04.04.2023

Google erweitert Dienste um Hitzewarnungen

Google will mit neuen Features einen Beitrag zur Anpassung an die Klimakrise leisten. In Zukunft sollen bei der Google Suche Hitzewarnungen angezeigt werden.
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(c) Adobe Stock

Google will Städte und Organisationen bei der Anpassung an steigende Temperaturen unterstützen. Da Hitzewellen und andere Extremwetterereignisse durch die Klimakrise häufiger werden, soll es in Zukunft Warnungen vor extremer Hitze geben.

Hitzewellen werden häufiger und immer mehr zum Problem

Was früher ein Extremwert war, wird immer mehr zur Normalität. Selbst wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, sind manche Folgen, wie häufigere Hitzewellen, nicht mehr vermeidbar. 2018 starben in Österreich laut der Agentur für Gesundheit und Ernährung (AGES) 550 Menschen an Hitze.

Laut dem Deutschem Wetterdienst existiert international keine einheitliche Definition für das Extremwetterereignis Hitzewelle. Eine Methode Hitzewellen zu definieren, stammt vom tschechischen Meteorologen Jan Kysely: Wenn an drei Tagen in Folge die Maximaltemperatur von 30°Celsius überschritten wird, spricht man von einer Hitzewelle. Sie hält solange an, wie die mittlere Maximaltemperatur über die gesamte Periode über 30°Celsius bleibt und an keinem Tag 25°Celsius unterschritten wird.

Google warnt vor Hitzewellen

Im Juli 2022 erreichte das Suchinteresse an Hitzewellen weltweit einen Rekordwert, so Google. In den kommenden Monaten sollen deshalb Warnungen zu extremer Hitze in der Google Suche eingeführt werden. Für akkurate Informationen arbeite man mit dem Global Heat Health Information Network (GHHIN) zusammen.

Sucht man in Zukunft nach Informationen zu Hitzewellen, sollen Prognosen angezeigt werden, die darüber Aufschluss geben, wann eine Hitzewelle beginnt und endet. Zusätzlich sollen Tipps geliefert werden, wie man den Körper vor Überhitzung bewahrt und welche gesundheitlichen Probleme mit Hitzewellen einhergehen können.

Weitere Features gegen Hitzeinseln

Google möchte auch Städte dabei unterstützen, Bewohner:innen vor Hitzewellen zu schützen und sogenannte Hitzeinseln zu vermeiden. Hitzeinseln sind städtische Gebiete, in denen es auch nachts nicht abkühlt und in denen die bodennahen Lufttemperaturen höher sind als in ländlichen Gebieten. In Städten staut sich die Hitze also besonders und das liegt an wärmespeichernden Strukturen wie Straßen oder Gebäuden.

Eine Möglichkeit, die städtische Bevölkerung vor Hitze zu schützen, sind Bäume. Damit Städte einen Überblick über den aktuellen Baumbestand erhalten, erweitert Google den Dienst “Tree Canopy” von 14 auf 350 Städten weltweit. Darunter sind auch Linz, Innsbruck und Graz. Dabei werden Satellitenbilder mit künstlicher Intelligenz kombiniert. Die Stadt Austin habe das Tool genutzt, um die wichtigsten Stellen für Bäume in der Stadt zu identifizieren.

Auch bei der Planung von “Cool Roofs” will Google helfen. Das sind spezielle Dächer, die Sonnenstrahlung reflektieren und so zu weniger Hitze in den Innenräumen führen. Die KI-Algorithmen und Satellitenbilder von Google sollen Stadtplaner:innen dabei helfen, besonders geeignete Orte für solche Dächer zu finden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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