23.08.2017

Google Report: Diese Regierungen wollen Auskünfte zu User-Daten

Zum wiederholten Mal veröffentlicht Google Informationen über Regierungsanfragen zu User-Daten. In den letzten drei Jahren habe sich die Anzahl dieser sogar verdoppelt. Österreich scheint ebenfalls in der Liste auf.
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Die Zahl der Regierungen, die von Google User-Daten verlangen, sowie die Zahl der Anfragen sei in den letzten Jahren explodiert.

Zum achten Mal veröffentlicht Google den sogenannten „Transparency Report“. Darin gelistet finden sich Informationen zu Anfragen von Regierungen zu Google-Usern. Zum ersten Mal erschien der Report im Jahr 2010. Seitdem haben sich die Anfragen um mehr als 100 Prozent vervielfacht.

User-Daten gefragt wie nie zuvor

Dies führt der Google Suchmaschinen-Gigant auf zwei Ursachen zurück. Zum einen sei das rasante Wachstum des Unternehmens verantwortlich. Andererseits sei die Zahl der Anfragen von Regierungen „um mehr als hundert Prozent“ gestiegen. So liest man im Kommentar zum Report: „Mehr Regierungen haben so viele Anfragen geschickt wie niemals zuvor.“

In die Statistik fallen nicht nur Google-Konten, sondern auch jene der Internetplattform YouTube. Dabei schlüsselt der Report auf, welchen Anfragen man ganz oder zumindest teilweise nachgekommen ist, sowie auch die Anzahl der betroffenen User-Konten. Seit dem Start werde jeder Report mit möglichst vielen Details gespickt. Dies geschehe zum Schutz der User.

Google als Datenschützer?

Der Kommentar zum Report leitet mit einem Rückblick auf die Medienberichte des letzten Jahres ein: Das Thema „Überwachung durch den Staat“ hätte die Schlagzeilen dominiert. Und er endet mit dem Versprechen an die eigenen User, alles dafür zu tun, die User-Daten zu schützen. „Unser Versprechen an euch ist es, eure Informationen vor übermäßig breiten Regierungsanfragen zu schützen und für eine größere Transparenz auf der ganzen Welt zu sorgen“. Google verweist auch auf die FAQs zu rechtlichen Verfahren, wo das Unternehmen Informationen darüber bereit stellt, „wie wir bei Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten vorrangig die Interessen unserer Nutzer schützen wollen“.

Google: „Unser Versprechen an euch [User] ist es, eure Informationen vor Regierungsanfragen zu schützen.“

Deutschland: 10.000 Anfragen in 6 Monaten

Google als „Schutzpatron“ unserer Daten? Ein Unternehmen, das mit den Daten seiner User Geld macht, soll also seine User vor dem eigenen Staat schützen- jener Institution, die den Bürger eigentlich vor solchen Unternehmen schützen sollte? Klingt irgendwie absurd- bis man sich die Zahlen ansieht. Neben den USA und Indien, befindet sich unser Nachbarland Deutschland auf dem dritten Platz. 48 Prozent aller Anfragen kamen von der deutschen Regierung. Alleine von Juli bis Dezember 2016 wurden knapp 10.000 Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten gestellt. Frankreich und England belegen die kommenden Plätze vier und fünf. Auch Österreich findet sich (weiter unten) auf der Liste wieder. Die Anzahl der in den Ersuchen angegebenen User oder Konten von Google beläuft sich hierzulande im Zeitraum Juli bis Dezember 2016 immerhin auf 64.

Überwachung durch den Staat

Auch in Österreich gab es Diskussionen zur Überwachung durch den Staat. Erst vorletzte Woche gab Ex-NSA Direktor William Binney eine Pressekonferenz in Wien, um vor dem geplanten Sicherheitspaket zu warnen. Auch Vertreter der Internetwirtschaft wie Austrian Startups und der WKO Fachverband UBIT haben sich in einem offenen Brief kritisch zum Sicherheitspaket geäußert. Fast 10.000 Bürger gaben ihre Meinung ebenfalls ab. Nach dem Ende der Begutachtung, muss dieses nun überarbeitet werden.

(c) Google: www.blog.google/topics/inside-google/government-requests-for-user/
(c) Google: www.blog.google/topics/inside-google/government-requests-for-user/

Weiterführende Links: Google Report, Auskunftersuchen von Userdaten, Länderaufschlüsselung von Google

 

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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