08.09.2022

Google Fonts: Abmahnwelle stellt Empfänger vor Dilemma

Die Massenabmahnungen wegen Google Fonts stellen tausende Empfänger vor ein Dilemma. Damit kommen komplexe Rechtsfragen auf, die es sinnvoller scheinen lassen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen. Denn wer nicht bezahlen möchte, muss auf die Abmahnschreiben rechtswirksam reagieren. Legal-Tech-Tools könnten das Problem lösen.
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Rechtsanwalt Mag. Ulrich Kopetzki
Mag. Ulrich Kopetzki ist Rechtsanwalt, Universitätslektor in Wien und Gründer der Anwalt- und Legal-Tech-Plattform abmahnantwort.at. (c) Ulrich Kopetzki

Die bisher veröffentlichten rechtlichen Stellungnahmen zur Abmahnwelle konzentrieren sich auf die Frage, ob der darin geltend gemachte Schadenersatzanspruch zu Recht besteht. Der überwiegenden Meinung nach ist das nicht der Fall. Dem ist zuzustimmen: Wer innerhalb kurzer Zeit absichtlich tausende Websites besucht und dabei eine Übermittlung der eigenen IP-Adresse in die USA – vorsichtig formuliert – in Kauf nimmt, kann anschließend nicht in jedem dieser Fälle Schadenersatz fordern. Zu Recht wird empfohlen, die geforderten 190 Euro nicht zu bezahlen.

Doch das löst das Problem noch nicht, denn in den Abmahnschreiben verstecken sich noch weitere Probleme. Insbesondere beinhalten die Schreiben ein Auskunftsbegehren, auf das die Empfänger innerhalb eines Monats reagieren müssen. Und dabei können sie einiges falsch machen.

Auskunftsbegehren und Auskunftspflicht

Das Schreiben beinhaltet ein Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Gegenseite begehrt unter anderem Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten vom Betreiber der Website verarbeitet wurden. Außerdem begehrt sie eine Kopie dieser Daten. Dieses Auskunftsbegehren darf nicht ignoriert werden.

Die DSGVO sieht nämlich umfangreiche Rechte für Personen vor, die von einer Datenanwendung betroffen sind. Sie dürfen unter anderem Auskunft darüber verlangen, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Verantwortliche, darunter auch Betreiber von Websites, müssen solchen Auskunftsbegehren unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats entsprechen. Dies schreibt Art. 12 DSGVO ausdrücklich vor.

Auskunftspflicht nicht unbeschränkt

Diese Auskunftspflicht gilt aber nicht unbeschränkt. Die Auskunft darf beispielsweise verweigert werden, wenn der Antrag exzessiv oder offenkundig unbegründet ist. Außerdem dürfen Verantwortliche unter bestimmten Umständen auch gar keine Auskunft erteilen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verantwortliche damit Gefahr laufen würde, personenbezogene Daten an eine andere Person als die betroffene weiterzugeben.

Im gegenständlichen Fall hat das Auskunftsbegehren einige rechtliche Defekte. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Gegenseite die Websites automatisiert abgerufen hat („crawling“). In den meisten der bisher bekannten Fälle liegt daher die einzig richtige Vorgehensweise darin, die begehrte Auskunft nicht zu erteilen. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst.

Ignorieren reicht nicht: Reaktion innerhalb eines Monats

Es genügt nicht, das Schreiben zu ignorieren. Die DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche den Antragsteller „ohne Verzögerung“, spätestens aber innerhalb eines Monats darüber informieren müssen, wenn sie auf den Antrag hin nicht tätig werden. Sie müssen also auf das Schreiben reagieren und diese Reaktion muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss insbesondere die Gründe für die Verweigerung der Auskunft sowie eine private Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wer diese Reaktionspflicht nicht oder fehlerhaft erfüllt, setzt sich insbesondere der Gefahr zivilrechtlicher Klagen der Gegenseite aus. Diese kann sich nicht nur an die Datenschutzbehörde wenden, sondern ihren Auskunftsanspruch auch gerichtlich geltend machen. Selbst wenn dieser nicht zu Recht bestehen sollte, so wäre eine solche Klage dennoch mit Risiken für die Verantwortlichen verbunden. Die Gegenseite hat nämlich ein Recht auf eine begründete Verweigerung der Auskunftserteilung. Wer auf das Schreiben gar nicht oder fehlerhaft reagiert, würde damit der Gegenseite Anlass zur Klagsführung geben.

Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten

Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage wäre zwar, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Verantwortlichen das Auskunftsbegehren tatsächlich erhalten haben. Dass die Schreiben nicht als Einschreiben versandt wurden, hilft den Verantwortlichen in diesem Fall. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung aber frei und es kann dennoch zum Ergebnis kommen, dass sie das Schreiben erhalten haben. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass einige Stellen empfohlen haben, auf das Abmahnschreiben mit einem Antrag auf Fristverlängerung zu reagieren. Auch Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeigen könnten sich hierbei als Bumerang erweisen. Eine Reaktion auf das Schreiben ist aber auch aus einem anderen Grund empfehlenswert: Durch Aufnahme einer entsprechenden Unterlassungserklärung sowie einer Bestätigung, dass die Website mittlerweile DSGVO-konform ist, kann die Erfolgsaussicht einer Unterlassungsklage reduziert werden.

Die Empfehlung für den richtigen Umgang mit den Abmahnschreiben lautet daher: Nicht zahlen, sondern rechtswirksam antworten. Die Antwort muss insbesondere den Anforderungen des Art. 12 DSGVO genügen und sollte zeigen, dass vom Verantwortlichen keine (weiteren) Rechtsverletzungen zu erwarten sind.

Da die gegenständliche Abmahnwelle weder technisch noch rechtlich professionell umgesetzt wurde, dürfte die Sache – eine wirksame Reaktion gemäß Art. 12 DSGVO vorausgesetzt – für die Betroffenen glimpflich ausgehen. Wer bereits bezahlt hat, kann auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um sein Geld zurückzuerhalten.

Es bleibt aber beunruhigend, dass die weitgehenden Rechte von Betroffenen sehr leicht missbraucht werden können. Eine einzelne Person kann mit einmaligem Aufwand tausende Schreiben automatisiert erstellen und damit komplexe Rechtsprobleme aufwerfen, auf die die Empfänger individuell reagieren müssen. Die Kosten einer betreffenden, individuellen Rechtsberatung sind schnell höher als der geforderte Betrag selbst. Es mag für den Einzelnen daher rationaler scheinen, die geforderte Summe einfach zu bezahlen.

Durch den Einsatz von Legal-Tech-Tools kann in solchen Situationen Waffengleichheit geschaffen werden. Wo ein Einzelner mit geringem Aufwand tausende Betroffene erreicht, müssen sich tausende Betroffene mit geringem Aufwand wehren können. Die neue Online-Plattform www.abmahnantwort.at ist ein erster Schritt in diese Richtung.

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Der Venture Day von VERBUND X und xista fand am ISTA in Klosterneuburg statt | © Noah Neumair / VERBUND
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Es wird immer wieder konstatiert: Österreich bringt zwar herausragende Forschungsergebnisse hervor. Bei der Umsetzung dieser Ergebnisse in die Wirtschaft gibt es aber Luft nach oben. Ein entscheidender Faktor ist, wie überall im Startup-Bereich, auch hier die Finanzierung. Eine klare Strategie fährt in diesem Bereich Österreichs größter Energieanbieter VERBUND mit seinem Corporate Venture Capital-Arm VERBUND X Ventures. Das wurde nun auch beim von VERBUND X Ventures gemeinsam mit xista, der Risikokapital-Gesellschaft des Institute of Science and Technology Austria (ISTA), veranstalteten Venture Day bekräftigt.

VERBUND setzt auf zukunftsweisende Cleantech-Investments

Cleantech-Startups und -Spin-offs sind zentral in der Investment-Strategie von VERBUND X Ventures verankert. Dieses Engagement ist von großer strategischer Bedeutung für das Unternehmen, erläutert VERBUND-CEO Michael Strugl in der Podiumsdiskussion zum Thema “Europe‘s energy investment engine: The impact of digital business models”: “Unser Ziel ist es, aktiv die Innovationen zu fördern, die den Energiesektor von morgen prägen werden. Mit VERBUND X Ventures positionieren wir uns bewusst als Treiber disruptiver Technologien und setzen gezielt auf Partnerschaften mit visionären Talenten. Auf diese Weise gestalten wir die Energiezukunft proaktiv und bieten innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen.”

VERBUND-CEO Michael Strugl (ganz links) in der Podiumsdiskussion zum Thema “Europe‘s energy investment engine: The impact of digital business models | © Noah Neumair / VERBUND

Stärkung des Cleantech-Ökosystems

Entsprechend standen auch am Venture Day nicht nur die technologischen Entwicklungen im Cleantech-Bereich sondern auch die Möglichkeiten und Herausforderungen in der Finanzierung von Cleantech-Startups und -Spin-offs im Zentrum. Dabei kam auch ein Ziel ganz klar heraus: Die Stärkung des Cleantech-Ökosystems in Österreich, das diese Aspekte vereint. VERBUND und ISTA verbindet bereits eine mehrjährige Zusammenarbeit. 2022 spendete der Energieanbieter fünf Millionen Euro für die Forschung, die in der Widmungsprofessur “VERBUND Professor of Energy Science” am ISTA ihren Ausdruck finden. Es soll aber noch deutlich mehr entstehen.

“Wollen einen Impuls setzen, um das Ökosystem in Österreich zu stärken und als Hub für den CEE-Raum zu etablieren”

“Die europäischen Paradebeispiele dafür sind die TU München und die ETH Zürich, wo es gelungen ist, herausragende Ökosysteme zwischen Forschung und Wirtschaft aufzubauen. Hier am Venture Day wollen wir einen Impuls setzen, um auch das Ökosystem in Österreich zu stärken und als Hub für den gesamten CEE-Raum zu etablieren”, sagt Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X Ventures. Vertreter:innen von TU München und die ETH Zürich diskutierten ihre Modelle später auch in einer Podiumsdiskussion zu Thema “Unlocking the power of ecosystems: Catalyzing spin-offs across Europe”.

Der Venture Day ließ auch Raum für intensives Networking | © Noah Neumair / VERBUND

“Letztlich geht es darum, Wissen rascher in die Implementierung, die wirtschaftliche Umsetzung und die erfolgreiche Skalierung zu bringen. Wir brauchen mehr Dynamik in der Umsetzung und damit mehr Unternehmertum für die Gestaltung der Energiezukunft. Das stärkt den Innovationsstandort Österreich und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas”, so Zöchbauer.

Interaktive Labs beim Venture Day

Wichtiger Bestandteil des halbtägigen Venture Day waren drei interaktive Labs zu den Themen Stromspeichertechnologien, Investments in Cleantech-Startups und Ökosysteme. “Speichertechnologien sind ein ganz essenzielles Thema in der Energiewende. In den Labs konnten wir aber auch Best Practices im Corporate-Venturing-Bereich aufzeigen, um andere Corporates zu ermutigen, solche Aktivitäten zu setzen”, erklärt Franz Zöchbauer.

Bei den interaktiven Labs wurden Themen in kleinen Gruppen intensiv bearbeitet | © Noah Neumair / VERBUND

Eine ganze Reihe hochkarätiger Speaker:innen diskutierte zudem am Venture Day in Keynotes und Panels Themen wie den europäischen VC-Markt im Cleantech-Bereich, europäische Spin-off-Ökosysteme und digitale Geschäftsmodelle im Energiebereich. Abgerundet wurde das Programm durch Startup-Pitches von Easelink, Ogre.ai, Reduxi, Spine, InfraredCity, ReCatalyst, Rivus und Subdron.

VERBUND CEO Michael Strugl (mitte) und VERBUND X Ventures Managing Partner Franz Zöchbauer (ganz rechts) mit den Gründern der pitchenden Startups | © Noah Neumair / VERBUND
VERBUND CEO Michael Strugl (mitte) und VERBUND X Ventures Managing Partner Franz Zöchbauer (ganz rechts) mit den Gründern aus dem VERBUND X Ventures-Startup-Portfolio | © Noah Neumair / VERBUND
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