✨ AI Kontextualisierung
Die österreichische Datenschutzbehörde sorgte Anfang Jänner 2022 mit einer Entscheidung zu Google Analytics für Aufsehen. Die Nutzung des Analysetools von Google durch netdoktor.at verstoße gegen die DSGVO. Zu diesem Schluss kam die DSB nach einer Musterbeschwerde der NGO noyb, hinter der der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems steht. Bei einigen erfassten Daten handle es sich im Fall von netdoktor.at um persönliche Daten, so die Behörde.
Ein Urteil, das sich generell auf die Nutzung von Google Analytics durch österreichische (und europäische) Unternehemn auswirken könne, ist noyb überzeugt. Doch welche konkreten Auswirkungen erwarten Experten und was kann man jetzt schon tun, um sich abzusichern? Der brutkasten hat bei Jan Königstätter nachgefragt. Er ist Co-Founder der Wiener Agentur otago und Experte für Suchmaschinenoptimierung und -Marketing.
Das eigene GA-Setting kann sich unterscheiden
“Prognosen sind kompliziert, besonders wenn es um Gerichtsentscheidungen und Rechtssicherheit geht. Alle Entscheider:nnen und Organisationen müssen sich im Klaren sein, dass es derzeit nur Spekulationen über zukünftige Entscheidungen geben kann”, so Königstätter. “Die Entscheidung der Datenschutzbehörde hat für einen konkreten Fall eine Entscheidung getroffen, der sich doch erheblich vom eigenen Setting unterscheiden kann. Google Analytics wurde zum beanstandeten Zeitpunkt ohne Zustimmung der User:nnen ausgeliefert und auch die IP- Anonymisierung war nicht 100% umgesetzt”.
DSGVO: Den Einsatz von Google Analytics besser absichern:
- Zustimmung der User:nnen bevor das Tracking gestartet wird, sollte Standard sein.
- Dies kann sowohl über eine eigene Implementierung erreicht werden oder mit einer Consentmanagement Plattform.
- Die IP Adresse sollte anonymisiert sein
- Check, ob nicht aus Versehen personenbezogene Daten an Google Analytics gesendet werden (Beispiel: Emailadresse aus einem Formular in der URL)
- Eine klar formulierte Datenschutzerklärung inkl. Hinweise auf mögliche Datenübermittlung an Dritte (und Drittstaaten)
Google Analytics & Datenschutz: Zusätzliche Maßnahmen
Was geht noch, wenn ich bereit bin mehr Aufwand zu investieren?
- Serverseitiges Tracking: Hier hat man die Kontrolle darüber, welche Daten weitergegeben werden und auch die Option, etwaige Daten zu filtern & ändern. Bedenken sollte man hier auch, dass Infos der Toolanbieter durchaus zu hinterfragen sind. Das Eigeninteresse an den Lösungen schafft nicht unbedingt eine neutrale Position.
- Google Analytics kann auch Cookie-less über eine selbst erzeugte UserID verwendet werden.
Für beide technische Maßnahmen gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die bei der Umsetzung unterstützen. Hat man damit Rechtssicherheit? “Nein, weil auch hier wieder gilt, dass eine Individualbeurteilung durch Gerichte erfolgt, und solche Umsetzungen in der Regel noch keinen Weg vors Gericht gefunden haben”, so Königstätter.
Keine Webanalyse ist auch keine Lösung
Fix ist, wer darauf setzt, die Webanalyse gar nicht mehr einzusetzen, hat sofort Verluste. Weder erlangt man so ausreichend Daten um das eigene Angebot zu verbessern. Noch kann man Online Marketing effizient einsetzen. Man hat so sicher einen teuren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mitbewerb. Ein erheblicher Schaden tritt mit dieser Entscheidung also sofort ein.
Fazit: Jede:r muss hier für sich Verantwortung übernehmen.
Über den Autor
Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete Königstätter gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. otago ist auf Suchmaschinenoptimierung und Performancemarketing spezialisiert und hat Standorte in Wien und Linz. otago ist Partner vom Handelsverband und Google Premier Partner. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält Königstätter laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.