25.03.2024
UNICORN

GoStudent baut Führungsebene um – und meldet Erreichen der Profitabilität

Das Wiener EdTech GoStudent vermeldet fürs erste Quartal "volle Profitabilität" und verändert seine Führungsebene in mehreren Bereichen.
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(c) brutkasten - GoStudent-Gründer Felix Ohswald.

Das Wiener Unicorn GoStudent hat eine bewegte Zeit hinter sich. Mehreren Kündigungswellen und Vorwürfen von ehemaligen Mitarbeiter:innen folgte eine Kapitalaufnahme von 95 Mio. US-Dollar im August 2023. Heuer gab es erneut einen Stellenabbau und die Veröffentlichung der Bilanz von 2022, mit einem ausgewiesenen Verlust von 221 Mio. Euro. Im März 2023 erklärte Felix Ohswald im brutkasten-Talk, dass sein Unicorn im Kernmarkt bereits profitabel sei und Profitabilität bis Ende 2023 auch in allen anderen Märkten erreichen würde. Nun vermeldet das EduTech passend dazu zwei Neuigkeiten.

GoStudent: „Profitabel nicht nur auf EBITDA-Basis“

Die US-Plattform TechCrunch spricht von „full profitability“, die man aktuell erreicht habe. „Und das nicht nur auf EBITDA-Basis“, wird Ohswald im Bericht zitiert. Auf Nachfrage bestätigt GoStudent, dass man „im ersten Quartal tatsächlich erstmals profitabel war und seit Jänner schwarze Zahlen schreibe.“

Die andere Neuigkeit betrifft eine Neuausrichtung in der Führungsebene: „Im Zuge der Veränderungen in unserer Belegschaft und unserem Betriebsmodell im Januar haben wir die Gelegenheit ergriffen, auch unsere Managementstruktur neu zu bewerten“, erklärt Ohswald. „Mit einer Mischung aus Wehmut, Dankbarkeit und Vorfreude geben wir einige Neuerungen in der Führungsebene bei GoStudent bekannt. Wir sind überzeugt, dass diese Veränderungen unseren Weg der kontinuierlichen Innovation und nachhaltigen Rentabilität positiv beeinflussen und unsere marktführende Position weiter stärken werden.“

Neuer CTO

Im Detail heißt das, dass Jaume Bresco, ehemaliger Chief Technology Officer (CTO) von Tus Media, nun als CTO der GoStudent Gruppe beitritt. Er wird künftig die Technologieabteilung auf Gruppenebene leiten. Brescos strategisches Know-how sei entscheidend für die Integration der Technologie-Teams und die Beschleunigung von Innovationen bei GoStudent, Tus Media, Seneca, Studienkreis und Fox Education. Der Experte bringe jahrelange Erfahrung im Aufbau des virtuellen Klassenraums und Online-Bildungsmarktplatzes mit.

„Unter Jaumes Führung sind wir in der Lage, innovative neue Technologien zu entwickeln, die das Nutzererlebnis gruppenweit verbessern werden“, heißt es per Aussendung. „GoStudent CTO Ivo Kolev wird weiterhin unsere Innovationsagenda vorantreiben und an den CTO der Gruppe berichten.“

GoStudent
(c) GoStudent – Jaume Bresco wird neuer CTO bei GoStudent.

Der bisherige CFO Duncan McIntyre, der im März 2022 zum Unicorn dazu stieß, wird GoStudent in diesem Frühjahr verlassen: „Duncan hat seit seinem Eintritt bei GoStudent im Jahr 2022 eine entscheidende Rolle auf unserem Weg gespielt, das Unternehmen außerordentlich kompetent beraten und maßgeblich zu unserem finanziellen Erfolg beigetragen, einschließlich der Finanzierung strategischer Akquisitionen. Unter Duncans Leitung haben wir in diesem Quartal einen bedeutenden Meilenstein, nämlich vollständige Rentabilität erreicht“, so das GoStudent-Team per Aussendung. Die Suche nach einem neuen CFO sei bereits im Gange. Finanzdirektor, Paul Krall, wird zwischenzeitlich das Finanzteam interimistisch leiten.

GoStudent streicht Chief People Officer

Auch Chief People and Organisation Officer, Andreas Fröhlich, wird GoStudent ebenfalls in diesem Frühjahr verlassen. GoStudent dazu: „Im Zuge unserer strategischen Neuausrichtung haben wir uns gemeinsam für eine schlankere Organisationsstruktur entschieden, die auf C-Level-Ebene keine Rolle eines Chief People and Organisation Officer mehr vorsieht. Wir danken Andreas für seinen bedeutenden Beitrag zu GoStudent und wünschen ihm das Beste für seine zukünftigen Vorhaben.“

Und zu guter Letzt wird Chief of Staff, Wolfgang Riess, seine Rolle um die Leitung der Personalabteilung von GoStudent erweitern. „Unterstützt von seinem Team, wird er die solide Basis aus starken Mitarbeitenden, Prozessen und der Unternehmenskultur, die Andreas während seiner Zeit geprägt hat, weiter ausbauen“, heißt es dazu. „Mit Wolfgangs umfassendem Verständnis unserer Organisation und seiner Fähigkeit, Zusammenarbeit zu fördern, haben wir volles Vertrauen, dass er unsere operativen Stärken auch in Zukunft weiter vorantreiben wird.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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