11.05.2023

AI-Musik bis Video-Synchronisation: Google präsentierte große KI-Offensive

Bei der gestrigen Google I/O Keynote zeigte der Internetkonzern, dass er nicht vor hat, irgendwem anderen das AI-Feld zu überlassen.
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Google CEO Sundar Pichai bei der Google I/O 2023 Keynote | (c) Google
Google CEO Sundar Pichai bei der Google I/O 2023 Keynote | (c) Google

Was haben ChatGPT, Midjourney und DeepL gemeinsam? Klar: Sie sind ausgesprochen populäre AI-Tools. Und noch was: Sie gehören alle drei nicht zu Google. Der eigentlich alles dominierende Riese ist zuletzt in der öffentlichen Wahrnehmung ins Hintertreffen geraten. Im KI-Bereich haben sich andere – allen voran OpenAI – die Pole Position gesichert. Doch das will der Internetkonzern natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Bei der gestrigen Google I/O Keynote ließ man keinen Zweifel daran, dass eine Offensive auf ganzer Linie bereits begonnen hat.

Großer Rollout für ChatGPT-Rivale Bard

Eine zentrale Rolle in dieser Offensive spielt natürlich Googles ChatGPT-Rivale Bard. Er wird nun in 180 weiteren Ländern öffentlich zugänglich gemacht und kann neu auf Japanisch und Koreanisch genutzt werden. Der Chatbot soll laut Google bis Ende des Jahres in den 40 weltweit meistgesprochenen Sprachen verfügbar sein. Auch vom dahinterliegenden Sprachmodell wurde eine neue Version präsentiert: PaLM 2, das dem Sprachmodell GPT-4 von OpenAI entgegengesetzt wird, beherrscht laut Google Mathematik, Coding, logisches Denken und mehrsprachige Übersetzung, womit es auch zur DeepL-Konkurrenz wird.

Google-Chatbot soll es auch mit DALL·E, Midjourney und Stable Diffusion aufnehmen

Und noch etwas soll Bard bald können: Bilder generieren. Damit wird eine Funktion, mit der Google in Konkurrenz zu DALL·E (ebenfalls OpenAI), Midjourney und Stable Diffusion tritt, direkt in den Chatbot integriert. Es ist nicht die einzige Ankündigung im Grafik-Bereich. Der KI-Bildgenerator wird auch in die neue Android-Version integriert, um individuelle Bildschirmhintergründe einstellen zu können. Und mit dem „Magic Editor“ können zukünftig in den Google-Diensten Fotos mit KI-Unterstützung bearbeitet werden – Personen und Gegenstände können etwa entfernt oder in den Vorder- oder Hintergrund gerückt werden.

Macht Googles „Universal Translator“ bald Synchronsprecher:innen arbeitslos?

Vom statischen zum bewegten Bild: Einen AI-Videogenerator zeigte Google diesmal noch nicht. Allerdings ein anderes Video-Tool mit großer Ansage. Der „Universal Translator“ übersetzt die Sprachspur von Videos und gibt sie dann in einer gewählten Sprache mit der Stimme der übersetzten Person wieder – und zwar exakt Lippen-synchronisiert. Dabei ist es aber auch möglich, den Personen Worte in den Mund zu legen, die sie nie gesagt haben. Man sei sich der Missbrauchsmöglichkeit bewusst und integriere von Anfang an Features, um das zu verhindern, beteuert man beim Internetriesen.

MusicLM: „Gefühlvoller Jazz“ vom AI-Algorithmus

Text, Bilder, Videos – was kann eine AI denn noch generieren? Google hat eine Antwort: Musik. MusicLM macht – analog zu Bild- und Videogeneratoren – Text-Prompts zu Musik. Man könne etwa einfach „gefühlvoller Jazz für eine Dinnerparty“ eintippen und bekomme dann mehrere Versionen entsprechender AI-Songs zur Auswahl, heißt es dazu bei der Präsentation.

Ein „Sidekick“ für Google Docs und vieles mehr

Und wofür kann man AI noch nutzen? Bei der Google I/O Keynote wurde noch eine ganze weitere Palette an KI-Features präsentiert. Künftig kann man etwa in Google Docs die „Sidekick“-Funktion nutzen, die KI-gestützt Tipps zur Texterstellung geben soll, und im „Project Tailwind“ werden User:innen-Daten smart organisiert. Auch die klassische Suche, Google Maps, der Google Play Store und mehrere Produkte für Developer bekommen zusätzlich AI-basierte Funktionen. Daneben wurden bei der Keynote auch neue Betriebssystem-Versionen, Smartphones und Tablets präsentiert. Hier ein detaillierter Überblick von den Kolleg:innen von TechCrunch.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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