24.05.2023

Governance of Superintelligence – ChatGPT-Führung fordert globale KI-Vereinigung

So steht es in einem Blogeintrag der OpenAI-Führungsriege. Konkret geht es den ChatGPT-Entwicklern darum, aktuelle KI-Initiativen mithilfe großer Regierungen zusammenzuführen. Um mit proaktiver Weitsicht auf das, was kommen mag, vorbereitet zu sein.
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KI, Sam Altman OpenAI, ChatGPT
(c) Adobe Stock/TechCrunch Disrupt SF - Sam Altman, CEO von OpenAI.

Eigentlich fing es bereits in der Entertainment-Industrie an. Die Angst vor KI war spätestens mit der Terminator-Reihe ein Massenphänomen geworden, wurde anschließend hier und da von der Kulturszene in diversen Ausprägungen behandelt, um lange Zeit bloß am Rande der Gesellschaft Science-Fiction-Fans zu beschäftigen. OpenAI und ChatGPT änderten alles.

Die Angst des Menschen vor der KI

Aktuell befindet sich die Welt in einer Experimentierphase und einem Diskurs darüber, was Künstliche Intelligenz alles vermag, wie sie Gesellschaften formen wird und welche Gefahren von ihr ausgehen. Elon Musk etwa forderte vor kurzem einen Stopp der Forschung an KI, nur um kurz später eine eigene KI-Firma zu gründen- der brutkasten berichtete.

Nun haben OpenAI-Gründer Sam Altman, Präsident Greg Brockman und Chief Scientist Ilya Sutskever per Blogbeitrag erklärt, dass das Innovationstempo im Bereich der Künstlichen Intelligenz derart hoch ist; sie könnten eine Zügelung der Technologie durch bestehende Behörden nicht abwarten.

„Was die möglichen Vor- und Nachteile angeht, wird die Superintelligenz leistungsfähiger sein als andere Technologien, mit denen sich die Menschheit in der Vergangenheit auseinandersetzen musste. Wir können eine wohlhabendere Zukunft haben, aber wir müssen die Risiken beherrschen, um an diesen Punkt zu gelangen“, schreibt das Trio in dem Beitrag.

Und weiter: „Angesichts der Möglichkeit eines existenziellen Risikos können wir nicht einfach nur reaktiv sein. Wir müssen auch die Risiken der heutigen KI-Technologie abmildern. Diese Superintelligenz wird eine besondere Behandlung und Koordination erfordern.“

Die OpenAI-Führungsriege hat daher drei Überlegungen angestellt und die Bereiche „Koordination„, „Organisation“ und „demokratische Partizipation“ ausgearbeitet, um möglichen Ausuferungen der KI vorzubeugen.

Eine Idee der globalen Koordination

Erstens fordern Altmann, Brockman und Sutskever ein gewisses Maß an Koordination zwischen den „KI-Leadern dieser Welt“. Um sicherzustellen, dass die Entwicklung von Superintelligenz in einer Weise erfolgt, die sowohl die Aufrechterhaltung der Sicherheit, als auch eine reibungslose Integration der Systeme in Gesellschaften ermöglicht.

„Es gibt viele Möglichkeiten, wie dies umgesetzt werden kann. Große Regierungen auf der ganzen Welt könnten ein Projekt ins Leben rufen, an dem sich viele aktuelle Initiativen beteiligen, oder wir könnten uns gemeinsam darauf einigen, dass das Wachstum der KI-Skills auf eine bestimmte Rate pro Jahr begrenzt ist“, so die Idee. „Und natürlich sollten einzelne Unternehmen an einem extrem hohen Standard für verantwortungsvolles Handeln gemessen werden.“

IAEO als Vorbild

Die zweite Überlegung dreht sich indes darum, eine Organisation – ähnlich der Atombehörde IAEO – ins Leben zu rufen. Denn jede KI-Entwicklung, die eine bestimmte Fähigkeitsschwelle überschreitet, müsse einer internationalen Behörde unterstellt werden, die Systeme inspizieren, Audits verlangen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards prüfen sowie Beschränkungen für den Einsatzgrad und das Sicherheitsniveau festlegen kann.

Konkret liest es sich im Blogeintrag so: „Die Nachverfolgung des Rechen- und Energieverbrauchs könnte einen wichtigen Beitrag leisten und lässt uns hoffen, dass diese Idee tatsächlich umsetzbar ist. In einem ersten Schritt könnten sich die Unternehmen freiwillig verpflichten, bereits mit der Umsetzung von Richtlinien zu beginnen, die eine mögliche Organisation eines Tages verlangen könnte. Und in einem zweiten Schritt könnten die einzelnen Länder dies umsetzen. Es wäre wichtig, dass sich eine solche Organisation auf die Verringerung existenzieller Risiken konzentriert und nicht auf Fragen, die einzelnen Staaten überlassen werden sollten, wie z. B. die Definition dessen, was eine KI sagen darf.“

Die Demokratisierung der Künstlichen Intelligenz?

Drittens und abschließend bringen die KI-Experten die Frage „Entscheidungsmacht des Individuums“ ins Spiel.

Altmann, Brockman und Sutskever sind sich einig, dass KI-Systeme, die uns aktuell besorgen, eine Macht haben, die jede bisher entwickelte Technologie übertrifft. Deshalb müssten die Verwaltung dieser Systeme sowie die Entscheidungen über deren Einsatz einer starken öffentlichen Kontrolle unterliegen.

„Wir sind der Meinung, dass die Menschen auf der ganzen Welt demokratisch über die Grenzen und Vorgaben für KI-Systeme entscheiden sollten“, heißt es im Blog. „Wir wissen noch nicht, wie ein solcher Mechanismus aussehen soll. (…) Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der einzelne Mensch innerhalb dieser weiten Grenzen viel Kontrolle darüber haben sollte, wie sich die von ihm verwendete KI verhält.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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