30.01.2024

Grazer KI-Startup Leftshift One baut Management um

Das Grazer KI-Unternehmen Leftshift One meldet Personalveränderungen: Co-Gründer Stefan Schmidhofer geht, die Führungsebene bekommt neue Verstärkung.
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Sie stärken das Führungsteam von Leftshift One: Benjamin Krenn (l.) und Michael Mair (r.) (c) Leftshift One

Im Grazer KI-Startup Leftshift One kommt es zu einem Wechsel in der Führungsebene: Mit dem morgigen Mittwoch, den 31. Jänner, wird Co-Gründer Stefan Schmidhofer das Unternehmen verlassen, heißt es in einer Aussendung. Schmidhofer war zuletzt als Vice President für KI-Lösungen und die Führung der Entwicklungsteams sowie für das Thema Innovation verantwortlich.

Schmidhofer verlässt Leftshift One auf eigenen Wunsch, „um sich einer neuen beruflichen Herausforderung“ in einem „global agierenden Unternehmen“ zu widmen, schreibt das Grazer KI-Startup. Dort soll er eine strategische Position im Bereich der künstlichen Intelligenz übernehmen.

Wechsel ist „Form der Anerkennung“

Patrick Ratheiser, CEO von Leftshift One, betont indes: „Stefan hat mit Tatendrang und strategischem Know-how zu unserem Erfolgskurs beigetragen. Für uns ist dieser Wechsel gewissermaßen auch eine spezielle Form der Anerkennung: Es zeigt, welche hohes Renommee sich Leftshift One in den letzten Jahren im Bereich der künstlichen Intelligenz international erarbeitet hat.“

Co-Gründer behält Anteile

Trotz des Rückzugs aus dem Management-Board wird Schmidhofer Anteile am 25-köpfigen KI-Unternehmen behalten. „Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben. Nun freue ich mich auf meine neue berufliche Herausforderung“, kommentiert Co-Gründer Schmidhofer seinen Abgang.

Führungsteam wird vierköpfig

Leftshift One vollzieht indes einen Führungswechsel: Die beiden Co-Gründer Benjamin Krenn und Michael Mair bleiben im Führungsteam vertreten. Gemeinsam mit dem technischen Gesamtverantwortlichen Christian Weber wird das Führungstrio mit der Prokura – der rechtlichen Vertretungsmacht – ausgestattet. Krenn, Mair und Weber bilden rund um CEO Patrick Ratheiser nun das unmittelbare Führungsteam des KI-Unternehmens.

Ratheiser will mit der neuen Geschäftsführung einen weiteren Schritt in Richtung Erfolgskurs des Startups setzen: „Wir sind damit zukunftssicher und stark aufgestellt, um den Herausforderungen und Chancen in der sich schnell entwickelnden Welt der künstlichen Intelligenz zu begegnen.“

MyGPT soll expandieren

Nun will man sich verstärkt der Expansion des unternehmenseigenen „MyGPT“ widmen. Dabei handelt es sich um ein „Maßgeschneidertes ‚ChatGPT‘ für Unternehmen“, das als „unabhängiger und datensicherer Anbieter“ dienen soll, erklärt CEO Ratheiser. Leftshift One integriert dabei „verschiedenste Cloud-Anbieter und Sprachmodelle – wie beispielsweise GPT von OpenAI – nach den Bedürfnissen des Kunden“ und passt diese an die jeweilige Systemlandschaft der Kundenunternehmen an.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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