01.03.2023

VKI verklagt GoStudent und bekommt in 17 Fällen Recht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte GoStudent im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Die österreichische gemeinnützige Verbraucherschutz Organisation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums das EduTech-Unicorn GoStudent geklagt. 17 von den insgesamt beanstandeten 22 Klauseln in den GoStudent-Geschäftsbedingungen hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob GoStudent in Berufung geht steht noch offen, der brutkasten hat eine Stellungnahme beim Scaleup erfragt.

Gegen die Vertragsverlängerungsklausel bei GoStudent

Einer der Kritikpunkte vieler GoStudent-Nutzer:innen war die automatische Verlängerung der Verträge. Das Wiener Scaleup, das Online-Nachhilfe in mittlerweile über 20 Ländern anbietet, hat dabei in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel festgehalten, wonach der Vertrag nach Ablaufzeit automatisch um ein weiteres Paket zu denselben Bedingungen (Einheiten, Zeitraum und Preis) verlängert wird.

VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller verweist unter anderem auf die klaren Vorgaben des Gesetzgebers, die beispielsweise bei automatischen Vertragsverlängerungen gelten und die GoStudent nicht ausreichend befolgt habe. „Unternehmen müssen Kund:innen vor einer automatischen Vertragsverlängerung informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch geben. Das genaue Vorgehen muss auch bereits in einer Vertragsklausel festgelegt sein“, so Kemetmüller.

Eine weitere scharf kritisierte Klausel würde es GoStudent außerdem ermöglichen, seine angebotenen Services jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Und das ohne Angabe von Gründen. Laut VKI werde damit das Leistungsversprechen an die GoStudent-Konsument:innen ausgehöhlt.

Die Ausnahme vom Wiederrufungsrecht

Konsument:innen steht außerdem für online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses habe GoStudent laut VKI in einer weiteren Klausel unzulässig eingeschränkt. „Das Rücktrittsrecht entfällt nach den gesetzlichen Vorgaben […] nur dann, wenn ein Unternehmen mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher:innen mit der Vertragserfüllung beginnt, diese vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigen, dass sie das Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren und der Vertrag im Anschluss auch tatsächlich erfüllt wurde“, erklärt Kemetmüller. Bei GoStudent würde das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht allerdings entfallen, wenn innerhalb der 14-Tage-Frist bereits die erste Tutor-Einheit stattfindet – unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wurde oder nicht.

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Mit der Einführung des neuen 360-Grad-Feedback-Moduls schlägt teamecho das nächste Kapitel seiner Unternehmensentwicklung auf. Dass Lukas Wieser genau in dieser Phase an Bord kommt, ist laut eigenen Angaben ein strategisch zentraler Schritt.

Erfahrung in Skalierung & Unternehmensaufbau

Als Gründer und ehemaliger Co-CEO von myflexbox ist Wieser mit dem Aufbau eines skalierenden Unternehmens bereits vertraut. Bei teamecho ist er als Interim Head of Growth für den Unternehmensaufbau, B2B-Sales, Go-to-Market, strategische Positionierung und skalierbare Wachstumsstrukturen zuständig. „Ich habe in den vergangenen Jahren erlebt, wie entscheidend es ist, Kontext, Bedürfnisse und Dynamiken in Organisationen zu verstehen, um starke Teams erfolgreich zu führen und weiterzuentwickeln – gerade in Veränderungsphasen“, sagt Wieser.

„Nachhaltige Performance entsteht nicht allein durch Prozesse oder Technologie, sondern durch wirksame Führung, gesunde Teams und klare Orientierung“, erklärt Markus Koblmüller, Geschäftsführer und Mitgründer von teamecho. Gemeinsam mit David Schellander hat Koblmüller das Unternehmen gegründet und leitet es auch.

Feedbackplattform mit Sitz in Linz

Das Linzer HR-Tech-Unternehmen teamecho unterstützt Organisationen seit 2015 dabei, ihre Unternehmenskultur datenbasiert und messbar zu optimieren. Mit einer umfassenden Feedbackplattform werden Faktoren wie Arbeitsklima, Führung und Zusammenarbeit transparent gemacht. Teamecho ist bereits für innovative KI-Funktionen bekannt. Jetzt erweitert das Unternehmen sein Angebot um ein 360-Grad-Feedback. Unternehmen können damit strukturierte Rückmeldungen aus unterschiedlichen Perspektiven einholen – etwa von Führungskräften, Kolleg:innen und Mitarbeitenden.

„Mit unserem intelligenten Algorithmus, KI-gestützten Key Insights und dem neuen 360-Grad-Feedback verbinden wir kontinuierliches Organisationsfeedback mit konkreter Entwicklung. So helfen wir Unternehmen dabei, Führung, Zusammenarbeit und Performance gezielt weiterzuentwickeln“, so Markus Koblmüller.

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