17.01.2022

Google-Analytics-Urteil: Diese Maßnahmen solltest du jetzt setzen

Gastbeitrag: Nach einem richtungsweisenden Urteil zu Google Analytics in Österreich sollten alle Unternehmen ihren Einsatz des Tools prüfen.
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Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten
Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten

Die österreichische Datenschutzbehörde sorgte Anfang Jänner 2022 mit einer Entscheidung zu Google Analytics für Aufsehen. Die Nutzung des Analysetools von Google durch netdoktor.at verstoße gegen die DSGVO. Zu diesem Schluss kam die DSB nach einer Musterbeschwerde der NGO noyb, hinter der der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems steht. Bei einigen erfassten Daten handle es sich im Fall von netdoktor.at um persönliche Daten, so die Behörde.

Ein Urteil, das sich generell auf die Nutzung von Google Analytics durch österreichische (und europäische) Unternehemn auswirken könne, ist noyb überzeugt. Doch welche konkreten Auswirkungen erwarten Experten und was kann man jetzt schon tun, um sich abzusichern? Der brutkasten hat bei Jan Königstätter nachgefragt. Er ist Co-Founder der Wiener Agentur otago und Experte für Suchmaschinenoptimierung und -Marketing.

Das eigene GA-Setting kann sich unterscheiden

„Prognosen sind kompliziert, besonders wenn es um Gerichtsentscheidungen und Rechtssicherheit geht. Alle Entscheider:nnen und Organisationen müssen sich im Klaren sein, dass es derzeit nur Spekulationen über zukünftige Entscheidungen geben kann“, so Königstätter. „Die Entscheidung der Datenschutzbehörde hat für einen konkreten Fall eine Entscheidung getroffen, der sich doch erheblich vom eigenen Setting unterscheiden kann. Google Analytics wurde zum beanstandeten Zeitpunkt ohne Zustimmung der User:nnen ausgeliefert und auch die IP- Anonymisierung war nicht 100% umgesetzt“.

Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago
Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago

DSGVO: Den Einsatz von Google Analytics besser absichern:

  • Zustimmung der User:nnen bevor das Tracking gestartet wird, sollte Standard sein.
  • Dies kann sowohl über eine eigene Implementierung erreicht werden oder mit einer Consentmanagement Plattform.
  • Die IP Adresse sollte anonymisiert sein
  • Check, ob nicht aus Versehen personenbezogene Daten an Google Analytics gesendet werden (Beispiel: Emailadresse aus einem Formular in der URL)
  • Eine klar formulierte Datenschutzerklärung inkl. Hinweise auf mögliche Datenübermittlung an Dritte (und Drittstaaten)

Google Analytics & Datenschutz: Zusätzliche Maßnahmen

Was geht noch, wenn ich bereit bin mehr Aufwand zu investieren?

  • Serverseitiges Tracking: Hier hat man die Kontrolle darüber, welche Daten weitergegeben werden und auch die Option, etwaige Daten zu filtern & ändern. Bedenken sollte man hier auch, dass Infos der Toolanbieter durchaus zu hinterfragen sind. Das Eigeninteresse an den Lösungen schafft nicht unbedingt eine neutrale Position.
  • Google Analytics kann auch Cookie-less über eine selbst erzeugte UserID verwendet werden.

Für beide technische Maßnahmen gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die bei der Umsetzung unterstützen. Hat man damit Rechtssicherheit? „Nein, weil auch hier wieder gilt, dass eine Individualbeurteilung durch Gerichte erfolgt, und solche Umsetzungen in der Regel noch keinen Weg vors Gericht gefunden haben“, so Königstätter.

Keine Webanalyse ist auch keine Lösung

Fix ist, wer darauf setzt, die Webanalyse gar nicht mehr einzusetzen, hat sofort Verluste. Weder erlangt man so ausreichend Daten um das eigene Angebot zu verbessern. Noch kann man Online Marketing effizient einsetzen. Man hat so sicher einen teuren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mitbewerb. Ein erheblicher Schaden tritt mit dieser Entscheidung also sofort ein.

Fazit: Jede:r muss hier für sich Verantwortung übernehmen.

Über den Autor

Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete Königstätter gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. otago ist auf Suchmaschinenoptimierung und Performancemarketing spezialisiert und hat Standorte in Wien und Linz. otago ist Partner vom Handelsverband und Google Premier Partner. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält Königstätter laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.

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Der autonome Bus der Marke Otokar | © ÖBB / Daniel Willinger
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In einigen US-amerikanischen und chinesischen Städten gehören Robotaxis bekanntlich längst zum Stadtbild. In Österreich verläuft die Verbreitung des autonomen Fahrens, wie so viele andere Dinge, langsamer. Bereits seit 2017 etwa arbeitet die Initiative SURAAA im Kärntner Pörtschach mit autonomen Kleinbussen (brutkasten berichtete). 2019 starteten die Wiener Linien einen mehrjährigen Testbetrieb autonomer Kleinbusse in der Seestadt Aspern (brutkasten berichtete), beendeten das Projekt aber nach der Testphase. Zu einem größeren Rollout kam es bislang nicht.

100 autonome Busse in zwei Jahren

Doch das soll sich jetzt ändern. Bei einem Termin am Westbahnhof, über den mehrere Medien berichteten, legten unter anderem Infrastrukturminister Peter Hanke, ÖBB-Chef Andreas Matthä und Kerem Erman vom türkischen Mobilitäts-Unternehmen Otokar einen Rollout-Plan dar, der erstmals über Testphasen bzw. stark eingegrenzte Projekte hinausgeht.

Demnach sollen bereits in zwei Jahren bis zu 100 autonom fahrende Busse von Otokar für ÖBB Postbus etwa im Vorarlberger Rheintal oder im oberösterreichischen Zentralraum unterwegs sein. In der spanischen Hauptstadt Madrid befinden sich die „e-Centro“-Busse des türkischen Anbieters, die Platz für bis zu 32 Fahrgäste bieten, bereits im regulären Einsatz.

Gesetze müssen erst angepasst werden

Begleitend soll die heimische Gesetzeslage ab September schrittweise angepasst werden, damit in zwei Jahren dann auch Fahrten ohne die aktuell noch obligatorischen Sicherheitsfahrer:innen (Anm. d. Red.: die das Konzept ad absurdum führen) rechtlich möglich sind. Dabei räumt Minister Hanke, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, ein: „Es wird dauern, bis die Bevölkerung diesen Fahrzeugen vertraut. Aber wir wollen zum Regelbetrieb, und nicht nur mit einem Bus, sondern mit einer Flotte.“

Vom ersten Test in Alpbach in den Rollout

Doch nun wird – wie sollte es anders sein – zuerst einmal getestet. Und der erste Test erfolgt in ländlicher, aber durchaus prominenter Umgebung: beim Europäischen Forum Alpbach. Dort wird der Testbetrieb in kleinem Ausmaß auf einer definierten Strecke stattfinden. Unter Bedingungen, die den später geplanten Einsatzbedingungen deutlich näher kommen, findet dann der nächste Testlauf statt. Nach dem Forum Alpbach zieht der Bus weiter in den Industriepark „Campus Wolfurt“ im Bezirk Bregenz in Vorarlberg. Dort wird er dann Campus und S-Bahn verbinden.

Die langfristige Vision ist auch bereits skizziert. Verläuft der oben beschriebene Rollout in den kommenden zwei Jahren nach Plan, soll eine flächendeckende Ausbreitung folgen. Letztlich will man Öffi-unterversorgte ländliche Regionen, wo, wie Hanke es ausdrückt, „keine U-Bahn mehr hinkommt, wo der Bus nicht mehr so groß sein muss“ in ganz Österreich abdecken.

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