22.08.2019

Google Pay in Österreich (mit Umwegen) verfügbar – so funktioniert der Workaround

Google Pay ist in Österreich nicht verfügbar – stimmt so nicht ganz. Mit einem Workaround kann der Service auch hierzulande genutzt werden. Wir geben am Beispiel eines Revolut-Kontos eine Anleitung, wie es dennoch funktioniert. (auf eigene Gefahr!)
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Googel Pay
(c) der brutkasten: Ein erster Test durch die Redaktion verlief erfolgreich.

Im Gegensatz zu Apple Pay ist Google Pay für kontaktloses Bezahlen über die NFC-Funktion eines Smartphones in Österreich noch nicht verfügbar. Android-Nutzer müssen sich hierzulande auf unbestimmte Zeit gedulden. Österreich zählt nämlich zu den wenigen Ländern in Westeuropa, in denen der Service noch nicht genutzt werden kann. Details zur Markteinführung sind bis dato noch nicht bekannt und Google hüllt sich diesbezüglich in Schweigen. So hieß es im April 2019 im Zuge der österreichischen Markteinführung von Apple Pay, dass es derzeit noch keine konkreten Pläne zur Einführung von Google Pay in Österreich gebe.

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Workaround mit Revolut

Mittlerweile gibt es jedoch Tricks, wie der Service in Österreich mit Umwegen dennoch genutzt werden kann. Einer dieser Wege führt über die Nutzung eines Kontos der Challenger-Bank Revolut.

Bevor wir den Workaround am Beispiel von Revolut erklären, möchten wir darauf verweisen, dass es sich dabei um eine inoffizielle Methode handelt, um Google Pay in Österreich zu nutzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Download, die Installation oder die Nutzung der Google Pay App enstehen können.

So funktioniert der Workaround

Nutzer können die Google Pay App im offiziellen Google Play Store nicht herunterladen. Ein Versuch zeigt folgende Fehlermeldung: “Diese App ist mit keinem deiner Geräte kompatibel” (siehe Bild 1). Möchte man die App dennoch herunterladen, muss man auf einen alternativen App-Store zurückgreifen. In unserem Fall haben wir dafür APKMirror verwendet (siehe Bild 2).

Nach dem Download der App muss die Berechtigung erteilt werden, dass die Datei mit der Dateiendung .apk aus einer fremden Quelle installiert werden darf. An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass hier die größte Sicherheitslücke besteht, da in alternativen App-Stores, wie APKMirror, keine Qualitätskontrolle existiert, die etwaige Schadsoftware ausfiltert. Zudem ergibt sich ein weiteres Problem: Beim Installieren von Apps aus fremden Quellen wird eine automatische Aktualisierung der App nicht unterstützt.

Sofern man das Risiko eingehen möchte, muss die App nun installiert werden. Dies erfordert eine Bestätigung, dass man der App aus einer “unbekannten Quelle” vertraut (siehe Bild 3). Nach erfolgreicher Installation der APK-Datei kann die App regulär geöffnet und die einzelnen Zahlungsmethoden hinzugefügt werden. Dafür müssen die jeweiligen Kreditkartendaten – in unserem Fall von Revolut – eingepflegt werden (siehe Bild 3).

Abschließend ist es erforderlich, die “Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen” auszuwählen. (siehe Bild 4). Dies erfolgt über ein Symbol unter der Kartennummer (siehe Bild 5). Sind alle Schritte erledigt, kann nun mit Google Pay und NFC am Smartphone an Kartenterminals gezahlt werden (siehe Titelbild). Ein Versuch N26 als “Standardzahlungsmethode zum kontaktlosen Bezahlen” hinzuzufügen, verlief übrigens negativ.

* Disclaimer: Der Workaround soll auch über andere Anbieter, wie DKB, Boon oder VIM Pay, möglich sein. Für den Test hat der brutkasten jedoch nur auf die zwei gängigen Anbieter Revolut und N26 zurückgegriffen. Hinweis: Bereits jetzt ist das kontaktlose Bezahlen mit Android-Endgeräten in Österreich möglich. Heimische Banken bieten hierfür bankeneigene Lösungen an.


 

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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