17.01.2022

Google-Analytics-Urteil: Diese Maßnahmen solltest du jetzt setzen

Gastbeitrag: Nach einem richtungsweisenden Urteil zu Google Analytics in Österreich sollten alle Unternehmen ihren Einsatz des Tools prüfen.
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Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten
Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten

Die österreichische Datenschutzbehörde sorgte Anfang Jänner 2022 mit einer Entscheidung zu Google Analytics für Aufsehen. Die Nutzung des Analysetools von Google durch netdoktor.at verstoße gegen die DSGVO. Zu diesem Schluss kam die DSB nach einer Musterbeschwerde der NGO noyb, hinter der der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems steht. Bei einigen erfassten Daten handle es sich im Fall von netdoktor.at um persönliche Daten, so die Behörde.

Ein Urteil, das sich generell auf die Nutzung von Google Analytics durch österreichische (und europäische) Unternehemn auswirken könne, ist noyb überzeugt. Doch welche konkreten Auswirkungen erwarten Experten und was kann man jetzt schon tun, um sich abzusichern? Der brutkasten hat bei Jan Königstätter nachgefragt. Er ist Co-Founder der Wiener Agentur otago und Experte für Suchmaschinenoptimierung und -Marketing.

Das eigene GA-Setting kann sich unterscheiden

„Prognosen sind kompliziert, besonders wenn es um Gerichtsentscheidungen und Rechtssicherheit geht. Alle Entscheider:nnen und Organisationen müssen sich im Klaren sein, dass es derzeit nur Spekulationen über zukünftige Entscheidungen geben kann“, so Königstätter. „Die Entscheidung der Datenschutzbehörde hat für einen konkreten Fall eine Entscheidung getroffen, der sich doch erheblich vom eigenen Setting unterscheiden kann. Google Analytics wurde zum beanstandeten Zeitpunkt ohne Zustimmung der User:nnen ausgeliefert und auch die IP- Anonymisierung war nicht 100% umgesetzt“.

Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago
Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago

DSGVO: Den Einsatz von Google Analytics besser absichern:

  • Zustimmung der User:nnen bevor das Tracking gestartet wird, sollte Standard sein.
  • Dies kann sowohl über eine eigene Implementierung erreicht werden oder mit einer Consentmanagement Plattform.
  • Die IP Adresse sollte anonymisiert sein
  • Check, ob nicht aus Versehen personenbezogene Daten an Google Analytics gesendet werden (Beispiel: Emailadresse aus einem Formular in der URL)
  • Eine klar formulierte Datenschutzerklärung inkl. Hinweise auf mögliche Datenübermittlung an Dritte (und Drittstaaten)

Google Analytics & Datenschutz: Zusätzliche Maßnahmen

Was geht noch, wenn ich bereit bin mehr Aufwand zu investieren?

  • Serverseitiges Tracking: Hier hat man die Kontrolle darüber, welche Daten weitergegeben werden und auch die Option, etwaige Daten zu filtern & ändern. Bedenken sollte man hier auch, dass Infos der Toolanbieter durchaus zu hinterfragen sind. Das Eigeninteresse an den Lösungen schafft nicht unbedingt eine neutrale Position.
  • Google Analytics kann auch Cookie-less über eine selbst erzeugte UserID verwendet werden.

Für beide technische Maßnahmen gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die bei der Umsetzung unterstützen. Hat man damit Rechtssicherheit? „Nein, weil auch hier wieder gilt, dass eine Individualbeurteilung durch Gerichte erfolgt, und solche Umsetzungen in der Regel noch keinen Weg vors Gericht gefunden haben“, so Königstätter.

Keine Webanalyse ist auch keine Lösung

Fix ist, wer darauf setzt, die Webanalyse gar nicht mehr einzusetzen, hat sofort Verluste. Weder erlangt man so ausreichend Daten um das eigene Angebot zu verbessern. Noch kann man Online Marketing effizient einsetzen. Man hat so sicher einen teuren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mitbewerb. Ein erheblicher Schaden tritt mit dieser Entscheidung also sofort ein.

Fazit: Jede:r muss hier für sich Verantwortung übernehmen.

Über den Autor

Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete Königstätter gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. otago ist auf Suchmaschinenoptimierung und Performancemarketing spezialisiert und hat Standorte in Wien und Linz. otago ist Partner vom Handelsverband und Google Premier Partner. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält Königstätter laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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