19.09.2017

Google AI-Chef: „Machine Learning ist gut für den Datenschutz“

Bei der TechCrunch Disrupt ließ Googles Artificial Intelligence Chief John Giannandrea wenig Kritik am Internetriesen und der KI-Entwicklung gelten.
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(c) Dominik Perlaki: Google AI-Chef John Giannandrea auf der Bühne der TechCrunch Disrupt.

„Computer werden zwar immer leistungsfähiger, sie sind aber auch ziemlich dumm“, sagt John Giannandrea. Er ist bei Google für den Bereich Artificial Intelligence (AI) verantwortlich. Ziel sei es, den Computern beizubringen, smarter zu werden. Den tatsächlich seien Maschinen Menschen nur in sehr engen Feldern überlegen: „Sie sind noch weit davon entfernt, Menschen generell zu übertreffen.“ Giannandrea nennt einige Beipiele. So wären Computer etwa sehr schlecht darin, Informationen aus einer kleinen Stichprobe abzuleiten, wie es Menschen in qualitativen Analysen tun. Auch könnten sie Fähigkeiten noch schlecht auf ähnliche Tätigkeiten übertragen. „Man würde denken, wenn eine AI ein Videospiel gut beherrscht, schafft sie das auch bei einem anderen aus dem gleichen Genre. Es ist aber nicht so“, sagt der Google AI-Chef.

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Es geht auch ohne Daten…

An diesen und weiteren Herausforderungen arbeite man beim Internet-Konzern. Giannandrea sieht dabei auch große Chancen für Startups: „Ein so großer Anteil dieser Technologie ist Open Source. Startups haben Zugang zu absoluten Top-Entwicklungen“, sagt er. Die Anmerkung des Moderators, dass Google aber über Unmengen an Daten verfüge, die die Startups nicht haben, lässt Giannandrea nicht gelten. Man brauche für Machine Learning überhaupt nicht so viele Daten, wie immer behauptet werde. Und überdies publiziere Google sehr viele seiner Daten auf die eine oder andere Weise.

Die Sorgen der Unwissenden

Auch bei einem anderen gängigen Kritikpunkt beschwichtigt der Google AI-Chef. Er habe keine Angst vor der AI-Apokalypse. „Es sind Menschen, die die Technologie nicht verstehen, die sich solche Sorgen über Artificial General Intelligence machen“, sagt er. Das habe auch mit dem großen Hype im Moment zu tun. Dennoch räumt Giannandrea ein: „Die ethischen Bedenken sind gerechtfertigt. Daher arbeiten wir auch daran. Es ist aber nicht so, dass hier eine unvermeidbare Katastrophe auf uns zukommt.“ Die größte Herausforderung in der KI-Forschung sieht er in einem anderen Bereich: „Es gibt da draußen Millionen Publikationen, aber Computer können noch immer nicht sinnerfassend lesen. Es geht in der Forschung nun darum, dass sie das alles tatsächlich verstehen und nutzen können.“

„Machine Learning ist gut für den Datenschutz“

Machine Learning-Systeme sollen nicht parteiisch werden

Was ethische Bedenken angeht, sieht Giannandrea vor allem zwei große Herausforderungen. Erstens, dass so viel Information im Internet parteiisch oder gar falsch ist. „Wir arbeiten daran, dass unsere Machine Learning-Systeme diese Verzerrung erkennen und nicht selbst parteiisch werden“, erklärt er. Zweitens müsse man an der Erklärbarkeit von AI arbeiten: „KI darf für User keine Blackbox sein. Sie müssen verstehen, was da passiert, damit sie keine Angst davor haben.“ Im Privacy-Bereich sieht er wenig überraschend kein Problem. Man nehme Datenschutz bei Google sehr ernst. Und User würden ja schließlich viel für ihre Daten bekommen. Giannandrea geht sogar noch weiter: „Machine Learning ist gut für den Datenschutz“. Denn die anonymisierte Nutzung und Aggregation von Daten würde es Menschen letztendlich ermöglichen, sich besser zu schützen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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