01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Vl.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | (c) Biogena / Reploid / Alimentastic
v.l.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | © Biogena / Reploid / Alimentastic

Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid bleibt weiterhin voll auf Wachstumskurs. Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten über aktuelle Geschäftszahlen und Nordamerika-Expansionspläne. Nun verkündete das Unternehmen eine Beteiligung über 25,5 Prozent am Salzburger Food-Vertriebsspezialisten Alimentastic. Dabei bestehe die Option auf eine Aufstockung auf 51 Prozent in den kommenden drei Jahren. Spannend: Bereits seit März ist laut Firmenbuch die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer mit 25,5 Prozent an Alimentastic beteiligt. Somit befinden sich bereits jetzt 51 Prozent der Anteile in seiner Einflusssphäre.

Alimentastic als „Brückenbauer“ für Food-Unternehmen

Die Anteile übernahm Reploid von der Akira Management Holding von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, die nun noch 26 Prozent hält. Der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist ist bekanntlich bei mehreren heimischen Food-Startups beteiligt und baute die Marke Alimentastic in den vergangenen Jahren unter anderem auch für diese Portfolio-Unternehmen auf. Das Unternehmen versteht sich als „Brückenbauer zwischen den Herstellern von Produkten auf der einen Seite und dem Lebensmittelhandel, dem Fachhandel und dem Großhandel auf der anderen Seite“. Dabei übernehme man die komplette Wertschöpfungskette von der Produktentwicklung zur Markteinführung über Distribution und Logistik bis hin zu Marketing- und Vertriebsstrategien, heißt es in einer Aussendung.

Reploid setzt auch auf Consumer Brands

Reploid wiederum betreibt neben seinem B2B-Geschäft mit dem Aufbau von Insektenzuchtanlagen ebenfalls zwei Consumer Brands – die Hundefutter-Marke „Schnauze & Co“ und die Edelpilz-Marke „Vitus Vitality“. Für diese und weitere geplante Marken soll Alimentastic nun den Vertrieb übernehmen. Mastermind soll dabei Geschäftsführer und Eigentümer der verbleibenden 23 Prozent, Laurenz Hoffmann, bleiben. Er steht nach Führungspositionen bei Hofer, Aldi Süd und Kaufland und dem CEO-Posten der Restaurant-Kette dean&david seit 2023 an der Spitze von Alimentastic.

Er wolle nun den Wachstumskurs von Reploid marketingseitig unterstützen und die Produkte „vertriebsgerecht positionieren“, kommentiert Hoffmann. Und Reploid-CEO Pauer erklärt: „Mit unserer Beteiligung an Alimentastic erhalten wir sowohl einen stärkeren Zugang zum Einzelhandel als auch wertvolles Markt-Knowhow. Mit Laurenz Hoffmann verantwortet ein erfahrener Manager im Bereich Fast Moving Consumer Goods das gruppenweite Marketing und die Vertriebsaktivitäten von Konsumprodukten.“

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