22.08.2019

Google Pay in Österreich (mit Umwegen) verfügbar – so funktioniert der Workaround

Google Pay ist in Österreich nicht verfügbar – stimmt so nicht ganz. Mit einem Workaround kann der Service auch hierzulande genutzt werden. Wir geben am Beispiel eines Revolut-Kontos eine Anleitung, wie es dennoch funktioniert. (auf eigene Gefahr!)
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Googel Pay
(c) der brutkasten: Ein erster Test durch die Redaktion verlief erfolgreich.

Im Gegensatz zu Apple Pay ist Google Pay für kontaktloses Bezahlen über die NFC-Funktion eines Smartphones in Österreich noch nicht verfügbar. Android-Nutzer müssen sich hierzulande auf unbestimmte Zeit gedulden. Österreich zählt nämlich zu den wenigen Ländern in Westeuropa, in denen der Service noch nicht genutzt werden kann. Details zur Markteinführung sind bis dato noch nicht bekannt und Google hüllt sich diesbezüglich in Schweigen. So hieß es im April 2019 im Zuge der österreichischen Markteinführung von Apple Pay, dass es derzeit noch keine konkreten Pläne zur Einführung von Google Pay in Österreich gebe.

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Workaround mit Revolut

Mittlerweile gibt es jedoch Tricks, wie der Service in Österreich mit Umwegen dennoch genutzt werden kann. Einer dieser Wege führt über die Nutzung eines Kontos der Challenger-Bank Revolut.

Bevor wir den Workaround am Beispiel von Revolut erklären, möchten wir darauf verweisen, dass es sich dabei um eine inoffizielle Methode handelt, um Google Pay in Österreich zu nutzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Download, die Installation oder die Nutzung der Google Pay App enstehen können.

So funktioniert der Workaround

Nutzer können die Google Pay App im offiziellen Google Play Store nicht herunterladen. Ein Versuch zeigt folgende Fehlermeldung: „Diese App ist mit keinem deiner Geräte kompatibel“ (siehe Bild 1). Möchte man die App dennoch herunterladen, muss man auf einen alternativen App-Store zurückgreifen. In unserem Fall haben wir dafür APKMirror verwendet (siehe Bild 2).

Nach dem Download der App muss die Berechtigung erteilt werden, dass die Datei mit der Dateiendung .apk aus einer fremden Quelle installiert werden darf. An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass hier die größte Sicherheitslücke besteht, da in alternativen App-Stores, wie APKMirror, keine Qualitätskontrolle existiert, die etwaige Schadsoftware ausfiltert. Zudem ergibt sich ein weiteres Problem: Beim Installieren von Apps aus fremden Quellen wird eine automatische Aktualisierung der App nicht unterstützt.

Sofern man das Risiko eingehen möchte, muss die App nun installiert werden. Dies erfordert eine Bestätigung, dass man der App aus einer „unbekannten Quelle“ vertraut (siehe Bild 3). Nach erfolgreicher Installation der APK-Datei kann die App regulär geöffnet und die einzelnen Zahlungsmethoden hinzugefügt werden. Dafür müssen die jeweiligen Kreditkartendaten – in unserem Fall von Revolut – eingepflegt werden (siehe Bild 3).

Abschließend ist es erforderlich, die „Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen“ auszuwählen. (siehe Bild 4). Dies erfolgt über ein Symbol unter der Kartennummer (siehe Bild 5). Sind alle Schritte erledigt, kann nun mit Google Pay und NFC am Smartphone an Kartenterminals gezahlt werden (siehe Titelbild). Ein Versuch N26 als „Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen“ hinzuzufügen, verlief übrigens negativ.

* Disclaimer: Der Workaround soll auch über andere Anbieter, wie DKB, Boon oder VIM Pay, möglich sein. Für den Test hat der brutkasten jedoch nur auf die zwei gängigen Anbieter Revolut und N26 zurückgegriffen. Hinweis: Bereits jetzt ist das kontaktlose Bezahlen mit Android-Endgeräten in Österreich möglich. Heimische Banken bieten hierfür bankeneigene Lösungen an.


 

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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