04.12.2017

Gov-Tech – ein neues Buzzword?

Beim GovCamp Vienna 2017 diskutierten Anfang Dezember rund 100 interessierte Teilnehmer in mehreren Sessions über die Optimierung von Behördenwegen und wie modernste Technologien den Bürgen zu Diensten sein können.
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(c) BRZ/Bottoni

Blockchain, Virtual Reality, Chatbots & Co – modernste Technologien bieten die Chance, einerseits Prozesse neu zu denken und andererseits die Verwaltung effizienter zu gestalten. Bereits zum 8. Mal trafen sich Vertreter von Verwaltung, NGOs, Bürger und Unternehmen, um miteinander Ideen dazu auszutauschen. Ziel war es, in spontanen Sessions neue Ideen für Partizipation, Verwendung von Open Data und mehr Transparenz zu generieren. Das GovCamp Vienna wurde in Kooperation zwischen Dialog Plus, der Donau-Universität Krems, dem BRZ und der Stadt Wien organisiert. Gastgeber war das Bundesrechenzentrum.

Das Recht auf elektronische Kommunikation

Ab 2020 haben die Bürger das Recht auf elektronische Kommunikation mit den Behörden. Mobile Services sind im E-Government noch Mangelware, aber die Menschen werden von den großen Tech-Firmen mittlerweile verwöhnt. Daher folgert Markus Kaiser, Geschäftsführer des BRZ: „Der Einsatz von z.B. Blockchain ist kein Selbstzweck, sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit, Bürgerservices smarter im besten Sinne zu machen – weniger Aufwand für den Staat, verbessertes Service für Bürger.” Gov-Tech ist ein neues Buzzword, das einen besonderen Moment der Aufmerksamkeit für engagierte Projekte in diesem Bereich schafft. Denn neue Prozesse, Werkzeuge und Technologien sollen sich nicht nur in Silos entwicklen, sondern organisationsübergreifend mit verschiedenen Stakeholdern zu Einsatz kommen und dazu braucht es eine neue Öffentlichkeit und Begrifflichkeit, die durch Veranstaltungen wie diese zweifellos gefördert wird.

Hochqualitativer Gesetzgebungsprozess

„Es ist ein Veränderungsprozess, der gerade startet. Österreich hat schon einmal bewiesen Vorreiter im E-Government-Bereich zu sein. Das enorme Innovationspotenzial in diesem Land sollten wir auch jetzt nutzen”, sagt Alexander Gründwald vom Planungsteam des GovLab Austria. Das Innovationslabor für den öffentlichen Sektor bringt unterschiedliche Stakeholder und Interessensgruppen zusammen, um Transparenz und Partizipation bei der Rechtssetzung zu fördern. „Wir wollen mit Interessenvertretungen, mit Bürgern und mit Partnern aus Politik, Verwaltung sowie Gesellschaft darüber diskutieren, wie man den Gesetzgebungsprozess hochqualitativ und unter Einbindung aller interessierter Stakeholder, gestalten können. In zwei Jahren wollen wir unser Pilotprojekt umsetzen”, sagt Gründwald, der mit seiner Kollegin eine der spannenden Gesprächs-Sessions beim GovCamp anleitete.

Die Chance, Behördenwege zu optimieren

In mehreren Sessions brachten die über 100 Teilnehmenden auf der „Un-Konferenz“ die Themen selber ein und diskutierten umso angeregter z.B. über Partizipation. Prof. Peter Parycek, Leiter des Zentrums für E-Governance an der Donau-Universität Krems dazu: „Wir betrachten anhand konkreter Beispiele, welche Positionen aufeinander treffen können. Dann diskutieren wir, wie wir Behördenwege optimieren können. Das GovCamp bietet dazu eine direkte Möglichkeit, den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten“.

Transparent und Sicher

Weitere Themen drehten sich um die Digitalisierung und das Neudenken von Prozessen. Die Frage dabei ist: Welche Prozesse brauchen wir in Zukunft und wie können wir sie mithilfe von Technologie bestmöglich implementieren? Neben der umfassenden Innovation sollte dennoch im Hinterkopf blieben, wie man auch Personen daran beteiligen kann, die aus technologischen oder sozialen Gründen keinen Zugang zu elektronischen Medien haben. Denn Gov-Tech kann uns nicht nur helfen Prozesse in der Politik und Verwaltung transparenter zu machen. Es ermöglicht die Bürger proaktiv zu informieren und ihnen einen direkten Zugang zur politischen Gestaltung zu eröffnen. Dabei war auch die Datensicherheit ein großes Thema. Sollen Partizipationsplattformen Klarnamen Pflicht aufweisen, oder soll die Teilnahme auch anonym möglich sein? Denn wenn Mitarbeiter von großen Firmen eine andere Meinung haben, als ihre Chefetage, sollten sie trotzdem partizipieren können. Gov-Tech bringt unzählige Aspekte mit sich.

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Wie funktioniert ein Barcamp?

Im Unterschied zu einer Konferenz gibt es keine fixe Tagesordnung. Die Agenda entsteht am Veranstaltungstag durch die Themen, welche die Teilnehmenden am Morgen einbringen. Diese werden als „Session“ betitelt. Wie die 45-minütigen Sessions gestaltet werden, obliegt den Themeneinbringenden selbst. Es muss einzig ausreichend Zeit für Diskurs in der Session geben, beispielsweise über ein Brainstorming, Feedbackrunden oder Diskussion. Die Rückmeldungen der Teilnehmer waren durchwegs positiv. Für sie war das GovCamp vor allem interessant, da viele neue Programme und Ideen vorgestellt wurden. Der gut organisierte Workshop-Tag machte es auch möglich, neue Werkzeuge kennenzulernen, die wir in Zukunft brauchen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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