02.09.2025
EXKLUSIV

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

GoStudent-Mitgründer und -CEO Felix Ohswald gab im brutkasten-Talk Einblicke in die 2024er-Geschäftszahlen des EduTech-Scaleups. Bereinigt um die Kosten aufgrund des Rückzugs aus mehreren Märkten war das Unternehmen operativ profitabel.
/artikel/gostudent-geschaeftszahlen-2024
GoStudent-Co-Founder und -CEO Felix Ohswald im brutkasten-Studio
GoStudent-Co-Founder und -CEO Felix Ohswald im brutkasten-Studio | Foto: brutkasten

Das Wiener EduTech-Scaleup hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 nach eigenen Angaben über 163 Millionen Euro Umsatz gemacht. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag demnach bei 14,6 Millionen Euro.

Bereinigt wurde die Kennzahl um einmalige Ausgaben, die aufgrund des Rückzugs des Unternehmens aus mehreren Ländern sowie dem damit angefallenen Jobabbau entstanden sind. Das unbereinigte EBITDA gemäß des internationalen Buchhaltungs-Standards IFRS für 2024 wäre mit minus vier Millionen Euro negativ.

GoStudent-Mitgründer und -CEO Felix Ohswald zog im brutkasten-Interview dazu ein positives Resümee: „Es waren auf jeden Fall zwei, drei sehr turbulente Jahre. Wir hatten 2022 noch einen Rekordverlust von knapp 200 Millionen Euro negatives EBITDA. Und wir haben es geschafft, innerhalb von zwei Jahren, von 2022 auf 2024, unser EBITDA um mehr als 200 Millionen zu verbessern. Wir sind positiv geworden.“


Der gesamte brutkasten-Talk mit Felix Ohswald von GoStudent:


Dies wurde möglich, indem die Ressourcen in der Unternehmensgruppe gebündelt worden sind und indem man sich auf Märkte fokussiert habe, die für GoStudent gut gelaufen seien. So sei das „sehr erfreuliche und sehr positive Ergebnis“ geschafft worden. GoStudent habe im März 2024 den operativen Break-Even erreicht und seitdem gehalten, „auf EBITDA-Basis und auf Cash-Basis“, wie Ohswald sagt.

„Haben für Länderexpansion zu viele Leute aufgebaut“

Zur Unternehmensgruppe gehören neben GoStudent selbst der deutsche Offline-Nachhilfe-Anbieter Studienkreis, Seneca Learning mit Sitz in Großbritannien sowie Tus Media in Spanien. Der zunehmende Fokus auf Offline-Standorte war eine strategische Entscheidung. Zunächst war GoStudent vollständig auf Online-Nachhilfe fokussiert gewesen – die mit der Pandemie zu boomen begann.

Das Wiener Scaleup startete in Österreich und Deutschland und expandierte dann in zahlreiche weitere Märkte. „Diese Länderexpansion hat uns viel Geld gekostet und wir haben auch damals in all den zentralen Departments sehr viele Leute rekrutiert“. Ohswald sagt heute: „Wir haben für diese Länderexpansion zu viele Leute damals aufgebaut.“

Mit Rückzug aus mehreren Ländern 80 Prozent der Jobs abgebaut

Mit dem Ende der Pandemie sank die Nachfrage nach Online-Nachhilfe. Das habe sich bis heute gehalten: „Von zehn Familien, die aktuell Nachhilfe für die Kinder suchen, interessieren sich acht für Präsenznachhilfe und nur zwei für online“, erläutert Ohswald.

Für GoStudent bedeutete es den Rückzug aus mehreren Ländern – der mit einem massiven Jobabbau einherging. „Wir hatten noch diesen großen Apparat von Mitarbeitern und haben damals über 80 Prozent von den zentralen Mitarbeitern auch abgebaut“, sagt Ohswald.

Ohswald: Akquisitionskosten für Online-Neukunden zehnmal höher als an Standorten

Zusätzlich stieg GoStudent ins Business mit klassischer Präsenz-Nachhilfe ein – etwa mit der Übernahme des deutschen Anbieters Studienkreis, die im Dezember 2022 kommuniziert wurde (brutkasten berichtete). „Stand heute, drei Jahre später, können wir sowohl Online-Unterricht als auch Präsenzunterricht anbieten – in über 1.000 Standorten, die wir heute haben und die wir auch in den nächsten Jahren weiter ausbauen werden“, erläutert Ohswald.

Präsenz- und Online-Nachhilfe sind aber nicht völlig getrennt voneinander zu sehen, wie der GoStudent-Gründer ausführt: „Wir wollen auch das Standortgeschäft verwenden, um unsere Online-Angebote zu verkaufen“.

Das Gewinnen von Kunden sei im Offline-Bereich auch deutlich kostengünstiger: „Wenn wir unseren Online-Service auf einem Kanal wie Google zum Beispiel bewerben, zahlen wir für einen Neukunden für das Online-Geschäft fast zehnmal mehr, als wenn wir einen physischen Standort haben, wo wir eine Miete bezahlen, wo es einen lokalen Standortleiter gibt und du nur durch lokale Präsenz und durch lokale Werbung deine Kunden akquirierst“, erklärt Ohswald.

Ohswald: „Du musst selber wirklich tief in den Themen drinnen sein“

Der Gründer hat in den Jahren der Neuausrichtung Learnings gesammelt, mit denen man ganze Bücher füllen könnte, wie er im brutkasten-Talk sagte. Eines der wesentlichen Learnings: „Du musst selber wirklich tief in den Themen drinnen sein und du musst auch schauen, dass du mit einem Team eng zusammenarbeitest, dass sich um die Kernprobleme in deiner Firma fokussiert.“

Denn je mehr Leute man einstellte, desto eher entstünden Probleme, die gar nicht so wichtig seien. „Aber die Leute finden halt gerne Probleme, um ihre eigenen Jobs auch zu rechtfertigen“, führt er weiter aus. Diese würden die Firma nur träger machen.

Ohswalds Tipp für andere Unternehmer:innen: „Immer wieder einen Schritt zurückgehen, anzuschauen, wie schaut eigentlich meine Gewinn- und Verlustrechnung aus? Wo habe ich die Stellschrauben? Welche Stellschrauben muss ich betätigen, damit ich die Firma in eine erfolgreiche, profitable und gute Zukunft bringen kann? Und mit welchen Mitarbeitern kann ich zusammenarbeiten, die auch die PS auf die Straße bringen und die sich nicht in Alignment-Calls und nicht in 50 anderen irrelevanten Themen verlaufen?“.

Ohswald: Gewisse Entscheidungen muss man „top-down treffen und vorgeben“

Ist es in schwierigen Phasen nötig, sich als CEO stärker in den Teams einzubringen? „Ja, hundertprozentig“, antwortet Ohswald. Stellenabbau sei beispielsweise „ein Thema, das kannst du nicht delegieren“. Gewisse Entscheidungen müsse man „top-down treffen und die musst du vorgeben, weil sonst verlierst du dich einfach zu sehr in den Details“. Als CEO oder als Gründer:innenteam sei man in solchen Phasen gefragt, die Transformation im Unternehmen zu implementieren. „Sonst kann ich dir versprechen: Es wird keine Veränderung im Unternehmen geben und es wird alles beim Alten bleiben.“

Schwierige Entscheidungen trifft Ohswald gemeinsam mit seinem Co-Founder Gregor Müller: „Ich habe einen extrem coolen und lässigen Mitgründer, mit dem ich ja die Firma jetzt schon seit über zehn Jahren führe und wir verstehen uns super.“ Gemeinsam würden sie jeweils als Sparring-Partner für den anderen fungieren und dann die Entscheidungen treffen. „Aber man muss schon sagen: Daten hin oder her, am Ende ist es auch Bauchgefühl“, führt er weiter aus.

„Es muss sich richtig anfühlen, es muss sich gut anfühlen“

Damit sei er als Gründer und CEO gut gefahren: „Ich weiß, dass wenn ich auf die letzten zehn Jahre schaue, dass acht von zehn meiner Entscheidungen bauchgefühlmäßig gut waren. Das gibt mir dann auch das Selbstbewusstsein, dass ich bei der nächsten Entscheidung, die ich treffe, meinem Bauchgefühl vertrauen kann und mich nicht nur in hunderttausend Daten verlieren muss. Es muss sich richtig anfühlen, es muss sich gut anfühlen“.

Eine solche Entscheidung war auch jene für den Aufbau des Präsenz-Bereichs. „Für unsere Investoren, die ausschließlich in Technologiefirmen investieren, war das auch eine schwere Pille zum Schlucken“, erinnert sich Ohswald. Die Investoren seien nämlich davon ausgegangen, in eine Tech-Company investiert zu haben. „Aber mein Bauchgefühl hat mir damals gesagt, dass die Leute, wenn es um die Bildung der Kinder geht, eine Vor-Ort-Präsenz wollen. Das war auf jeden Fall eine richtige Bauchgefühlentscheidung“.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 16 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
vor 16 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

GoStudent-Gründer Ohswald über Geschäftszahlen 2024: „Sehr erfreuliches Ergebnis“