17.08.2023

Exit: Grazer RFID-Unternehmen Detego geht an deutschen IT-Spezialisten Syspro 

Das Grazer RFID-Unternehmen Detego geht an den deutschen Mitbewerber Syspro. Mit Übernahme des österreichischen RFID-Anbieters baut Syspro ein europäisches RFID-Entwicklungszentrum in Berlin und Graz auf.
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Brian Robertson ist Geschäftsführer von Detego (links). Harald Dittmar ist geschäftsführender Gesellschafter von Syspro. © Detego und Syspro. Montage: brutkasten.

Der österreichische RFID-Anbieter Detego mit Sitz in Graz ist seit 2005 auf die Entwicklung von RFID-Software spezialisiert. Die cloudbasierte Plattform digitalisiert herkömmliche Lagerverwaltungsprozesse, erhöht so die Bestandsgenauigkeit und garantiert Einzelhändler:innen eine optimale Produktverfügbarkeit über alle Kanäle hinweg. Detego deckt mit seiner RFID-Lösung die gesamte Wertschöpfungskette im Handel ab – von Echtzeitanalysen über Umsatzsteigerungen bis hin zu effizienteren Prozessen in Fabriken, Lagern und Geschäften. 

Nun verkündet das Grazer Unternehmen die Übernahme durch den deutschen Konkurrenten Syspro. Der Kaufpreis ist nicht bekannt. Mit der Übernahme erweitert Syspro seine Entwicklungskapazitäten für maßgeschneiderte Lifecyle-RFID-Lösungen. Die Aquisition des österreichischen Wettbewerbers stärkt Syspro nicht nur seine Marktposition, sondern schafft auch ein neues europäisches RFID-Entwicklungszentrum in Berlin und Graz. 

Syspro gründet RFID-Entwicklungszentrum nach Detego-Übernahme   

Das Syspro-Entwicklungszentrum konzentriert sich auf hochintegrierte, zukunftsorientierte Unternehmensanwendungen entlang der gesamten Supply Chain und insbesondere für Kund:innen aus den Bereichen Produktion, Logistik und Einzelhandel. Damit möchte das deutsche Unternehmen sein Wachstum im Bereich innovativer RFID-Lösungen für den Handel sichern. 

„Wir entwickeln wirkungsvolle Lösungen, die unseren Kunden im heutigen äußerst dynamischen Wettbewerbsumfeld weiterhelfen. Die kontinuierliche Erweiterung unseres RFID-Angebots wird für eine verbesserte Prozesstransparenz sorgen und Unternehmen maßgeblich dabei unterstützen, erfolgreiche Prozessketten in Produktion, Logistik und Vertrieb zu etablieren“, sagt Harald Dittmar, geschäftsführender Gesellschafter von Syspro.

Innovative Lösungen für die Bedürfnisse von Kund:innen

Beide Unternehmen erhoffen sich durch den Austausch des firmeninternen Know-hows innovative operative Erkenntnisse. Darüber hinaus wollen sie in Zukunft die Branche mitgestalten, indem sie die Wünsche und Bedürfnisse ihrer globalen Kund:innen analysieren und Partnerschaften nutzen, um die notwendigen Lösungen für diese Bedürfnisse im Einzelhandel bereitzustellen. 

“Mit unserem Know-how in der RFID-Technologie und unserer Innovationskultur, der großen Präsenz im Einzelhandel und der langjährigen Erfahrung in der Bereitstellung datengesteuerter, ergebnisorientierter Lösungen werden Einzelhändler besser gerüstet sein, um sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen“, sagt Brian Robertson, CEO von Detego. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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