05.05.2023

GoStudent präsentiert KI-Strategie mit gemischten Signalen

Will GoStudent Tutor:innen durch KI ersetzen? In einer Aussendung fällt es dem Unicorn schwer, sich klar zu äußern.
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Felix Ohswald hat GoStudent mitgegründet © brutkasten/schauer-burkart
Felix Ohswald hat GoStudent mitgegründet | © brutkasten/schauer-burkart

Werden unsere Jobs bald durch Künstliche Intelligenzen ersetzt? Diese Frage ist dank dem KI-Hype der vergangenen Monate momentan wohl präsenter als je zuvor. Und sie ist berechtigt, wie zahlreiche Beispiele zeigen: Zuletzt sprach etwa der CEO von IBM in einem Interview offen darüber, in den kommenden fünf Jahren fast 8.000 Stellen ersetzen zu wollen. Nicht ganz so offen – und nicht ganz so klar – kommuniziert das Wiener EdTech-Unicorn GoStudent. In einer Aussendung stellt das Unternehmen seine KI-Strategie vor und sendet dabei in der großen eingangs gestellten Frage gemischte Signale.

„1:1-Nachhilfe von Mensch zu Mensch“

Man wolle KI nutzen, um das personalisierte Nachhilfeangebot zu stärken, heißt es dort. „Bei GoStudent bieten wir 1:1-Nachhilfe von Mensch zu Mensch. Aufgrund dieser persönlichen Verbindung bleiben die Schüler:innen während ihrer gesamten Lernreise bei uns“, wird CEO und Co-Founder Felix Ohswald zitiert. „In erster Linie werden wir KI nutzen, um die Erfahrung von Schüler:innen und Tutor:innen weiter zu verbessern – indem wir zunehmend maßgeschneiderte Unterrichtsstunden und Lernumgebungen schaffen und Prozesse automatisieren, sodass die Tutor:innen mehr Zeit mit den Schüler:innen verbringen können“.

„KI-Tutor könnte wesentlich kostengünstiger sein“

Die Aussagen sind eigentlich eindeutig, doch gleich im nächsten Absatz heißt es dann: „Auch wenn die Nachhilfe durch Menschen weiterhin im Mittelpunkt steht, räumt das Unternehmen ein, dass ein KI-Tutor wesentlich kostengünstiger sein könnte. Langfristig will GoStudent den idealen KI-Tutor entwickeln, der auf der Grundlage der Erfahrungen der mehr als elf Millionen Familien, die die GoStudent-Gruppe weltweit unterstützen, geschult ist“. Der virtuelle Tutor solle also „nach außergewöhnlich hohen Standards gebaut“ sein, „aber zu einem weitaus niedrigeren Preis erhältlich [sein], um ein breiteres Spektrum von Familien zu bedienen und ein größeres Marktpotenzial zu erschließen“.

GoStudent will Umsatz durch KI um 40 Prozent steigern

Zu diesem größeren Marktpotenzial führt GoStudent eine laut Aussendung auf Basis dreier Studien selbst angestellte Berechnung ins Treffen, wonach „der weltweite Markt für KI im Bildungsbereich bis 2027 ein Volumen von zehn bis zwanzig Milliarden US-Dollar erreichen könnte“. Man wolle zehn Prozent dieses Potenzials nutzen. Dazu plant das Scaleup, den Umsatz in den kommenden fünf Jahren dank KI um 40 Prozent zu steigern. Im Jahresvergleich habe zuletzt man vom ersten Quartal 2022 auf Q1 2023 ein Nutzer:innenwachstum von 60 Prozent verzeichnen können.

„Erste Generation von ‚Super-Tutoren'“

Wie stark das geplante Umsatzwachstum jeweils durch KI-Tutor:innen und KI-gestützte menschliche Tutor:innen getrieben sein soll, geht aus der Aussendung nicht hervor. Dafür gibt es noch konkretere Angaben zur Natur der KI-Unterstützung für Menschen: „Die Tutor:innen sollen mit Hilfe von KI in die Lage versetzt werden, die erste Generation von ‚Super-Tutoren‘ zu werden. Dazu gehört der Einsatz von KI, um einen Unterrichtsplan-Generator zu erstellen, der auf den jeweiligen Lehrplan geschult ist und jeder:m Tutor:in durchschnittlich 15 Minuten pro Unterrichtsstunde spart“.

GoStudent plant weitere KI-gestützte Angebote

Zudem plane man die Einführung eines „Tutoren-Support-Bots“, der den Tutor:innen Auffrischungskurse zur Weiterbildung anbieten soll. Auch wolle man Schüler:innen auf der Plattform künftig „KI-gesteuertes inhaltsbasiertes Lernen“ anbieten. „Das heißt, die Schüler:innen können zwischen den Unterrichtsstunden lernen und sich mit Inhalten beschäftigen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind“, so GoStudent.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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