19.01.2022

Google reagiert auf österreichisches Analytics-Urteil

In einem Blogpost argumentiert Google-Legal-Chef Kent Walker gegen das vieldiskutierte österreichische Analytics-Urteil und fordert ein neues Übereinkommen zwischen der EU und den USA ein.
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Alphabet: Google-Mutter nun über eine Billion US-Dollar wert - Google Trends - Analytics-Urteil
(c) Adobe Stock/Andrei - Die Google-Zentrale in Mountain View

Vor etwa einer Woche entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB auf Basis einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics mit dem Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA gegen die DSGVO verstößt. Seitdem wird das Thema im In- und Ausland stark diskutiert – und dabei auch immer wieder beschwichtigt. Nun melde sich der US-Riese selbst zum Analytics-Urteil zu Wort – mit einem Blogpost von President Global Affairs und Chief Legal Officer Kent Walker.

„In 15 Jahren noch nie eine derartige Forderung erhalten“

Der Google-Legal-Chef zeigt dabei erwartungsgemäß wenig Verständnis für das Urteil per se. Zur Begründung der DSB, dass die nationalen Sicherheitsbehörden der USA theoretisch die Möglichkeit haben, auf Nutzerdaten zuzugreifen, schreibt Walker: „Google bietet seit mehr als 15 Jahren Analytics-Dienstleistungen für globale Unternehmen an und hat in dieser Zeit noch nie eine derartige Forderung erhalten, über die die Datenschutzbehörde spekuliert hat. Und wir erwarten auch nicht, dass wir eine erhalten werden, da eine solche Forderung wahrscheinlich nicht in den engen Rahmen des entsprechenden Gesetzes fallen würde“.

Zudem sieht Walker das österreichische Analytics-Urteil nicht durch das EuGH-Urteil aus 2020 gedeckt, auf dem es basiert. „Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Juli 2020 keine starre Norm aufgestellt, nach der die bloße Möglichkeit der Offenlegung von Daten gegenüber einer anderen Regierung die Unterbrechung des weltweiten Datenverkehrs erfordert“, meint Walker. Er sei davon überzeugt, dass die umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen, die Google seinen Kund:innen anbietet, einen „praktischen und wirksamen Schutz der Daten nach jedem angemessenen Standard“ gewährleisten.

Analytics-Urteil: „Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss“

Dennoch betont Walker, dass das Urteil, das sich nach einer entsprechenden Musterbeschwerde durch noyb konkret auf netdoktor.at bezieht, erheblich größere Konsequenzen innerhalb der EU nach sich ziehen könnte. „Wenn ein theoretisches Risiko des Datenzugriffs ausreichen würde, um den Datenfluss zu blockieren, wäre dies ein Risiko für viele Verleger und kleine Unternehmen, die das Internet nutzen, und würde den Mangel an rechtlicher Stabilität für den internationalen Datenfluss verdeutlichen, mit dem das gesamte europäische und amerikanische Unternehmensökosystem konfrontiert ist“, meint der Google-Legal-Chef.

Es sei daher sehr wichtig, dass die Europäische Komission und das US-Handelsministerium möglichst rasch eine Nachfolgelösung für das gescheiterte Privacy Shield-Abkommen finden. „Es steht zu viel auf dem Spiel – und der internationale Handel zwischen Europa und den USA ist für den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen zu wichtig -, als dass es nicht gelingen könnte, eine rasche Lösung für dieses drohende Problem zu finden“, so Walker.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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