22.08.2019

Google Pay in Österreich (mit Umwegen) verfügbar – so funktioniert der Workaround

Google Pay ist in Österreich nicht verfügbar – stimmt so nicht ganz. Mit einem Workaround kann der Service auch hierzulande genutzt werden. Wir geben am Beispiel eines Revolut-Kontos eine Anleitung, wie es dennoch funktioniert. (auf eigene Gefahr!)
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Googel Pay
(c) der brutkasten: Ein erster Test durch die Redaktion verlief erfolgreich.

Im Gegensatz zu Apple Pay ist Google Pay für kontaktloses Bezahlen über die NFC-Funktion eines Smartphones in Österreich noch nicht verfügbar. Android-Nutzer müssen sich hierzulande auf unbestimmte Zeit gedulden. Österreich zählt nämlich zu den wenigen Ländern in Westeuropa, in denen der Service noch nicht genutzt werden kann. Details zur Markteinführung sind bis dato noch nicht bekannt und Google hüllt sich diesbezüglich in Schweigen. So hieß es im April 2019 im Zuge der österreichischen Markteinführung von Apple Pay, dass es derzeit noch keine konkreten Pläne zur Einführung von Google Pay in Österreich gebe.

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Workaround mit Revolut

Mittlerweile gibt es jedoch Tricks, wie der Service in Österreich mit Umwegen dennoch genutzt werden kann. Einer dieser Wege führt über die Nutzung eines Kontos der Challenger-Bank Revolut.

Bevor wir den Workaround am Beispiel von Revolut erklären, möchten wir darauf verweisen, dass es sich dabei um eine inoffizielle Methode handelt, um Google Pay in Österreich zu nutzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Download, die Installation oder die Nutzung der Google Pay App enstehen können.

So funktioniert der Workaround

Nutzer können die Google Pay App im offiziellen Google Play Store nicht herunterladen. Ein Versuch zeigt folgende Fehlermeldung: „Diese App ist mit keinem deiner Geräte kompatibel“ (siehe Bild 1). Möchte man die App dennoch herunterladen, muss man auf einen alternativen App-Store zurückgreifen. In unserem Fall haben wir dafür APKMirror verwendet (siehe Bild 2).

Nach dem Download der App muss die Berechtigung erteilt werden, dass die Datei mit der Dateiendung .apk aus einer fremden Quelle installiert werden darf. An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass hier die größte Sicherheitslücke besteht, da in alternativen App-Stores, wie APKMirror, keine Qualitätskontrolle existiert, die etwaige Schadsoftware ausfiltert. Zudem ergibt sich ein weiteres Problem: Beim Installieren von Apps aus fremden Quellen wird eine automatische Aktualisierung der App nicht unterstützt.

Sofern man das Risiko eingehen möchte, muss die App nun installiert werden. Dies erfordert eine Bestätigung, dass man der App aus einer „unbekannten Quelle“ vertraut (siehe Bild 3). Nach erfolgreicher Installation der APK-Datei kann die App regulär geöffnet und die einzelnen Zahlungsmethoden hinzugefügt werden. Dafür müssen die jeweiligen Kreditkartendaten – in unserem Fall von Revolut – eingepflegt werden (siehe Bild 3).

Abschließend ist es erforderlich, die „Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen“ auszuwählen. (siehe Bild 4). Dies erfolgt über ein Symbol unter der Kartennummer (siehe Bild 5). Sind alle Schritte erledigt, kann nun mit Google Pay und NFC am Smartphone an Kartenterminals gezahlt werden (siehe Titelbild). Ein Versuch N26 als „Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen“ hinzuzufügen, verlief übrigens negativ.

* Disclaimer: Der Workaround soll auch über andere Anbieter, wie DKB, Boon oder VIM Pay, möglich sein. Für den Test hat der brutkasten jedoch nur auf die zwei gängigen Anbieter Revolut und N26 zurückgegriffen. Hinweis: Bereits jetzt ist das kontaktlose Bezahlen mit Android-Endgeräten in Österreich möglich. Heimische Banken bieten hierfür bankeneigene Lösungen an.


 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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