22.03.2022

GoStudent goes USA: Nachhilfe ScaleUp erschließt 23. Markt

Bis Ende des Jahres sollen in den USA monatlich 150.000 Sessions gebucht werden.
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GoStudent, USA, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - Felix Ohswald und Gregor Müller.

Heute gab das EdTech-Unicorn GoStudent seine Expansion in die USA bekannt. Nach einem Soft-Launch im November 2021 erschließt das Startup nun in Austin, Texas, einen potenziellen Markt von 50 Millionen „K-12-Schüler:innen“, denen fortan Online-Nachhilfestunden in über 30 Fächern angeboten werden. Das österreichische Unternehmen ist somit in 23 Märkten aktiv, darunter auch in zahlreichen Ländern in Lateinamerika sowie Kanada und in der Türkei.

50 Millionen Schüler und Schülerinnen

„Das Marktpotenzial von mehr als 50 Millionen Schüler:innen im Alter von sechs bis 18 Jahren ist enorm“, sagt Laura Warnier, die als Chief Growth Officer von GoStudent die globale Expansion verantwortet. „Die Marktbedingungen, die wir hier vorgefunden haben, sind hervorragend. Aufgrund der hohen Anzahl an Spitzenuniversitäten und der Tatsache, dass viele Studentinnen neben dem Studium einem Nebenjob nachgehen, erwarten wir eine große Anzahl an hochqualifizierten Tutor:innen. Das Online-Lernen ist in den USA zudem bereits vertraut und etabliert. Dies, gepaart mit der Tatsache, dass es große ländliche Gebiete gibt, in denen Zugang zu qualitativ hochwertigen physischen Lehrkräften begrenzt ist, ermöglicht uns einen vielversprechenden Markteintritt.“

Eigens in den USA durchgeführte Marktstudien zeigen GoStudent, dass mehr als 65 Prozent der befragten Eltern in den letzten zwölf Monaten Einzelunterricht für ihr Kind in Anspruch genommen und dafür durchschnittlich 68 Dollar pro Sitzung bezahlt haben.

GoStudent billiger als US-Schnitt

Ein Vorteil des Edu-Tech-Riesen: Der Preis pro Einheit beträgt bei GoStudent in den USA je nach gewähltem Paket 41 Dollar und liegt damit 40 Prozent unter dem US-Durchschnitt.

„Unsere Vision ist es, das volle Potenzial aller Schüler:innen zu entfalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung durch Online-Lösungen und erschwingliche Tarife ermöglichen. Die Digitalisierung hat schon immer dazu beigetragen, Branchen zu demokratisieren – die Anwendung dieser Mechanismen auf die Bildung ist längst überfällig“, sagt Mitgründer Felix Ohswald.

SAT-Nachhilfe

Daher lautet konkret das erklärte Ziel, Millionen von US-amerikanischen Familien Zugang zu individuellem Einzelunterricht zu bieten, einschließlich der Vorbereitung für standardisierte Tests wie dem SAT, einer Eignungsprüfung, die von vielen Universitäten in den USA verlangt wird.

Mit dem Markteintritt vor Ort wurde Sam Best betraut und mit Austin der Zielort nicht zufällig gewählt. Mehr als 7.000 Hightech-Unternehmen sowie 100 Inkubatoren und Co-Working-Spaces machen die texanische Stadt zu einem „attraktiven Umfeld“.

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(c) Gwendolin Glück – Sam Best wurde für die US-Expansion als Manager ausgewählt.

„Austin hat die fünfthöchste Konzentration von Erwachsenen mit Hochschulbildung in den USA und mehr als ein Drittel der Bevölkerung ist zwischen 25 und 44 Jahre alt. Wir sind auf der Suche nach intelligenten und vielseitigen Talenten, um unser Wachstum voranzutreiben. Deshalb ist Austin ein vielversprechender Standort für uns, um Mitarbeitende zu finden, die zu unserer Kultur passen und uns dabei helfen, eine führende Position auf dem US-Nachhilfemarkt einzunehmen“, so der GoStudent-US-Manager.

300 Millionen Euro für GoStudent

Diese Markteinführung in den USA erfolgt nur wenige Wochen nach der Übernahme der in Großbritannien ansässigen Lernplattform Seneca Learning und der spanischen Tus Media Group, die einen offenen Marktplatz für Nachhilfe anbietet. Im Januar 2022 gab GoStudent eine Finanzierungsrunde der Serie D in Höhe von 300 Millionen Euro unter der Leitung von Prosus sowie die Unternehmensbewertung von drei Milliarden Euro bekannt.

Aus dem Archiv: GoStudent holt das größte Investment in der österreichischen Startup-Geschichte

Die in New York ansässige Risikokapital- und Wachstumsbeteiligungsgesellschaft Left Lane Capital investiert seit der Serie-A-Finanzierungsrunde Anfang 2020 in GoStudent.

„Wir haben in der Vergangenheit viele Investitionen wie HelloFresh und Blinkist erlebt, die mit großem Erfolg von Europa in die USA expandiert haben“, sagt Vinny Pujji, Managing Partner bei Left Lane Capital. „Wir sind begeistert, dass Schüler:innen in Amerika endlich Zugang zu qualitativ hochwertiger Einzelnachhilfe zu günstigen Preisen haben werden. Das Versprechen von GoStudent, erschwingliche, personalisierte und benutzerfreundliche Nachhilfe zu ermöglichen, wird eine große Hilfe für die Schüler:innen hier sein, insbesondere für diejenigen in ländlichen und einkommensschwachen Gebieten.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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