05.05.2023

GoStudent präsentiert KI-Strategie mit gemischten Signalen

Will GoStudent Tutor:innen durch KI ersetzen? In einer Aussendung fällt es dem Unicorn schwer, sich klar zu äußern.
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Felix Ohswald hat GoStudent mitgegründet © brutkasten/schauer-burkart
Felix Ohswald hat GoStudent mitgegründet | © brutkasten/schauer-burkart

Werden unsere Jobs bald durch Künstliche Intelligenzen ersetzt? Diese Frage ist dank dem KI-Hype der vergangenen Monate momentan wohl präsenter als je zuvor. Und sie ist berechtigt, wie zahlreiche Beispiele zeigen: Zuletzt sprach etwa der CEO von IBM in einem Interview offen darüber, in den kommenden fünf Jahren fast 8.000 Stellen ersetzen zu wollen. Nicht ganz so offen – und nicht ganz so klar – kommuniziert das Wiener EdTech-Unicorn GoStudent. In einer Aussendung stellt das Unternehmen seine KI-Strategie vor und sendet dabei in der großen eingangs gestellten Frage gemischte Signale.

„1:1-Nachhilfe von Mensch zu Mensch“

Man wolle KI nutzen, um das personalisierte Nachhilfeangebot zu stärken, heißt es dort. „Bei GoStudent bieten wir 1:1-Nachhilfe von Mensch zu Mensch. Aufgrund dieser persönlichen Verbindung bleiben die Schüler:innen während ihrer gesamten Lernreise bei uns“, wird CEO und Co-Founder Felix Ohswald zitiert. „In erster Linie werden wir KI nutzen, um die Erfahrung von Schüler:innen und Tutor:innen weiter zu verbessern – indem wir zunehmend maßgeschneiderte Unterrichtsstunden und Lernumgebungen schaffen und Prozesse automatisieren, sodass die Tutor:innen mehr Zeit mit den Schüler:innen verbringen können“.

„KI-Tutor könnte wesentlich kostengünstiger sein“

Die Aussagen sind eigentlich eindeutig, doch gleich im nächsten Absatz heißt es dann: „Auch wenn die Nachhilfe durch Menschen weiterhin im Mittelpunkt steht, räumt das Unternehmen ein, dass ein KI-Tutor wesentlich kostengünstiger sein könnte. Langfristig will GoStudent den idealen KI-Tutor entwickeln, der auf der Grundlage der Erfahrungen der mehr als elf Millionen Familien, die die GoStudent-Gruppe weltweit unterstützen, geschult ist“. Der virtuelle Tutor solle also „nach außergewöhnlich hohen Standards gebaut“ sein, „aber zu einem weitaus niedrigeren Preis erhältlich [sein], um ein breiteres Spektrum von Familien zu bedienen und ein größeres Marktpotenzial zu erschließen“.

GoStudent will Umsatz durch KI um 40 Prozent steigern

Zu diesem größeren Marktpotenzial führt GoStudent eine laut Aussendung auf Basis dreier Studien selbst angestellte Berechnung ins Treffen, wonach „der weltweite Markt für KI im Bildungsbereich bis 2027 ein Volumen von zehn bis zwanzig Milliarden US-Dollar erreichen könnte“. Man wolle zehn Prozent dieses Potenzials nutzen. Dazu plant das Scaleup, den Umsatz in den kommenden fünf Jahren dank KI um 40 Prozent zu steigern. Im Jahresvergleich habe zuletzt man vom ersten Quartal 2022 auf Q1 2023 ein Nutzer:innenwachstum von 60 Prozent verzeichnen können.

„Erste Generation von ‚Super-Tutoren'“

Wie stark das geplante Umsatzwachstum jeweils durch KI-Tutor:innen und KI-gestützte menschliche Tutor:innen getrieben sein soll, geht aus der Aussendung nicht hervor. Dafür gibt es noch konkretere Angaben zur Natur der KI-Unterstützung für Menschen: „Die Tutor:innen sollen mit Hilfe von KI in die Lage versetzt werden, die erste Generation von ‚Super-Tutoren‘ zu werden. Dazu gehört der Einsatz von KI, um einen Unterrichtsplan-Generator zu erstellen, der auf den jeweiligen Lehrplan geschult ist und jeder:m Tutor:in durchschnittlich 15 Minuten pro Unterrichtsstunde spart“.

GoStudent plant weitere KI-gestützte Angebote

Zudem plane man die Einführung eines „Tutoren-Support-Bots“, der den Tutor:innen Auffrischungskurse zur Weiterbildung anbieten soll. Auch wolle man Schüler:innen auf der Plattform künftig „KI-gesteuertes inhaltsbasiertes Lernen“ anbieten. „Das heißt, die Schüler:innen können zwischen den Unterrichtsstunden lernen und sich mit Inhalten beschäftigen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind“, so GoStudent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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