22.03.2022

GoStudent goes USA: Nachhilfe ScaleUp erschließt 23. Markt

Bis Ende des Jahres sollen in den USA monatlich 150.000 Sessions gebucht werden.
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GoStudent, USA, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - Felix Ohswald und Gregor Müller.

Heute gab das EdTech-Unicorn GoStudent seine Expansion in die USA bekannt. Nach einem Soft-Launch im November 2021 erschließt das Startup nun in Austin, Texas, einen potenziellen Markt von 50 Millionen „K-12-Schüler:innen“, denen fortan Online-Nachhilfestunden in über 30 Fächern angeboten werden. Das österreichische Unternehmen ist somit in 23 Märkten aktiv, darunter auch in zahlreichen Ländern in Lateinamerika sowie Kanada und in der Türkei.

50 Millionen Schüler und Schülerinnen

„Das Marktpotenzial von mehr als 50 Millionen Schüler:innen im Alter von sechs bis 18 Jahren ist enorm“, sagt Laura Warnier, die als Chief Growth Officer von GoStudent die globale Expansion verantwortet. „Die Marktbedingungen, die wir hier vorgefunden haben, sind hervorragend. Aufgrund der hohen Anzahl an Spitzenuniversitäten und der Tatsache, dass viele Studentinnen neben dem Studium einem Nebenjob nachgehen, erwarten wir eine große Anzahl an hochqualifizierten Tutor:innen. Das Online-Lernen ist in den USA zudem bereits vertraut und etabliert. Dies, gepaart mit der Tatsache, dass es große ländliche Gebiete gibt, in denen Zugang zu qualitativ hochwertigen physischen Lehrkräften begrenzt ist, ermöglicht uns einen vielversprechenden Markteintritt.“

Eigens in den USA durchgeführte Marktstudien zeigen GoStudent, dass mehr als 65 Prozent der befragten Eltern in den letzten zwölf Monaten Einzelunterricht für ihr Kind in Anspruch genommen und dafür durchschnittlich 68 Dollar pro Sitzung bezahlt haben.

GoStudent billiger als US-Schnitt

Ein Vorteil des Edu-Tech-Riesen: Der Preis pro Einheit beträgt bei GoStudent in den USA je nach gewähltem Paket 41 Dollar und liegt damit 40 Prozent unter dem US-Durchschnitt.

„Unsere Vision ist es, das volle Potenzial aller Schüler:innen zu entfalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung durch Online-Lösungen und erschwingliche Tarife ermöglichen. Die Digitalisierung hat schon immer dazu beigetragen, Branchen zu demokratisieren – die Anwendung dieser Mechanismen auf die Bildung ist längst überfällig“, sagt Mitgründer Felix Ohswald.

SAT-Nachhilfe

Daher lautet konkret das erklärte Ziel, Millionen von US-amerikanischen Familien Zugang zu individuellem Einzelunterricht zu bieten, einschließlich der Vorbereitung für standardisierte Tests wie dem SAT, einer Eignungsprüfung, die von vielen Universitäten in den USA verlangt wird.

Mit dem Markteintritt vor Ort wurde Sam Best betraut und mit Austin der Zielort nicht zufällig gewählt. Mehr als 7.000 Hightech-Unternehmen sowie 100 Inkubatoren und Co-Working-Spaces machen die texanische Stadt zu einem „attraktiven Umfeld“.

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(c) Gwendolin Glück – Sam Best wurde für die US-Expansion als Manager ausgewählt.

„Austin hat die fünfthöchste Konzentration von Erwachsenen mit Hochschulbildung in den USA und mehr als ein Drittel der Bevölkerung ist zwischen 25 und 44 Jahre alt. Wir sind auf der Suche nach intelligenten und vielseitigen Talenten, um unser Wachstum voranzutreiben. Deshalb ist Austin ein vielversprechender Standort für uns, um Mitarbeitende zu finden, die zu unserer Kultur passen und uns dabei helfen, eine führende Position auf dem US-Nachhilfemarkt einzunehmen“, so der GoStudent-US-Manager.

300 Millionen Euro für GoStudent

Diese Markteinführung in den USA erfolgt nur wenige Wochen nach der Übernahme der in Großbritannien ansässigen Lernplattform Seneca Learning und der spanischen Tus Media Group, die einen offenen Marktplatz für Nachhilfe anbietet. Im Januar 2022 gab GoStudent eine Finanzierungsrunde der Serie D in Höhe von 300 Millionen Euro unter der Leitung von Prosus sowie die Unternehmensbewertung von drei Milliarden Euro bekannt.

Aus dem Archiv: GoStudent holt das größte Investment in der österreichischen Startup-Geschichte

Die in New York ansässige Risikokapital- und Wachstumsbeteiligungsgesellschaft Left Lane Capital investiert seit der Serie-A-Finanzierungsrunde Anfang 2020 in GoStudent.

„Wir haben in der Vergangenheit viele Investitionen wie HelloFresh und Blinkist erlebt, die mit großem Erfolg von Europa in die USA expandiert haben“, sagt Vinny Pujji, Managing Partner bei Left Lane Capital. „Wir sind begeistert, dass Schüler:innen in Amerika endlich Zugang zu qualitativ hochwertiger Einzelnachhilfe zu günstigen Preisen haben werden. Das Versprechen von GoStudent, erschwingliche, personalisierte und benutzerfreundliche Nachhilfe zu ermöglichen, wird eine große Hilfe für die Schüler:innen hier sein, insbesondere für diejenigen in ländlichen und einkommensschwachen Gebieten.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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