31.10.2019

Google Duplex: KI täuscht Gesprächspartner am Telefon

Google hat im Vorjahr ein Service namens Google Duplex vorgestellt. Das Besondere an dieser Künstlichen Intelligenz: Sie imitiert menschenähnliche Gesprächsweisen, wie kaum eine KI vor ihr. Zwei Beispiele ihrer Funktionsweise zeigen einen faszinierenden wie auch erschreckenden Ausblick, was bald möglich sein wird.
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© Aleksei/ stock.adobe.com

Nachdem Google mit seinem Quantencomputer-Experiment vor wenigen Wochen die Welt überrascht hat, setzt der Tech-Gigant aus den USA seinen Weg fort, weltweit Menschen in Erstaunen und Schock zugleich zu versetzen. Google Duplex ist ein Projekt, bei dem User  Reservierungen per Smartphone tätigen können, ohne direkt mit Angestellten des Restaurants oder Friseurs zu reden. Dies übernimmt eine AI, die mit menschlicher Stimme die Aufgabe vollführt. Nun startet die Internationalisierung des Google-Tools.

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Duplex als Feature vom Assistant

Dabei geht die Künstliche Intelligenz erschreckend realistisch vor, wie der Konzern bereits 2018 mit zwei Audioaufnahmen bei der Entwicklerkonferenz Google I/O bewies. Duplex ist als Zusatz-Tech hinter einem ausgebauten Google-Assistant zu betrachten. Bei der Vorführung im Vorjahr zeigte Google CEO Sundar Pichai, wie das Service mittels einer AI-basierten Stimme funktioniert.

In der Demo hörte man, dass die KI nicht bloß die Person auf der anderen Seite der Leitung verstehen, sondern auch auf deren Fragen mit korrekten Antworten aufwarten konnte. Sogar kleine, menschentypische Gesten wie eine kurze „Nachdenkpause“ zwischen gesprochen Sätzen oder ein „ähm“ waren Teil des Repertoires der KI.

Google Assistant reserviert einen Tisch im Restaurant

Google Assistant bucht einen Friseur-Termin

Internationaler Start von Google Duplex in Neuseeland

Seit März 2019 ist die Nutzung von Google Duplex in 48 US-Staaten möglich – einzig Kentucky und Louisiana sind von diesem Service ausgenommen. Nun lief in Neuseeland ein Pilotprojekt, das den Start der internationalen Ausweitung von Duplex darstellte. Dort hat die AI lokale Geschäfte angerufen, um die Öffnungszeiten am „Labour Day“ herauszufinden. Die Ergebnisse sind nun auf Google Maps aktualisiert aufzufinden.

Google hat Duplex zuerst auf seinen Pixel-Phones gelauncht, mittlerweile aber auch den Rollout auf anderen Android-Geräten – Version 5.0 oder neuer – und auf iPhones, die den Google Assistant installiert haben, gestartet.

Duplex-Support benötigt

Und so funktioniert es: Der User muss zuerst den Google Assistant am Smartphone aktivieren und ihn dann bitten, zum Beispiel eine „lunch, breakfast oder dinner-„Reservierung zu machen. Dies aktiviert den Duplex-Dienst. Einmal erwacht, erhält man eine Liste von allen Restaurants in der Umgebung. Google betont an dieser Stelle, dass nicht alle Zielorte das KI-Feature supporten. Deshalb sei es wichtig, das passende Lokal zu bestimmen. Danach fragt der Google Assistant nach der Anzahl der Leute und einem alternativen Zeitrahmen, sollte der gewünschte Termin nicht verfügbar sein. Erst dann ruft die KI im Restaurant an.

KI kann auch canceln

Innerhalb von 15 Minuten erhalte man folglich eine Reservierungs-Bestätigung. Sollte es nicht geklappt haben, weil es keinen Platz gab oder niemand erreichbar war, informiere der Assistant auch hierbei den Smartphone-Besitzer.

Überlegt man es sich anders oder findet doch keine Zeit zum Essen gehen, so kann die KI auch Termine canceln. In Zukunft soll Google Duplex auch Autos reservieren können, so der Plan.

KI ohne Kontrolle

Ein großer Kritikpunkt – der bei allem Erstaunen über die Menschen-mimende AI auftaucht – ist, dass man als User keine Chance hat, der Aufzeichnung des Gesprächs zwischen Duplex und Zielpersonen zu lauschen. Auch ein Transkript davon ist nicht möglich. Der Konzern schweigt bezüglich solcher Anfragen.

Abschließend ist zu erwähnen, dass Google bei seinem Duplex-Service eine Art „Spam-Schutz“ eingebaut hat: Wer aus Spaß an der Freude bei mehreren Restaurants über die KI Termine bucht und sie dann storniert, der verliert Google Duplex. Der Tech-Gigant sperrt den Dienst für einen gewissen Zeitraum, um Duplex daran zu hindern, Lokale und andere Dienstleister mit „Cancel-Calls“ vollzuspammen.


⇒ Neuseeland Google Blog

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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