23.10.2024
FUSION

Graphwise: Wiener und bulgarisches KI-Unternehmen fusionieren

Die Spezialisten für Graph-basierte KI Semantic Web Company aus Wien und Ontotext aus Sofia fusionieren zu Graphwise.
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Andreas Blumauer, bislang CEO von Semantic Web Company und nun SVP Growth bei Graphwise | (c) Graphwise
Andreas Blumauer, bislang CEO von Semantic Web Company und nun SVP Growth bei Graphwise | (c) Graphwise

„Dem Hype um KI in den letzten Jahren folgt mittlerweile Ernüchterung bei CTOs und CDOs. Niemandem fehlt es an KI-Modellen, aber es fehlt der Zugang zu KI-fähigen Daten, mit denen sie gespeist werden können“, sagt Andreas Blumauer. Bislang war er CEO des Wiener Unternehmens Semantic Web Company. Nun ist er SVP Growth bei Graphwise. Denn das Unternehmen fusioniert mit dem bulgarischen Mitbewerber Ontotext. Details zum Deal werden nicht genannt.

„Graph-basierte KI“ für vertrauenswürdigere LLMs

Unter dem neuen Dach von Graphwise wollen die beiden KI-Unternehmen nun das von Blumauer skizzierte Problem noch besser lösen. Das Zauberwort heißt „Graph-basierte KI“, auf die sich beide Firmen bereits zuvor spezialisierten. „Knowledge Graphen sind wie ein Navigationssystem für KI und LLMs. Sie steuern KI-Modelle mit Präzision und Kontext, um vertrauenswürdige, verständliche Ergebnisse zu erzielen. So wie ein GPS-System genaue Routen liefert und falsche Abzweigungen verhindert, lenken Knowledge-Graphen-KI-Modelle in die richtige Richtung, indem sie Daten sinnvoll strukturieren und verknüpfen“, erklärt Atanas Kiryakov, Gründer von Ontotext und nun President von Graphwise.

Graphwise kombiniert Stärken von Semantic Web Company und Ontotext

Dank der Kombination aus den Graphtechnologien und der semantischen KI-Expertise könnten Graphwise-Kunden ihre Daten mit signifikant höherer Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Kontext verarbeiten, meint Blumauer. „Die Semantic Web Company bringt ihre Softwarelösungen und Wissen in den Bereichen Knowledge Engineering, semantische KI und intelligente Dokumentenverarbeitung ein, während Ontotext die wohl vielseitigste Graphdatenbank und modernste KI-Modelle für die Verknüpfung und Vereinheitlichung von großen Datenmengen bereitstellt“, heißt es vom neu geschaffenen Unternehmen.

NASA, Siemens, Miele, AstraZeneca, IAEA und BBC als Graphwise-Referenzkunden

Man habe „die umfassendste Plattform für ein unternehmensweites Management von Knowledge Graphen geschaffen“ und nehme nach dem Zusammenschluss nicht nur in Europa eine führende Position im Bereich Graph KI ein. Die Liste der Referenzkunden von Graphwise lässt sich bereits jetzt sehen. Zu den weltweit mehr als 200 Kunden zählen demnach unter anderem die NASA, Siemens, Miele, AstraZeneca, die IAEA oder BBC.

Nachfrage soll laut Gartner noch deutlich ansteigen

Und die Nachfrage soll noch deutlich größer werden. Graphwise verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie von Gartner aus dem September 2024. Diese prognostiziert, dass bis Ende 2025 bis zu 80 Prozent der Innovationen im Daten- und Analysebereich auf Graph-Technologien basieren werden, im Vergleich zu zehn Prozent im Jahr 2021. Die Datenstruktur müsse weiterentwickelt werden, unter anderem um die Probleme von „Halluzinationen“ generativer KI in den Griff zu bekommen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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