13.01.2022

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

Die heimische Datenschutzbehörde DSB entschied nach einer Beschwerde durch die NGO noyb von Max Schrems, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt.
/artikel/google-analytics-illegal-noyb-schrems
Datenschutz, Datenschutz-Abkommen, privacy shield, Max Schrems EuGH Facebook noyb wksta dcp DSGVO Google Analytics
(c) brutkasten: Max Schrems

Wieder einmal macht eine Behördenentscheidung in der EU, die durch den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems mit seiner NGO noyb angestoßen wurde, einem US-Tech-Riesen zu schaffen. Konkret entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB nach einer “Musterbeschwerde” von noyb, auf Basis der sogenannten “Schrems 2”-Entscheidung des EuGH, dass die Nutzung von Google Analytics durch netdoktor.at illegal ist. Denn bei einigen der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, handelt es sich um persönliche Daten laut DSGVO. Das Urteil betrifft alle heimischen und in weiterer Folge alle EU-Unternehmen, die Google Analytics implementiert haben, ist man bei noyb überzeugt.

“Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen.”

“Anstatt ihre Dienste technisch so anzupassen, dass sie mit der DSGVO konform sind, haben US-Unternehmen versucht, einfach ein paar Texte in ihre Datenschutzrichtlinien einzufügen und den EuGH zu ignorieren. Viele EU-Unternehmen sind diesem Beispiel gefolgt, anstatt auf legale Dienste zu wechseln”, kommentiert Max Schrems. Die DSB habe nun eine sehr detaillierte und fundierte Entscheidung erlassen: “Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen. Es ist jetzt 1,5 Jahre her, dass der EuGH das ein zweites Mal bestätigt hat – es ist also mehr als an der Zeit, dass das Gesetz auch durchgesetzt wird”, so der Datenschutz-Aktivist.

Nach Google Analytics-Entscheid: Weitere Entscheidungen in der ganzen EU erwartet

Nachdem es insgesamt 101 derartige Musterbeschwerden gab, werden nun weitere ähnliche Entscheide in anderen EU-Ländern erwartet, zumal die EU-Staaten hier in einer gemeinsamen Taskforce koordiniert sind. Die DSGVO sieht für Verstöße bekanntlich Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Zumindest für netdoktor wird es derweil aber keine Strafe durch die DSB geben. Schrems ist jedenfalls sicher: “Langfristig brauchen wir entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers.”

Deine ungelesenen Artikel:
29.05.2024

Kund:innen-Ansturm auf Aktion von Grazer Startup Nuki und Post

Gestern setzten das Grazer Startup Nuki und die Post den Startschuss für ein neues Modell zur Paket-Zustellung direkt ins Vorzimmer. Eine Werbeaktion in Kombination mit zahlreichen Medienberichten sorgte für einen Kund:innen-Ansturm.
/artikel/paket-zustellung-nuki-post
29.05.2024

Kund:innen-Ansturm auf Aktion von Grazer Startup Nuki und Post

Gestern setzten das Grazer Startup Nuki und die Post den Startschuss für ein neues Modell zur Paket-Zustellung direkt ins Vorzimmer. Eine Werbeaktion in Kombination mit zahlreichen Medienberichten sorgte für einen Kund:innen-Ansturm.
/artikel/paket-zustellung-nuki-post
Die Vorzimmer-Paketzustellung von Post und Nuki startet bald | (c) Österreichische Post AG
Die Vorzimmer-Paketzustellung von Post und Nuki startet bald | (c) Österreichische Post AG

Werbeaktion geglückt – so kann man wohl das Ergebnis der gestrigen Vorstellung eines neuen Angebots des Grazer Startups Nuki und der Post knapp zusammenfassen. Wie brutkasten berichtete, bietet die Post angemeldeten User:innen ab Juli die Zustellung von Paketen direkt ins Vorzimmer an. Voraussetzung ist, dass die Kund:innen ein Smart Lock von Nuki haben.

Werbeaktion von Nuki und Post bringt mehr als 2.000 Anmeldungen in 24 Stunden

Im Zuge einer Werbeaktion zum Start versprachen Post und Nuki den ersten 200 Angemeldeten unter anderem ein Gratis-Smart-Lock. Üblicherweise kostet dieses einmalig 289 Euro. Einige der größten Medien des Landes berichteten darüber. Schon einen Tag später verkündet die Post nun in einer Aussendung, dass die Aktion erfolgreich war.

“Wir sind völlig überwältigt! Mehr als 2.000 Anmeldungen nach knapp 24 Stunden zeigen die Bedeutung dieser europaweiten Innovation”, wird Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik, Österreichische Post AG, dort zitiert. “Die Österreicher:innen möchten ihre Online-Bestellungen direkt in die eigenen vier Wände bekommen und wir als Österreichische Post werden sie zustellen”, so Umundum weiter.

Erste 200 Nutzer:innen werden bald freigeschaltet

Zum Start schalte man im ersten Schritt 200 Nutzer:innen aus allen eingegangenen Anmeldungen frei, heißt es von der Post. In den nächsten Monaten werde man “kontinuierlich” weitere Nutzer:innen für die Vorzimmer-Zustellung freischalten.

Und so funktioniert’s: Zusteller:innen können mithilfe ihres mobilen Geräts die mit dem Nuki-Smart Lock versehene Wohnungs- oder Haustüre öffnen, wenn die Empfänger:innen nicht zuhause sind. Diese können via Nuki-App die Zutrittsberechtigungen steuern. Im Vorzimmer muss eine speziell für den Zweck vorgesehene Paketmatte abgelegt werden. Außerdem können Pakete auf diesem Wege von Nutzer:innen auch verschickt werden.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Behördenentscheid: Nutzung von Google Analytics ist in Österreich illegal