17.10.2018

Grazer Startup Easelink reüssiert mit adaptiertem BMW auf Mobility-Leitmesse

Das Grazer Startup Easelink kann mit "Matrix Charging", einer automatisierten Lösung für das Laden von E-Fahrzeugen, bereits auf einige Erfolge verweisen. Mit einem adaptierten BMW i3 sorgte man nun auf der Münchner Mobility-Leitmesse eMove360° für Aufmerksamkeit.
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Easelink: Gründer Hermann Stockinger vor dem adaptierten BMW i3 bei der eMove360°
(c) Easelink: Gründer Hermann Stockinger vor dem adaptierten BMW i3 bei der eMove360°

Ein E-Auto wird geparkt. Ein rüsselförmiger Konnektor fährt ohne Zutun der Fahrerin automatisch aus dem Fahrzeug-Unterboden aus und verbindet sich über bienenwabenförmige Kontaktflächen mit einem Lade-Pad am Boden. Diese Technologie, das „Matrix Charging“, soll – geht es nach dem Grazer Startup Easelink – bald internationaler Standard für das Laden von E-Fahrzeugen sein. Dazu arbeite man bereits intensiv mit mehreren europäischen Automobilherstellern zusammen, heißt es vom Startup. „Wir dürfen noch keine Namen nennen, aber es handelt sich um viele wichtige Automobilbauer aus Deutschland, Skandinavien, etc.“, sagt Christoph Sammer, Pressesprecher des Grazer Startups auf Anfrage des brutkasten.

+++ Grazer Startup Easelínk: Revolutíon fürs Laden von E-Autos mit Matríx Chargíng? +++

eMove360°: Award-Finaleinzug mit BMW-Umbau

Ob auch BMW zu diesen Partnern zählt, ist also unbekannt. Für die Präsentation auf der Mobility-Leitmesse eMove360° in München suchte sich Easelink jedenfalls ein Modell des bayrischen Herstellers aus. Gezeigt wurde ein adaptierter vollelektrischer BMW i3. Damit gelang dem Grazer Startup auf der rund 10.000 Besucher starken Messe der Einzug ins Award-Finale in der Kategorie „Charging & Energy“. Mit dem BMW-Umbau habe man zeigen wollen, dass die Adaption sehr einfach sei und dass die Technologie in jedes E-Fahrzeug integrierbar sei, erklärt Sammer.

+++ Fokus: Mobility & Connectivity +++

Easelink: „eklatant günstiger“

Easelink führt mehrere Vorteile gegenüber konkurrierenden Technologien ins Treffen. Der direkte Kontakt zwischen Konnektor und Pad sorge für eine sogenannte konduktive Energieübertragung und für höchste Ladeleistungen von bis zu 50 kW (DC) bzw. 22 kW (AC). Damit sei „Matrix Charging“ um ein Vielfaches leistungsfähiger als Ladesysteme auf Basis von elektromagnetischer Induktion. Und das System sei auch „im Vergleich zu bestehenden und in Zukunft am Markt zu erwartenden Technologien eklatant günstiger“. „Damit erreichen wir Massentauglichkeit. Unsere Technologie kann in jedes beliebige Fahrzeug und auf jede Parkfläche weltweit serienmäßig integriert werden“, wird Easelink-Gründer Hermann Stockinger in einer Aussendung zitiert. Die dafür notwendigen Patente und die Unabhängigkeit von Automobilbauern seien vorhanden.

Serienreife dank chinesischem Partner?

Einen Kooperationspartner kann das Grazer Startup übrigens ganz offiziell nennen. Der chinesische Premium-Hersteller Great Wall Motors trat bereits vor einigen Monaten gemeinsam mit dem Grazer Startup auf der „Beijing Auto Show 2018“ auf. Gemeinsam mit dem Konzern feile man derzeit bereits an einer Serienüberführung der Technologie, erklärt Christoph Sammer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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