22.08.2019

Google Pay in Österreich (mit Umwegen) verfügbar – so funktioniert der Workaround

Google Pay ist in Österreich nicht verfügbar – stimmt so nicht ganz. Mit einem Workaround kann der Service auch hierzulande genutzt werden. Wir geben am Beispiel eines Revolut-Kontos eine Anleitung, wie es dennoch funktioniert. (auf eigene Gefahr!)
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Googel Pay
(c) der brutkasten: Ein erster Test durch die Redaktion verlief erfolgreich.

Im Gegensatz zu Apple Pay ist Google Pay für kontaktloses Bezahlen über die NFC-Funktion eines Smartphones in Österreich noch nicht verfügbar. Android-Nutzer müssen sich hierzulande auf unbestimmte Zeit gedulden. Österreich zählt nämlich zu den wenigen Ländern in Westeuropa, in denen der Service noch nicht genutzt werden kann. Details zur Markteinführung sind bis dato noch nicht bekannt und Google hüllt sich diesbezüglich in Schweigen. So hieß es im April 2019 im Zuge der österreichischen Markteinführung von Apple Pay, dass es derzeit noch keine konkreten Pläne zur Einführung von Google Pay in Österreich gebe.

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Workaround mit Revolut

Mittlerweile gibt es jedoch Tricks, wie der Service in Österreich mit Umwegen dennoch genutzt werden kann. Einer dieser Wege führt über die Nutzung eines Kontos der Challenger-Bank Revolut.

Bevor wir den Workaround am Beispiel von Revolut erklären, möchten wir darauf verweisen, dass es sich dabei um eine inoffizielle Methode handelt, um Google Pay in Österreich zu nutzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Download, die Installation oder die Nutzung der Google Pay App enstehen können.

So funktioniert der Workaround

Nutzer können die Google Pay App im offiziellen Google Play Store nicht herunterladen. Ein Versuch zeigt folgende Fehlermeldung: „Diese App ist mit keinem deiner Geräte kompatibel“ (siehe Bild 1). Möchte man die App dennoch herunterladen, muss man auf einen alternativen App-Store zurückgreifen. In unserem Fall haben wir dafür APKMirror verwendet (siehe Bild 2).

Nach dem Download der App muss die Berechtigung erteilt werden, dass die Datei mit der Dateiendung .apk aus einer fremden Quelle installiert werden darf. An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass hier die größte Sicherheitslücke besteht, da in alternativen App-Stores, wie APKMirror, keine Qualitätskontrolle existiert, die etwaige Schadsoftware ausfiltert. Zudem ergibt sich ein weiteres Problem: Beim Installieren von Apps aus fremden Quellen wird eine automatische Aktualisierung der App nicht unterstützt.

Sofern man das Risiko eingehen möchte, muss die App nun installiert werden. Dies erfordert eine Bestätigung, dass man der App aus einer „unbekannten Quelle“ vertraut (siehe Bild 3). Nach erfolgreicher Installation der APK-Datei kann die App regulär geöffnet und die einzelnen Zahlungsmethoden hinzugefügt werden. Dafür müssen die jeweiligen Kreditkartendaten – in unserem Fall von Revolut – eingepflegt werden (siehe Bild 3).

Abschließend ist es erforderlich, die „Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen“ auszuwählen. (siehe Bild 4). Dies erfolgt über ein Symbol unter der Kartennummer (siehe Bild 5). Sind alle Schritte erledigt, kann nun mit Google Pay und NFC am Smartphone an Kartenterminals gezahlt werden (siehe Titelbild). Ein Versuch N26 als „Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen“ hinzuzufügen, verlief übrigens negativ.

* Disclaimer: Der Workaround soll auch über andere Anbieter, wie DKB, Boon oder VIM Pay, möglich sein. Für den Test hat der brutkasten jedoch nur auf die zwei gängigen Anbieter Revolut und N26 zurückgegriffen. Hinweis: Bereits jetzt ist das kontaktlose Bezahlen mit Android-Endgeräten in Österreich möglich. Heimische Banken bieten hierfür bankeneigene Lösungen an.


 

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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