08.09.2022

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

Die Massenabmahnungen wegen Google Fonts stellen tausende Empfänger vor ein Dilemma. Damit kommen komplexe Rechtsfragen auf, die es sinnvoller scheinen lassen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen. Denn wer nicht bezahlen möchte, muss auf die Abmahnschreiben rechtswirksam reagieren. Legal-Tech-Tools könnten das Problem lösen.
/artikel/google-fonts-abmahnwelle-stellt-empfaenger-vor-dilemma
Rechtsanwalt Mag. Ulrich Kopetzki
Mag. Ulrich Kopetzki ist Rechtsanwalt, Universitätslektor in Wien und Gründer der Anwalt- und Legal-Tech-Plattform abmahnantwort.at. (c) Ulrich Kopetzki

Die bisher veröffentlichten rechtlichen Stellungnahmen zur Abmahnwelle konzentrieren sich auf die Frage, ob der darin geltend gemachte Schadenersatzanspruch zu Recht besteht. Der überwiegenden Meinung nach ist das nicht der Fall. Dem ist zuzustimmen: Wer innerhalb kurzer Zeit absichtlich tausende Websites besucht und dabei eine Übermittlung der eigenen IP-Adresse in die USA – vorsichtig formuliert – in Kauf nimmt, kann anschließend nicht in jedem dieser Fälle Schadenersatz fordern. Zu Recht wird empfohlen, die geforderten 190 Euro nicht zu bezahlen.

Doch das löst das Problem noch nicht, denn in den Abmahnschreiben verstecken sich noch weitere Probleme. Insbesondere beinhalten die Schreiben ein Auskunftsbegehren, auf das die Empfänger innerhalb eines Monats reagieren müssen. Und dabei können sie einiges falsch machen.

Auskunftsbegehren und Auskunftspflicht

Das Schreiben beinhaltet ein Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Gegenseite begehrt unter anderem Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten vom Betreiber der Website verarbeitet wurden. Außerdem begehrt sie eine Kopie dieser Daten. Dieses Auskunftsbegehren darf nicht ignoriert werden.

Die DSGVO sieht nämlich umfangreiche Rechte für Personen vor, die von einer Datenanwendung betroffen sind. Sie dürfen unter anderem Auskunft darüber verlangen, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Verantwortliche, darunter auch Betreiber von Websites, müssen solchen Auskunftsbegehren unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats entsprechen. Dies schreibt Art. 12 DSGVO ausdrücklich vor.

Auskunftspflicht nicht unbeschränkt

Diese Auskunftspflicht gilt aber nicht unbeschränkt. Die Auskunft darf beispielsweise verweigert werden, wenn der Antrag exzessiv oder offenkundig unbegründet ist. Außerdem dürfen Verantwortliche unter bestimmten Umständen auch gar keine Auskunft erteilen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verantwortliche damit Gefahr laufen würde, personenbezogene Daten an eine andere Person als die betroffene weiterzugeben.

Im gegenständlichen Fall hat das Auskunftsbegehren einige rechtliche Defekte. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Gegenseite die Websites automatisiert abgerufen hat („crawling“). In den meisten der bisher bekannten Fälle liegt daher die einzig richtige Vorgehensweise darin, die begehrte Auskunft nicht zu erteilen. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst.

Ignorieren reicht nicht: Reaktion innerhalb eines Monats

Es genügt nicht, das Schreiben zu ignorieren. Die DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche den Antragsteller „ohne Verzögerung“, spätestens aber innerhalb eines Monats darüber informieren müssen, wenn sie auf den Antrag hin nicht tätig werden. Sie müssen also auf das Schreiben reagieren und diese Reaktion muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss insbesondere die Gründe für die Verweigerung der Auskunft sowie eine private Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wer diese Reaktionspflicht nicht oder fehlerhaft erfüllt, setzt sich insbesondere der Gefahr zivilrechtlicher Klagen der Gegenseite aus. Diese kann sich nicht nur an die Datenschutzbehörde wenden, sondern ihren Auskunftsanspruch auch gerichtlich geltend machen. Selbst wenn dieser nicht zu Recht bestehen sollte, so wäre eine solche Klage dennoch mit Risiken für die Verantwortlichen verbunden. Die Gegenseite hat nämlich ein Recht auf eine begründete Verweigerung der Auskunftserteilung. Wer auf das Schreiben gar nicht oder fehlerhaft reagiert, würde damit der Gegenseite Anlass zur Klagsführung geben.

Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten

Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage wäre zwar, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Verantwortlichen das Auskunftsbegehren tatsächlich erhalten haben. Dass die Schreiben nicht als Einschreiben versandt wurden, hilft den Verantwortlichen in diesem Fall. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung aber frei und es kann dennoch zum Ergebnis kommen, dass sie das Schreiben erhalten haben. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass einige Stellen empfohlen haben, auf das Abmahnschreiben mit einem Antrag auf Fristverlängerung zu reagieren. Auch Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeigen könnten sich hierbei als Bumerang erweisen. Eine Reaktion auf das Schreiben ist aber auch aus einem anderen Grund empfehlenswert: Durch Aufnahme einer entsprechenden Unterlassungserklärung sowie einer Bestätigung, dass die Website mittlerweile DSGVO-konform ist, kann die Erfolgsaussicht einer Unterlassungsklage reduziert werden.

Die Empfehlung für den richtigen Umgang mit den Abmahnschreiben lautet daher: Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten. Die Antwort muss insbesondere den Anforderungen des Art. 12 DSGVO genügen und sollte zeigen, dass vom Verantwortlichen keine (weiteren) Rechtsverletzungen zu erwarten sind.

Da die gegenständliche Abmahnwelle weder technisch noch rechtlich professionell umgesetzt wurde, dürfte die Sache – eine wirksame Reaktion gemäß Art. 12 DSGVO vorausgesetzt – für die Betroffenen glimpflich ausgehen. Wer bereits bezahlt hat, kann auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um sein Geld zurückzuerhalten.

Es bleibt aber beunruhigend, dass die weitgehenden Rechte von Betroffenen sehr leicht missbraucht werden können. Eine einzelne Person kann mit einmaligem Aufwand tausende Schreiben automatisiert erstellen und damit komplexe Rechtsprobleme aufwerfen, auf die die Empfänger individuell reagieren müssen. Die Kosten einer betreffenden, individuellen Rechtsberatung sind schnell höher als der geforderte Betrag selbst. Es mag für den Einzelnen daher rationaler scheinen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen.

Durch den Einsatz von Legal-Tech-Tools kann in solchen Situationen Waffengleichheit geschaffen werden. Wo ein Einzelner mit geringem Aufwand tausende Betroffene erreicht, müssen sich tausende Betroffene mit geringem Aufwand wehren können. Die neue Online-Plattform www.abmahnantwort.at ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Deine ungelesenen Artikel:
28.09.2026

Ein Startup im Scaleup: Wie sich Wise Platform als Sub-Brand von Wise etablierte und was Firmen davon lernen können

Nikki Godley, Design Director bei Wise, ist mitverantwortlich für die Design- und Markenbildungsstrategie bei Wise Platform, einem Zweig der Wise-Gruppe. Mit brutkasten sprach sie über ihre Erfahrungen.
/artikel/ein-startup-im-scaleup-wie-sich-wise-platform-als-sub-brand-von-wise-etablierte-und-was-firmen-davon-lernen-koennen
28.09.2026

Ein Startup im Scaleup: Wie sich Wise Platform als Sub-Brand von Wise etablierte und was Firmen davon lernen können

Nikki Godley, Design Director bei Wise, ist mitverantwortlich für die Design- und Markenbildungsstrategie bei Wise Platform, einem Zweig der Wise-Gruppe. Mit brutkasten sprach sie über ihre Erfahrungen.
/artikel/ein-startup-im-scaleup-wie-sich-wise-platform-als-sub-brand-von-wise-etablierte-und-was-firmen-davon-lernen-koennen
Nikki Godley bei der uxcon Vienna 2026. | © Philipp Lipiarski

Begonnen hat alles als Geldwechsel-Startup, mittlerweile ist es weitaus mehr. Vor zehn Jahren gründete Wise den Zweig Wise Platform, wodurch das Scaleup seine Zahlungsinfrastruktur auch Banken und Finanzinstituten zur Verfügung stellte. Dabei soll die Plattform in der Wise-Gruppe wie ein Startup agieren: wendig, agil und schnell. Der brutkasten sprach im Zuge der uxcon Vienna mit Design Director Nikki Godley, die maßgeblich für die Strategie hinter der Marken- und Designbildung von Wise Platform verantwortlich ist.

Eine eigene Marke in der Wise-Gruppe

Wise, gegründet für private Personen, ermöglicht es seinen Kunden, Geld in andere Währungen zu wechseln. Wise Platform stellt dieses Netzwerk nun im B2B-Bereich u. a. Banken zur Verfügung. Eine der größten Herausforderungen bei der Markenbildung und im Design von Wise Platform sei gewesen, sich im B2B-Segment etablieren zu können, ohne zu nahe am Kernprodukt aus dem B2C-Bereich zu stehen und trotzdem die Zugehörigkeit zum Wise-Universum zu verkörpern, erklärt Godley. „Wir haben uns Inspiration von Wise geholt, nämlich ‚the world’s money‘. Damit meine ich z.B. den 3D-Stil für Custom-Animations. Wir haben dann versucht, das Ganze etwas anspruchsvoller und erwachsener darzustellen.“

Dabei war es Wise wichtig, nicht zu präsent aufzutreten. Im Gegensatz zum B2C-Bereich möchten Banken und Finanzdienstleister einen unsichtbaren Partner haben, erklärt die Expertin. Die Frage, die sich daher für Wise Platform stellte, war: „Wie brandet man das Unsichtbare?“ Godley und ihr Team setzen daher auf ein durchsichtiges, glasartiges Grafik-Element, das den Anschein erweckt, sich unscheinbar und nahtlos in bestehende Systeme einzufügen.

Wise Platform möchte im Design seine Rolle als unsichtbarer Partner vermitteln. | © Wise Design

Geschwindigkeit und kleines Team

Für Godley liegt der Schlüssel zum Erfolg in der Geschwindigkeit. „Designer verkriechen sich gerne in einer Höhle für zwei Jahre und arbeiten an ihrer perfekten Vision. Aber so arbeiten wir bei Wise nicht. Wir haben bei Wise Platform mehr Deadlines als jeder andere in der Firma.“ Wichtig sei, dass Kunden ein Produkt in der Hand hielten, denn je länger an einem Tool gearbeitet werde, desto länger werde man dem Kunden den Nutzen des Produkts vorenthalten. Es gehe aber nicht darum, ein Produkt einfach nur der Schnelligkeit wegen möglichst rasch auf den Markt zu bringen. Im Zentrum stehe immer der Kunde.

Godley setzte mit Wise Platform auf schlanke Strukturen, dafür auf qualifizierte Entscheidungsträger:innen. „Wir waren zwar nur etwa zwölf Leute, die am Rebrand gearbeitet haben. Wir haben das Team bewusst klein gehalten und schnell gehandelt“, erklärt Godley.

Der richtige Zeitpunkt

Timing ist laut Godley sehr entscheidend. „Du musst den richtigen Zeitpunkt finden, wenn sie dich brauchen. Du musst warten, bis es einen Appetit auf dein Produkt gibt“, erklärt die gebürtige US-Amerikanerin. Im Falle von Wise Platform dürfte es nicht schwierig gewesen sein, den optimalen Zeitpunkt zu finden: „Das Wise-Platform-Management-Team ist auf uns zugekommen mit der Bitte ‚Wir brauchen Hilfe‘. Sie wollten wirklich mit uns als Design-Team zusammenarbeiten.“

Schwieriger gestalteten sich für Wise Platform die Nutzerbefragungen. „Man kann eben nicht einfach den Chef einer großen Bank anrufen und sagen: ‚Hey, hast du Lust, bei einer Studie mitzumachen, um zu schauen, wie unsere Marke bei dir ankommt'“, erklärt Godley. Ihr Team habe daher mit dem Wise-Platform-Sales-Team zusammengearbeitet, um sich dort Input zu holen. Godley beschreibt die Vorgehensweise als „Trial and Error“, die immer noch laufe.

Die Wise-Gruppe im Rücken

Wise Platform kann nicht als klassisches Startup beschrieben werden, schließlich ist der B2B-Zweig Teil einer Gruppe, die ihm sowohl finanziell als auch mit Expertise zur Seite steht. „Die großen Vorteile sind die Erfahrung, die Talente, die Skalierung und das Budget, das man mitnutzen kann“, sagt Godley, die aber auch Herausforderungen in großen Strukturen sieht. „In großen Firmen gibt es viele Meinungen. Du musst dann herausfinden, wessen Meinung zählt, damit du weiterhin schnell handeln kannst“, erklärt die Design Director.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma