25.03.2024
UNICORN

GoStudent baut Führungsebene um – und meldet Erreichen der Profitabilität

Das Wiener EdTech GoStudent vermeldet fürs erste Quartal "volle Profitabilität" und verändert seine Führungsebene in mehreren Bereichen.
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(c) brutkasten - GoStudent-Gründer Felix Ohswald.

Das Wiener Unicorn GoStudent hat eine bewegte Zeit hinter sich. Mehreren Kündigungswellen und Vorwürfen von ehemaligen Mitarbeiter:innen folgte eine Kapitalaufnahme von 95 Mio. US-Dollar im August 2023. Heuer gab es erneut einen Stellenabbau und die Veröffentlichung der Bilanz von 2022, mit einem ausgewiesenen Verlust von 221 Mio. Euro. Im März 2023 erklärte Felix Ohswald im brutkasten-Talk, dass sein Unicorn im Kernmarkt bereits profitabel sei und Profitabilität bis Ende 2023 auch in allen anderen Märkten erreichen würde. Nun vermeldet das EduTech passend dazu zwei Neuigkeiten.

GoStudent: „Profitabel nicht nur auf EBITDA-Basis“

Die US-Plattform TechCrunch spricht von „full profitability“, die man aktuell erreicht habe. „Und das nicht nur auf EBITDA-Basis“, wird Ohswald im Bericht zitiert. Auf Nachfrage bestätigt GoStudent, dass man „im ersten Quartal tatsächlich erstmals profitabel war und seit Jänner schwarze Zahlen schreibe.“

Die andere Neuigkeit betrifft eine Neuausrichtung in der Führungsebene: „Im Zuge der Veränderungen in unserer Belegschaft und unserem Betriebsmodell im Januar haben wir die Gelegenheit ergriffen, auch unsere Managementstruktur neu zu bewerten“, erklärt Ohswald. „Mit einer Mischung aus Wehmut, Dankbarkeit und Vorfreude geben wir einige Neuerungen in der Führungsebene bei GoStudent bekannt. Wir sind überzeugt, dass diese Veränderungen unseren Weg der kontinuierlichen Innovation und nachhaltigen Rentabilität positiv beeinflussen und unsere marktführende Position weiter stärken werden.“

Neuer CTO

Im Detail heißt das, dass Jaume Bresco, ehemaliger Chief Technology Officer (CTO) von Tus Media, nun als CTO der GoStudent Gruppe beitritt. Er wird künftig die Technologieabteilung auf Gruppenebene leiten. Brescos strategisches Know-how sei entscheidend für die Integration der Technologie-Teams und die Beschleunigung von Innovationen bei GoStudent, Tus Media, Seneca, Studienkreis und Fox Education. Der Experte bringe jahrelange Erfahrung im Aufbau des virtuellen Klassenraums und Online-Bildungsmarktplatzes mit.

„Unter Jaumes Führung sind wir in der Lage, innovative neue Technologien zu entwickeln, die das Nutzererlebnis gruppenweit verbessern werden“, heißt es per Aussendung. „GoStudent CTO Ivo Kolev wird weiterhin unsere Innovationsagenda vorantreiben und an den CTO der Gruppe berichten.“

GoStudent
(c) GoStudent – Jaume Bresco wird neuer CTO bei GoStudent.

Der bisherige CFO Duncan McIntyre, der im März 2022 zum Unicorn dazu stieß, wird GoStudent in diesem Frühjahr verlassen: „Duncan hat seit seinem Eintritt bei GoStudent im Jahr 2022 eine entscheidende Rolle auf unserem Weg gespielt, das Unternehmen außerordentlich kompetent beraten und maßgeblich zu unserem finanziellen Erfolg beigetragen, einschließlich der Finanzierung strategischer Akquisitionen. Unter Duncans Leitung haben wir in diesem Quartal einen bedeutenden Meilenstein, nämlich vollständige Rentabilität erreicht“, so das GoStudent-Team per Aussendung. Die Suche nach einem neuen CFO sei bereits im Gange. Finanzdirektor, Paul Krall, wird zwischenzeitlich das Finanzteam interimistisch leiten.

GoStudent streicht Chief People Officer

Auch Chief People and Organisation Officer, Andreas Fröhlich, wird GoStudent ebenfalls in diesem Frühjahr verlassen. GoStudent dazu: „Im Zuge unserer strategischen Neuausrichtung haben wir uns gemeinsam für eine schlankere Organisationsstruktur entschieden, die auf C-Level-Ebene keine Rolle eines Chief People and Organisation Officer mehr vorsieht. Wir danken Andreas für seinen bedeutenden Beitrag zu GoStudent und wünschen ihm das Beste für seine zukünftigen Vorhaben.“

Und zu guter Letzt wird Chief of Staff, Wolfgang Riess, seine Rolle um die Leitung der Personalabteilung von GoStudent erweitern. „Unterstützt von seinem Team, wird er die solide Basis aus starken Mitarbeitenden, Prozessen und der Unternehmenskultur, die Andreas während seiner Zeit geprägt hat, weiter ausbauen“, heißt es dazu. „Mit Wolfgangs umfassendem Verständnis unserer Organisation und seiner Fähigkeit, Zusammenarbeit zu fördern, haben wir volles Vertrauen, dass er unsere operativen Stärken auch in Zukunft weiter vorantreiben wird.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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