14.05.2024
UPDATE

GPT-4o: Was das neue Modell von OpenAI kann

Am Montagabend präsentierte OpenAI ein neues "Flagship-Modell", das bei ChatGPT eingesetzt werden soll - auch in der Gratis-Version.
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Logo von OpenAI
Foto: Adobe Stock

Wenn es um die populärsten Tools im Arbeitsalltag der Startup-Szene geht, dürfte ChatGPT jedenfalls im Spitzenfeld liegen. Insofern ist die für den gestrigen Montag angesetzte Produktankündigung von OpenAI durchaus mit Spannung erwartet worden. Im Vorfeld hatte das Unternehmen nur angekündigt, dass es „manche ChatGTP- und GPT4-Updates“ vorstellen würde. Tatsächlich präsentierte OpenAI dann ein neues „Flagship-Modell“, wie sie es selbst bezeichneten: GPT-4o. Das kleine „o“ im Namen des Modells steht dabei für „omni“.

Das Sprachmodelle biete „eine Intelligenz auf GPT-4-Niveau“, sei aber „viel schneller“ und sei besser im Umgang mit „Text, Audio und Video“, kündigte OpenAI dabei an. Die auffälligste Verbesserung: Die Spracheingabe. Auf dieser lag auch der Schwerpunkt der Präsentation am Montag, bei der OpenAI-Mitarbeiter:innen sich mit der KI direkt unterhielten und fließende Gespräche führen konnten. Das Modell wird aktuell ausgerollt und war am Dienstag auch bereits für User:innen in Österreich verfügbar.

Echtzeit-Videodialoge mit ChatGPT geplant

Nach Angaben von OpenAI ist GPT-4o auch besser als jedes bisherige Modell darin, Bilder zu verstehen. Als Beispiel nennt das Unternehmen Speisekarten in anderen Sprachen: Mit GPT-4o könne man ein Bild hochladen und sich dann mit dem Modell per Spracheingabe unterhalten, um etwas über die angebotenen Speisen zu erfahren oder auch Empfehlungen zu erhalten.

Weitere Updates sollen es ermöglichen, sich mit ChatGPT in Echtzeit per Video zu unterhalten. GPT-4o kann auch im Coding eingesetzt werden – etwa, indem man Code in die Kamera hält und das Sprachmodell diesen erläutert. Analog dazu könnte das Modell auch beim Erklären von Mathematik-Aufgaben verwendet werden.

GPT-4o nicht nur in Bezahlversion

Eine Überraschung gab es business-seitig: Denn das neue Modell soll auch Gratis-Nutzer:innen von ChatGPT zugänglich gemacht werden. Bisher war das im März 2023 vorgestellte GPT-4-Modell nur für zahlende Kund:innen zugänglich. Nutzer:innen der Gratis-Version stand nur das schwächere Modell GPT-3.5 zur Verfügung.

Dies ändert sich nun. Zahlende User:innen erhalten jedoch höhere Nutzungs-Limits. Entwickler:innen, die GPT-4o über eine Programmierschnittstelle (API) nutzen, stellt OpenAI eine doppelt so hohe Geschwindigkeit bei halben Kosten verglichen mit dem bisherigen Spitzenmodell GPT-4 Turbo in Aussicht.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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