14.02.2025
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Grazer Ideentriebwerk: Neuer Vorstand und 100. „Startup-Spritzer“

Neues Jahr, neuer Vorstand beim Grazer Ideentriebwerk: Heuer übernehmen Sarah Pfleger, Martin Haintz und Gabriel Marek die Leitung des Vernetzungsvereins für Startups.
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Neuer Vorstand beim Ideentriebwerk (v.l.): Martin Haintz, Sarah Pfleger und Gabriel Marek © Ideentriebwerk

Seit 2012 bringt das Ideentriebwerk mit Events wie dem bekannten „Startup-Spritzer“ die steirische Gründerszene zusammen. Der ehrenamtliche Verein fördert den Austausch in der Startup-Welt und unterstützt Gründer:innen auf ihrem Weg. Bereits seit einigen Jahren wird der Vorstand jährlich neu besetzt.

In diesem Jahr setzt sich das Trio Sarah Pfleger, Martin Haintz und Gabriel Marek das Ziel, „das Netzwerk weiter auszubauen, neue Kooperationen zu schaffen und die Grazer Startup-Community noch stärker zu vernetzen“, heißt es vonseiten des Vereins.

Neuer Vorstand bringt viel Erfahrung mit

Mit Sarah Pfleger als Präsidentin rückt das Thema Female Empowerment in den Fokus. „Ich möchte Gründerinnen ermutigen, sich sichtbar zu machen und ihr volles Potenzial auszuschöpfen“, so Pfleger. Zuvor war sie als Head of Marketing beim Ideentriebwerk tätig und bringt daher bereits Erfahrung in der Arbeit mit der Startup-Community mit. „Mein Ziel ist es, das Ideentriebwerk auf das nächste Level zu heben – sei es durch neue Partnerschaften, innovative Formate oder unvergessliche Events“, sagt die neue Präsidentin.

Martin Haintz übernimmt die Rolle des Head of Operations. Als langjähriges Mitglied des Ideentriebwerks ist er für die Optimierung interner Prozesse sowie die technische Weiterentwicklung des Vereins verantwortlich.

Der neue Head of Finance, Gabriel Marek, konzentriert sich auf die finanzielle Stabilität und den nachhaltigen Ausbau des Netzwerks. „Unser Ziel ist es, das Ideentriebwerk langfristig gut aufzustellen und mit unseren Ressourcen maximalen Mehrwert für die Community zu schaffen“, so Marek.

Im Mai findet der 100. Startup-Spritzer statt

Das Ideentriebwerk ist ein zentraler Akteur in der Grazer Startup-Szene. Um Gründer:innen zu vernetzen, bietet das Netzwerk Workshops, Beratungen und Pitch-Trainings an. Zudem organisiert es regelmäßig Events, darunter den monatlichen Startup-Spritzer. Diese Tradition besteht bereits so lange, dass im Mai dieses Jahres der 100. Startup-Spritzer stattfinden wird. „Dieses Jubiläum zeigt, wie viel Leidenschaft und Engagement in unserer Community steckt. Es wird ein unvergesslicher Abend, bei dem wir die Startup-Szene gebührend feiern!“, so das Vorstandsteam.

Zukünftig plant der Verein „weitere neue Initiativen, spannende Kooperationen und innovative Event-Formate, um die Grazer Startup-Szene noch stärker zu vernetzen“, heißt es in der offiziellen Aussendung. „Die Mission bleibt klar: Jungunternehmer:innen, Gründer:innen und Visionär:innen in Graz die besten Voraussetzungen zu bieten, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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