22.05.2018

Grazer CodeFlügel gewinnt Henkel-Konzern als Kunden

Die 2011 gegründete Grazer Digital-Agentur CodeFlügel hat den deutschen Henkel-Konzern, der u.a. Marken wie Persil und Schwarzkopf betreibt, als Kunden gewonnen.
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CodeFlügel
(c) Roland Scharf: CodeFlügel-Geschäftsführer Stefan Mooslechner und Claus Degendorfer

2011 gegründet, hat die Grazer Digitalagentur CodeFlügel mittlerweile 20 Mitarbeiter. Unter den Referenzkunden sind etwa ÖBB, ÖAMTC, Zeiss, Internorm und die Kleine Zeitung. Nun kam mit Henkel ein deutscher Großkonzern dazu. Das 53.000 Mitarbeiter-starke Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf betreibt Marken wie Persil, Schwarzkopf, Fa oder Pattex. Vom Grazer Unternehmen will man nun mehrere global angelegte Digital-Produkte umsetzen lassen.

+++ Neuseeländische Ärzte setzen auf steirische Apps +++

Kooperation bereits gestartet – Persil-Chatbot

Die Kooperation hat bereits begonnen, wie einer Aussendung von Codeflügel zu entnehmen ist. Für die Marke Persil wurde ein Chatbot umgesetzt. Dieser Berät Kunden zur Reinigung von Kleidungsstücken. „Bis jetzt läuft die Zusammenarbeit hervorragend“, sagt CodeFlügel-Geschäftsführer Stefan Mooslechner. Nun würde eine ganze Reihe weiterer Großprojekte folgen.

CodeFlügel: Vorzeigeprojekt in Neuseeland

Neben der Entwicklung von Websites, Apps und Webshops hat sich CodeFlügel einen Namen in den Bereichen Augmented und Virtual Reality gemacht. Intern stellte man Ende vergangenen Jahres auf ein Arbeitszeitmodell nach dem Vorbild von Google um, bei dem Mitarbeiter Zeitkontigente für die Arbeit an eigenen Projekten bekommen. Ein Vorzeigeprojekt des steirischen Unternehmens ist die Kooperation mit dem neuseeländischen Southern District Health Board (zuständig für die öffentliche Gesundheitsversorgung) und der Universität Otago. In einer dreijährigen Projektphase wurden spezielle Apps für Rheuma- und Morbus-Crohn-Patienten entwickelt, die einen dauerhaften Kontakt zwischen Patienten und Ärzten ermöglichen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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