18.11.2017

Grand Opening: weXelerate eröffnet mit 1500 Gästen

Beim ausverkauften Grand Opening des wohl trendigsten Startup-Zentrums des Landes, versammelte sich das "Who is Who" der Startup-Szene zum ausgelassenen Get-together.
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(c) weXelerate

55 Startups aus 14 verschiedenen Ländern und 16 österreichische Großunternehmen bewohnen nun offiziell das Startup-Zentrum weXelerate, das nun endlich, offiziell erföffnet ist. Innerhalb eines Jahres wurden ein fünfzehnköpfiges Kernteam mit einem breitgefächerten Spezial-Knowhow aufgebaut und eine geeignete, zentral gelegene Immobilie mit knapp 9000 Quadratmetern gefunden. „Der Name weXelerate steht für genau diesen Teamgeist, der scheinbar Unmögliches möglich macht. Die heutige Eröffnungsfeier ist der beste Beleg dafür, dass Open Innovation im Herzen der österreichischen Wirtschaft angekommen ist und die Zusammenarbeit von Konzernen mit jungen Querdenkern tausende talentierte Menschen mobilisiert, sich aktiv und gemeinsam den Herausforderungen und Chancen der Zukunft zu stellen“, so Dominik Greiner und Stephan Jung, die beiden Geschäftsführer von weXelerate.

Redaktionstipps

Internationale Vernetzung

Das Innovationszentrum weXelerate vernetzt Großunternehmen mit Startups aus der ganzen Welt. Ziel ist es, gemeinsam Dienstleistungen zu entwickeln, neue Märkte zu erschließen sowie Multiplikatoren, Unterstützer und Investoren an einem Ort zu vereinen. Kernstück dieses vielschichtigen Innovations-Ökosystems ist ein viermonatiges Accelerator-Programm, das Startups aus aller Welt offensteht. Wachstum und Wertschöpfung soll der Output für die Teilnehmer sein, sowie fruchtbare Innovation, die Markterfolge, neue Produkte und Dienstleistungen hervorbringt. Um das zu erreichen, arbeiten Pro Batch arbeiten über 15 Großunternehmen und rund 50 Startups strukturiert zusammen.

Große Herausforderung

Trozt dem großen Zuspruch, den die Besucherzahlen und Resonanzen zu weXelerate bestätigen, ist der kollaborative Workspace und Startup-Accelerator Standort bei weitem nicht umstritten. Vor allem die konstante Bespielung und erfolgreiche Führung der 9000 m2 großen Räumlichkeiten können zur Herausforderung werden. Im Wettbewerb um die führenden Startups und Innovationen, können nur ein weitreichend funktionierendes Ökosystem und eine gründungs-freundliche Infrastruktur punkten.

Gründerspirit

„Wir möchten uns an dieser Stelle bei den zahlreichen Partnerfirmen, bei unseren Mietern, aber vor allem bei unseren Mitarbeitern bedanken, die diesen gemeinsamen Erfolg möglich gemacht haben. Mit dem heutigen Tag haben wir einen wichtigen Grundstein gelegt, um den Standort Wien international sichtbarer zu machen und Gründertum sowie Pioniergeist einen Platz zu geben, der allen Menschen als ein Ort der Begegnung und des Austauschs offensteht“, so da offizielle Statement der Geschäftsführung. Unter den 1500 Gästen des Grand Openings waren unter anderen Andreas Brandstetter (Uniqa), Andreas Bierwirth (T-Mobile), Angelika Sommer-Hemetsberger (OeKB), Martin Zehnder (Palfinger), Michael Strebl (Wien Energie), Walter Kreisel (Kreisel), Oliver Holle (Speedinvest), Johann Füller (Hyve), Markus Raunig (Austrian Startups) und über 500 Unternehmensgründer. (PA/Red)

 

 

 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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