06.04.2023

Größter Shared-Mobility-Anbieter aus der Türkei kooperiert mit Wiener Startup GoUrban

Das Wiener Mobility-Startup GoUrban gab den Abschluss eines Dreijahresvertrags mit Go Sharing bekannt, das kürzlich vom größten türkischen Shared-Mobility-Anbieter BinBin übernommen wurde. Derzeit beschäftigt GoUrban über 100 Mitarbeiter:innen und ist in 100 Städten weltweit vertreten.
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goUrban
Die Gründer Bojan Jukić und Jonathan Gleixner (v.l.) | (c) goUrban Website

Ursprünglich startete das 2016 gegründete Wiener Mobility Startup goUrban mit einer Sharing-Plattform für E-Mopeds in Wien. Kurz nach dem Marktstart im Jahr 2018 vollzog das Unternehmen rund um die Gründer Jonathan Gleixner und Bojan Jukić einen Pivot. Fortan entwickelte das Unternehmen ein Betriebssystem für Shared-Mobility Anbieter & Unternehmensflotten. goUrban ermöglicht dabei eine nahtlose Verknüpfung von Carsharing- oder Kick Scooter- und Moped-Sharing, Corporate-Fleet-, Abonnement- und Leasing-Lösungen.

GoUrban verlängert Kooperation

Mittlerweile ist das Unternehmen in 100 Städten vertreten und vernetzt für seine Kund:innen weltweit 30.000 Fahrzeuge – unter anderem auch in der Türkei. Wie das Unternehmen bekannt gab, erfolgte nun die Unterzeichnung eines neuen Dreijahresvertrags mit Go Sharing. Go Sharing ist seit kurzem Teil von BinBin, dem größten türkischen Anbieter geteilter Mobilität.

Als langjähriger Partner von Go Sharing soll goUrban das Unternehmen, nunmehr als Teil von BinBin, bei dessen Eintritt in den westeuropäischen Markt unterstützen. Vor der Übernahme war Go Sharing bereits in den Niederlanden, Belgien, Italien, Deutschland, Österreich und der Türkei aktiv. Dazu heißt es in einer Aussendung des Wiener Startups: „goUrbans flexibles Betriebssystem wird Go Sharing nach der Übernahme durch BinBin die Skalierung seiner Dienste auf den wichtigsten Märkten in diesem neuen geografischen Gebiet ermöglichen“.

BinBin ist in der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Kroatien verfügbar. Durch die Übernahme von Go Sharing fügt das Unternehmen seiner operativen Landkarte acht neuen Länder hinzu.

Finanzierung in Millionenhöhe

Erst im Sommer letzten Jahres gab goUrban den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt. Als Investoren beteiligten sich damals Elevator Ventures und Uniqa Ventures, die Corporate-VC-Einheiten von Raiffeisen Bank International AG und Uniqa Insurance Group AG. Dritter Investor im Bunde war zudem der aws Gründerfonds.

Mit der Investmentrunde sollten primär die Weiterentwicklung der Technologie und der Mitarbeiter:innenaufbau vorangetrieben werden. Neben Wien hat das Unternehmen inzwischen einen zweiten Standort im serbischen Novi Sad und Banja Luka in Bosnien-Herzegowina. An beiden Standorten sind derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen beschäftigt.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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