10.08.2023

Google bringt eigene eSignature-Lösung

Nun wurde die Beta-Phase der eSignature von Google gestartet. Diese kann etwa in Google Docs eingefügt werden.
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esignature - In Google Docs kann man nun geeinsam E-Mails draften
(c) Adobe Stock - Aleksei

Elektronische Signatur-Lösungen gibt es einige am Markt – diese erfüllen unterschiedliche Sicherheits-Anforderungen und haben nicht immer die Lizenzen im Hintergrund, um (in allen Ländern) rechtlich bindend zu sein. Eine eigene Lösung, bei der die besagten Faktoren aktuell noch unklar sind, präsentierte nun Google. Die eSignature-Lösung des Software-Riesen soll bald auf einfache Weise in Google Docs und Google Drive genutzt werden können. Nach einem noch recht klein angelegten Alpha-Test seit Juni 2022 startete nun eine offene Beta-Phase für die neue Anwendung.

Google-eSignature-Lösung primär für Solopreneure und kleine Unternehmen

Das neue Feature richtet sich primär an Solopreneure und kleine Unternehmen, heißt es im Blogpost von Google zur neuen Anwendung. Wie auch bei anderen derartigen Lösungen ist das Hauptziel, das leidige Ausdrucken, Unterschreiben und Einscannen von Dokumenten zu umgehen, das auf beiden Seiten viel Arbeitsaufwand bedeutet. Die Google eSignature mache es einfacher, Unterschriften schnell anzufordern, den Status ausstehender Unterschriften anzuzeigen und abgeschlossene Verträge aufzufinden, so Google.

Weitere Teil-Features im Laufe des Jahres

Später im Jahr sollen noch weitere Eigenschaften des eSignature-Features hinzukommen, etwa die Option, Unterschriften von mehreren Personen in einem Dokument anzufordern oder die Möglichkeit für Personen ohne Gmail-Account, ebenfalls zu signieren. Zudem soll die eSignature bald in PDFs eingebaut werden können.

Workspace-Kunden können sich für Beta-Teilnahme bewerben

Für individuelle Google Workspace-Nutzer:innen erfolge der Rollout seit dem 8. August schrittweise innerhalb von 15 Tagen, heißt es im Blogpost. Workspace-Unternehmenskunden können sich für eine Teilnahme am Beta-Test des eSignature-Features via Online-Formular bewerben. Bei einer Zusage soll die Freischaltung innerhalb der kommenden Wochen erfolgen. Wie der internationale Rollout geplant ist, wurde von Google nicht konkret kommuniziert.

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Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz, 18-Millionen-Euro-Fördercall
© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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