17.01.2022

Google-Analytics-Urteil: Diese Maßnahmen solltest du jetzt setzen

Gastbeitrag: Nach einem richtungsweisenden Urteil zu Google Analytics in Österreich sollten alle Unternehmen ihren Einsatz des Tools prüfen.
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Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten
Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten

Die österreichische Datenschutzbehörde sorgte Anfang Jänner 2022 mit einer Entscheidung zu Google Analytics für Aufsehen. Die Nutzung des Analysetools von Google durch netdoktor.at verstoße gegen die DSGVO. Zu diesem Schluss kam die DSB nach einer Musterbeschwerde der NGO noyb, hinter der der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems steht. Bei einigen erfassten Daten handle es sich im Fall von netdoktor.at um persönliche Daten, so die Behörde.

Ein Urteil, das sich generell auf die Nutzung von Google Analytics durch österreichische (und europäische) Unternehemn auswirken könne, ist noyb überzeugt. Doch welche konkreten Auswirkungen erwarten Experten und was kann man jetzt schon tun, um sich abzusichern? Der brutkasten hat bei Jan Königstätter nachgefragt. Er ist Co-Founder der Wiener Agentur otago und Experte für Suchmaschinenoptimierung und -Marketing.

Das eigene GA-Setting kann sich unterscheiden

„Prognosen sind kompliziert, besonders wenn es um Gerichtsentscheidungen und Rechtssicherheit geht. Alle Entscheider:nnen und Organisationen müssen sich im Klaren sein, dass es derzeit nur Spekulationen über zukünftige Entscheidungen geben kann“, so Königstätter. „Die Entscheidung der Datenschutzbehörde hat für einen konkreten Fall eine Entscheidung getroffen, der sich doch erheblich vom eigenen Setting unterscheiden kann. Google Analytics wurde zum beanstandeten Zeitpunkt ohne Zustimmung der User:nnen ausgeliefert und auch die IP- Anonymisierung war nicht 100% umgesetzt“.

Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago
Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago

DSGVO: Den Einsatz von Google Analytics besser absichern:

  • Zustimmung der User:nnen bevor das Tracking gestartet wird, sollte Standard sein.
  • Dies kann sowohl über eine eigene Implementierung erreicht werden oder mit einer Consentmanagement Plattform.
  • Die IP Adresse sollte anonymisiert sein
  • Check, ob nicht aus Versehen personenbezogene Daten an Google Analytics gesendet werden (Beispiel: Emailadresse aus einem Formular in der URL)
  • Eine klar formulierte Datenschutzerklärung inkl. Hinweise auf mögliche Datenübermittlung an Dritte (und Drittstaaten)

Google Analytics & Datenschutz: Zusätzliche Maßnahmen

Was geht noch, wenn ich bereit bin mehr Aufwand zu investieren?

  • Serverseitiges Tracking: Hier hat man die Kontrolle darüber, welche Daten weitergegeben werden und auch die Option, etwaige Daten zu filtern & ändern. Bedenken sollte man hier auch, dass Infos der Toolanbieter durchaus zu hinterfragen sind. Das Eigeninteresse an den Lösungen schafft nicht unbedingt eine neutrale Position.
  • Google Analytics kann auch Cookie-less über eine selbst erzeugte UserID verwendet werden.

Für beide technische Maßnahmen gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die bei der Umsetzung unterstützen. Hat man damit Rechtssicherheit? „Nein, weil auch hier wieder gilt, dass eine Individualbeurteilung durch Gerichte erfolgt, und solche Umsetzungen in der Regel noch keinen Weg vors Gericht gefunden haben“, so Königstätter.

Keine Webanalyse ist auch keine Lösung

Fix ist, wer darauf setzt, die Webanalyse gar nicht mehr einzusetzen, hat sofort Verluste. Weder erlangt man so ausreichend Daten um das eigene Angebot zu verbessern. Noch kann man Online Marketing effizient einsetzen. Man hat so sicher einen teuren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mitbewerb. Ein erheblicher Schaden tritt mit dieser Entscheidung also sofort ein.

Fazit: Jede:r muss hier für sich Verantwortung übernehmen.

Über den Autor

Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete Königstätter gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. otago ist auf Suchmaschinenoptimierung und Performancemarketing spezialisiert und hat Standorte in Wien und Linz. otago ist Partner vom Handelsverband und Google Premier Partner. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält Königstätter laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.

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Mistral.
© LinkedIn/Canva - Arthur Mensch, Co-Founder und CEO Mistral AI.

Drei Milliarden Euro. Das ist die Summe, die der französische Anthropic- und OpenAI-Herausforderer Mistral in seiner heute verkündeten Series-D-Finanzierungsrunde aufnahm. Es ist die größte VC-Runde für ein Tech-Unternehmen in der europäischen Geschichte – und das für ein gerade einmal drei Jahre altes Unternehmen.

Den Lead in der Runde übernahm mit Samsung – wenig überraschend – ein außereuropäischer Player. Dazu kommen große US-Investoren wie PSG Equity als Co-Lead, a16z und Nvidia, aber auch eine ganze Reihe europäischer Kapitalgeber, darunter der Scaleup Europe Fund der schwedischen EQT als weiterer Co-Lead.

Keine normalen Umstände

Drei Milliarden Euro. Eine Bewertung von 21 Milliarden Euro. Das sollte unter normalen Umständen ein Garant für den großen Durchbruch sein. Zum Vergleich: Meta (damals Facebook) genügten vor seinem Börsengang insgesamt 2,27 Milliarden US-Dollar VC-Kapital, um sich im Social-Media-Wettlauf klar an die Spitze zu setzen und zum Tech-Giganten zu werden.

Doch die Umstände sind nicht normal. Der KI-Wettlauf hat die Volumina an VC-Kapital vor allem in den USA auf ein nie dagewesenes Level gehievt. Anthropic, das Unternehmen hinter Claude, hat allein in seiner Series-H-Runde im Mai dieses Jahres 65 Milliarden US-Dollar aufgenommen und steht bei einer Bewertung von 965 Milliarden Dollar. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, hat diesen März in seiner Finanzierungsrunde sogar 122 Milliarden US-Dollar eingesammelt und steht bei einer Bewertung von 852 Milliarden Dollar.

Beim insgesamt aufgenommenen Kapital steht Mistral (ca. 6 Mrd. Euro inklusive Kredite) in einem Verhältnis von etwa 1:19 zu Anthropic (mindestens 130 Mrd. US-Dollar) und 1:26 zu OpenAI (mindestens 180 Mrd. US-Dollar). Das wird im beinharten internationalen Tech-Wettlauf vermutlich nicht ausreichen.

Digitale Souveränität als Verkaufsargument

Und das weiß man auch beim französischen Scaleup. Der größte Trumpf, den es in der Hand hat, ist, dass es aus Europa kommt. Punkten kann das Unternehmen vor allem bei den Themen Digitale Souveränität und Datensicherheit. Und das wiederum sind Fragen, die im B2B- und vor allem im öffentlichen Bereich deutlich schwerer wiegen als im B2C-Bereich, den aktuell Anthropic, OpenAI und Google dominieren.

„Während der ersten Welle der generativen KI lautete die zentrale Frage: Wer kann das leistungsstärkste Modell entwickeln? Unternehmen und Regierungen stellen sich nun eine andere Frage: „Wie können sie die Leistungsfähigkeit der KI für ihre geschäftskritischen Anforderungen nutzen, ohne die Kontrolle über die Infrastruktur und den Informationskreislauf abzugeben?“, heißt es von Mistral in der Presseaussendung zur aktuellen Kapitalrunde.

Die Frage will man freilich mit dem eigenen Produkt beantworten. „Die Nachfrage nach dieser Kombination aus Leistung, Kontrolle, Auswahlmöglichkeiten und Unabhängigkeit nimmt weltweit zu“, ist man sich sicher. Und Mistral sei das weltweit einzige KI-Unternehmen, das den gesamten Stack entwickle, der dafür erforderlich ist: „Open-Weight-Modelle, die Infrastruktur und die Rechenkapazität, auf der sie laufen, und die Produkte, mit denen sie in den Unternehmen wirksam werden“.

Ausstehender Beweis

Dass diese Argumente angesichts des europäischen Diskurses durchaus valide sind, liegt auf der Hand. Ob die Rechnung am Ende auch betriebswirtschaftlich aufgeht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Mistral bekommt durch die Mega-Runde genug Luft, um sich innerhalb Europas weiterhin im öffentlichen und im Unternehmenssegment zu etablieren. Doch dass das ausreicht, um das eingesetzte Kapital (mehrfach) zurückzuspielen, muss erst bewiesen werden.

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