03.08.2023

Bard: Was hinter Googles Chatbot steckt – und wie er sich von ChatGPT unterscheidet

Am 13. Juli 2023 wurde Bard, Googles auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender Chatbot in Europa gelauncht. Die KI wurde den Medien beim Salzburg Summit 2023 bei einem Gespräch mit Yariv Adan, Senior Director of Product Management bei Google, vorgestellt.
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Google logo on one of the buildings situated in Googleplex, the company's main campus in Silicon Valley
Foto: Adobe Stock

Das große Sprachmodell von Google AI, das mithilfe eines riesigen Datensatzes aus Text und Code trainiert wurde, heißt „Bard”. Der Experte Yariv Adan ist für Google in Zürich tätig und bringt mehr als zehn Jahre Erfahrung mit künstlicher Intelligenz mit. Er war maßgeblich an der Entwicklung der Software beteiligt und ist überzeugt davon, dass die Menschen KI im Laufe der Zeit benötigen werden, um sich in der Welt zurechtzufinden. Als Beispiel dafür nennt er “FloodHub”, Googles Hochwasservorhersagen basierend auf maschinellem Lernen, um Menschen im Voraus vor Hochwasser warnen zu können. 

Laut Adan war Machine Learning in früheren Zeiten, bevor es LLMs – Large Language Models wie Bard gab – zuerst auf „Supervised Training” mit menschlich generierten Beispielen angewiesen. Nur so konnte die KI beginnen, von selbst zu lernen. Das bedeutet, frühere KI-Anwendungen lernten nach vom Umfang deutlich limitierten Beispielen anstatt nach vorgegebenen Regeln, was wiederum sehr teuer war. „Der erste Durchbruch gelang 2018 mit Google BERT (Bidirectional Encoder Representations from Transformers), als es möglich wurde, die KI durch unüberwachtes Training mit Milliarden von Daten zu trainieren – infolgedessen konnten die Kosten in Grenzen gehalten werden. Diese Form des maschinellen Lernens ist extrem effektiv und ermöglichte die Erstellung großer Sprachmodelle wie Bard“, so der Google Spezialist. 

Bard ist anders als ChatGPT

Die Technologie verspricht, in der Lage zu sein, Texte zu generieren, Sprachen zu übersetzen, kreative Inhalte zu schreiben und Fragen auf informative Weise zu beantworten. Im Unterschied zu ChatGPT stellt Bard oftmals mehrere Antwortmöglichkeiten parat und gibt seinen User:innen auch die Möglichkeit, dieselbe Eingabe via Google Search suchen zu lassen.

Wichtig ist, wie Adan betont, dass User:innen ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wann KI und wann besser Google Search für die Suche nach Informationen verwendet werden sollte. Wird beispielsweise nach einem aktuellen Börsenkurs gefragt, kann durchaus eine plausible, jedoch inhaltlich falsche Antwort generiert werden. Denn Bard rät auf der Grundlage der gefütterten Informationen und des Kontexts weiter und formt so eine finale Antwort. Googles KI wurde also absichtlich und bewusst von der Google Suche getrennt. 

Große Sprachmodelle wie Bard unterscheiden sich in drei Punkten

Die Größe ist insofern ausschlaggebend, da große Sprachmodelle mit riesigen Datenmengen trainiert werden und sie dadurch komplexere Muster und Beziehungen in der Sprache lernen. Ihre Komplexität erlaubt ihnen, Texte zu generieren, diese zu verstehen und zu beantworten. Durch die Flexibilität können Modelle wie Bard für die unterschiedlichsten Aufgaben wie zum Beispiel für das Erstellen von kreativen Inhalten und die Beantwortung von Fragen eingesetzt werden. 

Während Bard mit Echtzeitinformationen gefüttert wird, trainiert es. Das heißt, es lernt während der Verwendung, was als Online-Training bezeichnet wird. Dadurch kann Bard lernfähig bleiben und seine Genauigkeit beibehalten, auch wenn sich öffentlich verfügbare Daten ändern. 

Das wird unter Prompt-Design verstanden

Yariv Adan erzählt, Prompt-Design ist die Art und Weise, wie das Modell durch die Eingabe von Input aufgefordert wird, etwas zu tun. Nach der Fütterung mit Daten rät es auf der Grundlage des Kontextes weiter, da die KI sehr gut im Erkennen komplexer Muster ist.

„Die Schnittstelle bedient sich unserer Sprache und das macht die Technologie so einzigartig. So wird es jedem Menschen möglich, die KI zu benutzen – selbst für jene, die noch nie etwas mit Programmieren zu tun hatten. Für Entwickler:innen gibt es APIs, die Bard als Sprachmodell in ihre eigenen Anwendungen integrieren lassen”, so Adan.

Risiken der generativen künstlichen Intelligenz 

Wie jede Technologie birgt auch AI Risiken, die vorausgedacht werden müssen. Um diese einzudämmen, wurden von Google sieben „Responsible AI-Prinzipien” entwickelt, verrät der Google-Experte. Diese legen unter anderem fest: KI-Anwendungen sollen der Gesellschaft von Nutzen sein, Vorurteile dürfen nicht erzeugt oder verstärkt werden und Datenschutz soll im Fokus stehen.

Die AI-Prinzipien verfolgen weiters die Ziele, auf Sicherheit ausgelegt und getestet zu sein und sich Menschen gegenüber rechenschaftspflichtig zu verhalten. Außerdem hat Google Filter auf verschiedenen Ebenen integriert, um die Qualität der Antworten zu verbessern und sicherzustellen, dass keine unangemessenen Inhalte generiert werden. 

Um etwaigen Risiken entgegenzuwirken, führen Google AI-Ingenieur:innen und -Forscher:innen regelmäßige Audits durch. Auch das Feedback der Community wird in Form von Feedbackschleifen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Bards Wert für die Gesellschaft

Der Name des Programms Bard stammt übrigens vom Begriff „Barde” ab. Dabei handelt es sich um Dichter und Sänger des damaligen keltischen Kulturkreises, die mit ihrer Kunst Informationen weitergaben. Genau wie die KI Bard. Die generative KI befindet sich noch in der Entwicklung, soll laufend weiterentwickelt werden und über das Potenzial verfügen, Anwendungen zu revolutionieren.

Die finale Botschaft des Director of Product Management ist eindeutig: „Die Technologie KI ist zu komplex, als dass eine einzelne Organisation sie alleine bewältigen könnte, daher ist eine Zusammenarbeit zwischen Regierung, Unternehmern und Hochschulen unbedingt erforderlich. Genauso wichtig ist es, die Menschen über den Wert von KI aufzuklären und ihnen dabei zu helfen, die Vorteile der Technologie für sich zu nutzen.” 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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