06.03.2018

GoSiliconValley: 14 Startups für die neue Runde stehen fest

Rund 40 österreichische Startups hatten sich für die diesjährige Ausgabe des GoSiliconValley-Programms der Außenwirtschaft Austria beworben. 14 davon wurden gestern im Rahmen des "Departure Workshops" als Teilnehmer präsentiert.
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Beim GoSiliconValley-Departure Workshop.
Michael Scherz (Außenwirtschaft), Clare Zimmerman (US-Botschaft), Rafael Rasinger (Außenwirtschaft), Andreas Lerch (US-Botschaft), Georg Fürlinger und Johannes Earl Schaffer (beide Open Austria) beim GoSiliconValley-Departure Workshop.

Es ist bereits die neunte Auflage. Seit 2010 fahren jährlich bis zu 15 ausgewählte Startups und Spinoff-Firmen über das GoSiliconValley-Programm ins Mekka der Tech-Szene. Organisiert wird das bis zu drei Monate dauernde Inkubationsprogramm von der Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich zusammen mit der Exportoffensive „go-international“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Ziel der Initiative ist es, dass die Unternehmen ihre Businesspläne und -modelle verfeinern und mit strategischen Partnern, potentiellen Kunden und Investoren vernetzt werden.

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Hochkarätige Jury

Auch dieses Jahr war der Andrang auf das Programm groß. Am 28. Februar und 1. März präsentierten dann rund 40 Startups ihre Geschäftsideen vor einer Jury aus Silicon Valley- und Technologie-Experten. Es waren Jeff Snider (US Market Access), Lev Mass (Crux Capital), Christian Eder (CFO bei pillow), Klaus Loibner (österreichisches Patentamt) und Steve Austin (Founders Space), die die Entscheidung trafen. Letzterer hatte ein paar Tage vor der Auswahl die Präsentationen der Bewerber durch sein Pitch-Training auf Vordermann gebracht. Der Venture Capitalist Lev Mass organisiert übrigens gemeinsam mit Speedinvest die Marketplace Konferenz am 22. März in San Francisco.

Video-Interviews beim GoSiliconValley „Departure Workshop“:

„Die Qualität der Pitches wird mit jedem Jahr merklich besser und die Mehrheit der diesjährigen Bewerber konnte klar darlegen, welchen Mehrwert sie durch einen Aufenthalt in Silicon Valley für ihr Unternehmen erzielen können“, sagt Georg Fürlinger, Technologiebeauftragter der Aussenwirtschaft und Co-Director von Open Austria. 14 Startups sind es bei der diesjährigen Ausgabe letztendlich geworden. Sie wurden gestern im Rahmen des „Departure Workshops“ präsentiert. Sie erwartet ein dichtes Programm bei einer der Partner-Organisatoren, wie dem Plug&Play Tech Center in Sunnyvale, dem Founders Space oder US Market Access in San Francisco.

Impression vom GoSiliconValley-Departure Workshop.
Impression vom GoSiliconValley-Departure Workshop.

Alumni-Netzwerk als Unterstützung

Neben Einführungen in Silicon-Valley-Geschäftspraktiken und Pitch-Trainings werden den Teilnehmern von GoSiliconValley auch zahlreiche Networking-Events und Präsentationsmöglichkeiten vor Investoren geboten. Außerdem wird im Rahmen dieser Initiative der Mentorenpool vor Ort weiter ausgebaut, um den jeweiligen Startups einen passenden Experten zur Seite stellen zu können. Zusätzlich werden die Startups von ehemaligen GoSiliconValley-Teilnehmern unterstützt: „Es gibt ein Alumni-Netzwerk, um den Austausch innerhalb der Community weiter zu fördern. Die Idee ist auch, dass erfahrene Alumni den neuen Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite stehen, speziell wenn es um die Vorbereitung für den Aufenthalt im Silicon Valley geht“, erklärt Rafael Rasinger, Startups und New Corporates Beauftragter der Außenwirtschaft Austria.

Ausweitung der „go-Programme“

Das GoSiliconValley-Programm war das erste seiner Art und wurde auch von der UNO/WTO ausgezeichnet. Inzwischen bietet die Außenwirtschaft Austria eine ganze Reihe von „go-Programmen“. „Und wir weiten es im Zuge der neuen Innovationsinitiave auf neue Destinationen wie Boston, HongKong, Seoul und TelAviv aus“, erklärt Michael Scherz, Leiter Innovation der Außenwirtschaft Austria.

⇒ Zur Page von go-international

Das sind die 14 Teilnehmer von GoSiliconValley 2018:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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