22.08.2019

Google Pay in Österreich (mit Umwegen) verfügbar – so funktioniert der Workaround

Google Pay ist in Österreich nicht verfügbar – stimmt so nicht ganz. Mit einem Workaround kann der Service auch hierzulande genutzt werden. Wir geben am Beispiel eines Revolut-Kontos eine Anleitung, wie es dennoch funktioniert. (auf eigene Gefahr!)
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Googel Pay
(c) der brutkasten: Ein erster Test durch die Redaktion verlief erfolgreich.

Im Gegensatz zu Apple Pay ist Google Pay für kontaktloses Bezahlen über die NFC-Funktion eines Smartphones in Österreich noch nicht verfügbar. Android-Nutzer müssen sich hierzulande auf unbestimmte Zeit gedulden. Österreich zählt nämlich zu den wenigen Ländern in Westeuropa, in denen der Service noch nicht genutzt werden kann. Details zur Markteinführung sind bis dato noch nicht bekannt und Google hüllt sich diesbezüglich in Schweigen. So hieß es im April 2019 im Zuge der österreichischen Markteinführung von Apple Pay, dass es derzeit noch keine konkreten Pläne zur Einführung von Google Pay in Österreich gebe.

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Workaround mit Revolut

Mittlerweile gibt es jedoch Tricks, wie der Service in Österreich mit Umwegen dennoch genutzt werden kann. Einer dieser Wege führt über die Nutzung eines Kontos der Challenger-Bank Revolut.

Bevor wir den Workaround am Beispiel von Revolut erklären, möchten wir darauf verweisen, dass es sich dabei um eine inoffizielle Methode handelt, um Google Pay in Österreich zu nutzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Download, die Installation oder die Nutzung der Google Pay App enstehen können.

So funktioniert der Workaround

Nutzer können die Google Pay App im offiziellen Google Play Store nicht herunterladen. Ein Versuch zeigt folgende Fehlermeldung: “Diese App ist mit keinem deiner Geräte kompatibel” (siehe Bild 1). Möchte man die App dennoch herunterladen, muss man auf einen alternativen App-Store zurückgreifen. In unserem Fall haben wir dafür APKMirror verwendet (siehe Bild 2).

Nach dem Download der App muss die Berechtigung erteilt werden, dass die Datei mit der Dateiendung .apk aus einer fremden Quelle installiert werden darf. An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass hier die größte Sicherheitslücke besteht, da in alternativen App-Stores, wie APKMirror, keine Qualitätskontrolle existiert, die etwaige Schadsoftware ausfiltert. Zudem ergibt sich ein weiteres Problem: Beim Installieren von Apps aus fremden Quellen wird eine automatische Aktualisierung der App nicht unterstützt.

Sofern man das Risiko eingehen möchte, muss die App nun installiert werden. Dies erfordert eine Bestätigung, dass man der App aus einer “unbekannten Quelle” vertraut (siehe Bild 3). Nach erfolgreicher Installation der APK-Datei kann die App regulär geöffnet und die einzelnen Zahlungsmethoden hinzugefügt werden. Dafür müssen die jeweiligen Kreditkartendaten – in unserem Fall von Revolut – eingepflegt werden (siehe Bild 3).

Abschließend ist es erforderlich, die “Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen” auszuwählen. (siehe Bild 4). Dies erfolgt über ein Symbol unter der Kartennummer (siehe Bild 5). Sind alle Schritte erledigt, kann nun mit Google Pay und NFC am Smartphone an Kartenterminals gezahlt werden (siehe Titelbild). Ein Versuch N26 als “Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen” hinzuzufügen, verlief übrigens negativ.

* Disclaimer: Der Workaround soll auch über andere Anbieter, wie DKB, Boon oder VIM Pay, möglich sein. Für den Test hat der brutkasten jedoch nur auf die zwei gängigen Anbieter Revolut und N26 zurückgegriffen. Hinweis: Bereits jetzt ist das kontaktlose Bezahlen mit Android-Endgeräten in Österreich möglich. Heimische Banken bieten hierfür bankeneigene Lösungen an.


 

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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