13.12.2017

Goood Mobile: Fanta 4 investierten in Wiener Social Startup

Das Wiener Startup Goood Mobile bietet Mobilfunk-Verträge, bei denen, nach dem "painless giving"-Prinzip, automatisch gespendet wird.
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goood mobile - Team Foto mit Claudia Winkler
(c) goood: Team-Foto mit CEO Claudia Winkler in der Mitte

Das Prinzip von Goood Mobile ist schnell erklärt: Man unterzeichnet einen ganz normalen Mobilfunkvertrag mit marktüblichen Kosten. Allerdings fließen zehn Prozent der monatlichen Gebühr in ein Hilfsprojekt der Wahl. Zudem gehen 25 Prozent des Jahresgewinns des Startups mit Sitzen in München und Wien an andere Social Businesses. Genutzt wird in Österreich das Mobilfunknetz von A1. Als Partner aus dem karitativen Bereich sind Caritas, WWF Österreich, SOS-Kinderdorf und CARE an Bord. Weitere sollen bald folgen.

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Fanta 4 als Testimonials und Investoren für Goood

Das Prinzip nennen die Founder „painless giving“. Die Integration von Spenden in den alltäglichen Konsum mache die eigene Kaufkraft zum Werkzeug, selbstverständlich Gutes zu tun. In anderen Bereichen sei dies bereits recht verbreitet. Im Mobile-Bereich sei man aber Pionier. Damit wurde auch die deutsche Band „Die Fantastischen Vier“ überzeugt. Die treten nicht nur als Testimonials für Goood auf, sondern investierten gleich in das Startup. Bereits zum Start waren 275.000 Euro über Crowdfunding aufgestellt worden.

Ex Telekom Austria CMO als Co-Founderin

Schon vor dem Österreich-Start im September war das Startup bereits in Deutschland aktiv. Dort wird es aber als Verein mit Sitz in München geführt. Wien ist Sitz der Aktiengesellschaft goood network Holding, der wiederum die österreichische goood mobile GmbH gehört. Hauptanteilseigner sind die Co-Gründer Christian Vogler und der Wiener Wirtschaftsberater Erich Schiff. Co-Founderin und Anteilseignerin ist auch Claudia Winkler, ehemalige CMO der Telekom Austria Gruppe. Im Team ist auch der ehemalige WWF Österreich-Geschäftsführer Karl Wagner.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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