01.07.2020

Google kauft North, ein Startup mit Fokus auf Augmented-Reality-Brillen

Die Akquisition von North durch Google legt die Vermutung nahe, dass die Pläne rund um Google Glass ausgebaut werden.
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Die AR-Brille von North - Parallelen zu Google Glass.
Die AR-Brille von North - Parallelen zu Google Glass. (c) North

Google hat bestätigt, dass es North, ein kanadisches Unternehmen für Augmented Reality (AR)-Wearables übernommen hat. Ein Kaufpreis wird nicht genannt. Laut Globe and Mail, das in der vergangenen Woche zum ersten Mal über den Deal berichtete, wird der Wert aber mit rund 180 Millionen Dollar beziffert.

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Infolge der Übernahme wird North sein Geschäft aufgeben und das Team wird sich dem bestehenden Google-Hub in Kitchener, Ontario, wo North seinen Sitz hat, anschließen, heißt es unter anderem in einem Bericht von Techcrunch. Rick Osterloh, Senior VP für Geräte und Dienstleistungen bei Google, betont in diesem Kontext, die technische Expertise von North werde „uns helfen, wenn wir weiterhin in unsere Hardware-Bemühungen und die Zukunft des Ambient Computing investieren“.

North ist ein alter Bekannter in Österreich

North wurde im Jahr 2012 unter dem Namen Thalmic Labs gegründet und vertrieb als solcher ursprünglich das Motion-Control-Device Myo. Klingelt’s? Genau: Thalmic Labs hatten unter anderem auf dem Pioneers Festival 2013 einen Auftritt, wo man Myo einem begeisterten Publikum präsentierte.

Im Jahr 2016 hatte Thalmic Labs dann ein Investment in Höhe von 120 Millionen Dollar von Amazons Alexa Fund, Intel Capital, und Fidelity Investments Canada an Land gezogen. Das Rebranding und der Fokus und der Pivot zu holographischen Brillen erfolgten im Jahr 2018.

Neustart für Google Glass?

Focals, die erste AR-Brille von North, verbindet sich via Bluetooth mit dem Smartphone, um dem User Informationen wie die Wettervorhersage, den Kalender oder eingehende Nachrichten einzublenden. Die Brille verkaufte sich dem Techcrunch-Bericht zufolge jedoch schlecht, was sowohl am hohen Preis (999 Dollar) als auch an Problemen im Vertrieb lag. Man musste zahlreiche Mitarbeiter kündigen und stellte den Verkauf von Focals schließlich komplett ein. Daraufhin wurde ein Nachfolgeprodukt angekündigt.

Aufmerksame Beobachter der Tech-Welt sehen hier gewisse Parallelen zu Googles eigenen AR-Ambitionen, namentlich zur AR-Brille Google Glass: Diese konnte am B2C-Markt zwar nicht Fuß fassen, wird aber im unternehmerischen Umfeld, etwa für Remote Mainentance oder in der Fertigung, eingesetzt. Nun wird sich Frage stellen, wie Google die Technologie von North in die eigene AR-Strategie integriert.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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AI Summaries

Google kauft North, ein Startup mit Fokus auf Augmented-Reality-Brillen

  • Google hat bestätigt, dass es North, ein kanadisches Unternehmen für Augmented Reality (AR)-Wearables übernommen hat.
  • Laut Globe and Mail, das in der vergangenen Woche zum ersten Mal über den Deal berichtete, wird der Wert mit rund 180 Millionen Dollar beziffert.
  • Infolge der Übernahme wird North sein Geschäft aufgeben und das Team wird sich dem bestehenden Google-Hub in Kitchener, Ontario, wo North seinen Sitz hat, anschließen, heißt es unter anderem in einem Bericht von Techcrunch.
  • Rick Osterloh, Senior VP für Geräte und Dienstleistungen bei Google, betont in diesem Kontext, die technische Expertise von North werde „uns helfen, wenn wir weiterhin in unsere Hardware-Bemühungen und die Zukunft des Ambient Computing investieren“.
  • North wurde im Jahr 2012 unter dem Namen Thalmic Labs gegründet und vertrieb als solcher ursprünglich das Motion-Control-Device Myo.
  • Das Rebranding und der Fokus und der Pivot zu holographischen Brillen erfolgten im Jahr 2018.

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  • North wurde im Jahr 2012 unter dem Namen Thalmic Labs gegründet und vertrieb als solcher ursprünglich das Motion-Control-Device Myo.
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Google kauft North, ein Startup mit Fokus auf Augmented-Reality-Brillen

  • Google hat bestätigt, dass es North, ein kanadisches Unternehmen für Augmented Reality (AR)-Wearables übernommen hat.
  • Laut Globe and Mail, das in der vergangenen Woche zum ersten Mal über den Deal berichtete, wird der Wert mit rund 180 Millionen Dollar beziffert.
  • Infolge der Übernahme wird North sein Geschäft aufgeben und das Team wird sich dem bestehenden Google-Hub in Kitchener, Ontario, wo North seinen Sitz hat, anschließen, heißt es unter anderem in einem Bericht von Techcrunch.
  • Rick Osterloh, Senior VP für Geräte und Dienstleistungen bei Google, betont in diesem Kontext, die technische Expertise von North werde „uns helfen, wenn wir weiterhin in unsere Hardware-Bemühungen und die Zukunft des Ambient Computing investieren“.
  • North wurde im Jahr 2012 unter dem Namen Thalmic Labs gegründet und vertrieb als solcher ursprünglich das Motion-Control-Device Myo.
  • Das Rebranding und der Fokus und der Pivot zu holographischen Brillen erfolgten im Jahr 2018.

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Google kauft North, ein Startup mit Fokus auf Augmented-Reality-Brillen

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  • North wurde im Jahr 2012 unter dem Namen Thalmic Labs gegründet und vertrieb als solcher ursprünglich das Motion-Control-Device Myo.
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Google kauft North, ein Startup mit Fokus auf Augmented-Reality-Brillen

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