor.

Easelink
(c) Easelink – So sollen die „Matrix Charging“-Stationen aussehen.

Heuer noch Serienproduktion?

Nach gemeinsamen Auftritten auf der „Guangzhou Automotive Show“ und der IAA ist es das der dritte gemeinsame Auftritt. „Pad und Konnektor sind als System im Vergleich zu bestehenden und absehbaren Ladelösungen um ein Vielfaches günstiger – und damit massentauglich“, betont WEY-Markenchef Jens Steingräber. „Wir treffen aktuell vorbereitenden Maßnahmen für eine GWM-Serienproduktion mit unserer Technologie“, sagt Stockinger. Noch heuer könnte der Startschuss dafür erfolgen. Neben WEY würden aktuell zahlreiche europäische Hersteller „Matrix Charging“ validieren. Das System soll, so das Ziel, in den nächsten Jahren zum internationalen Standard für das Laden von E-Fahrzeugen avancieren. (PA/red)


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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