10.08.2023

Google und Universal wollen KI-Deepfakes für Musik zulassen

Bisher haben auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Deepfakes in der Musikindustrie für Furore gesorgt. Nun scheinen die Labels ihren Kurs geändert zu haben.
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Foto: Unsplash/Oleg Ivanov

Wie cool wäre es für Fans, die Lieblingsmusiker:innen auf der eigenen Musik singen oder rappen zu lassen? Mit künstlicher Intelligenz ist das mittlerweile keine Meisterleistung mehr. Einige KI-Modelle können Stimmen sehr schnell und realgetreu imitieren. Schwierig wird es beim Urheberrecht. Geschützte Werke werden für das Training der KI-Programme genutzt und die Stimme der Künstler:innen ohne ihre Einwilligung eingesetzt.

Wie die Financial Times berichten, dürfte es künftig zumindest bei manchen Artists problemlos möglich sein. Demnach hat die Universal Music Group (UMG) mit Google Verhandlungen aufgenommen, um gemeinsam die Melodien und Stimmen für die Verwendung in KI-generierten Songs zu lizenzieren.

Tool für KI-Deepfakes

Sollte das Vorhaben nicht scheitern, könnte es ein Tool geben, mit dem man Musiker:innen „deepfaken“ kann. Allerdings können die Künstler:innen sich auch gegen die Einbeziehung in das System entscheiden. So können „Fans durch ein neues Level von nutzergesteuerten Inhalten ihren Held:innen das ultimative Kompliment machen… einschließlich neuer Coverversionen und Mash-ups“, wie Robert Kyncl, CEO von Warner Music, bei einem Treffen mit Investor:innen zitiert wird.

Dieser legitimierte und bezahlte Einsatz von KI dürfte Warner Music und UMG neue Einnahmequellen erschließen lassen. Welche und wie viele Stars ihre Stimme dafür bereitstellen werden, bleibt offen. Drake, der meistgestreamte Künstler des Planeten, würde mit seiner Zustimmung überraschen. Als im April ein KI-Deepfake Song von ihm und The Weeknd in kurzer Zeit Millionen Streams generierte, war er alles andere als erfreut. Universal forderte daraufhin alle Musikplattformen wie Spotify und Apple Music dazu auf, den Song zu löschen. Als später eine Coverversion von „Munch (Feelin´ U) der Rapperin Ice Spices mit Drakes Stimme auftauchte, schrieb er auf Instagram: „Das ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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