✨ AI Kontextualisierung
Wieder einmal macht eine Behördenentscheidung in der EU, die durch den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems mit seiner NGO noyb angestoßen wurde, einem US-Tech-Riesen zu schaffen. Konkret entschied die heimische Datenschutzbehörde DSB nach einer “Musterbeschwerde” von noyb, auf Basis der sogenannten “Schrems 2”-Entscheidung des EuGH, dass die Nutzung von Google Analytics durch netdoktor.at illegal ist. Denn bei einigen der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, handelt es sich um persönliche Daten laut DSGVO. Das Urteil betrifft alle heimischen und in weiterer Folge alle EU-Unternehmen, die Google Analytics implementiert haben, ist man bei noyb überzeugt.
“Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen.”
“Anstatt ihre Dienste technisch so anzupassen, dass sie mit der DSGVO konform sind, haben US-Unternehmen versucht, einfach ein paar Texte in ihre Datenschutzrichtlinien einzufügen und den EuGH zu ignorieren. Viele EU-Unternehmen sind diesem Beispiel gefolgt, anstatt auf legale Dienste zu wechseln”, kommentiert Max Schrems. Die DSB habe nun eine sehr detaillierte und fundierte Entscheidung erlassen: “Die Quintessenz ist: EU-Unternehmen können keine US-Cloud-Dienste mehr nutzen. Es ist jetzt 1,5 Jahre her, dass der EuGH das ein zweites Mal bestätigt hat – es ist also mehr als an der Zeit, dass das Gesetz auch durchgesetzt wird”, so der Datenschutz-Aktivist.
Nach Google Analytics-Entscheid: Weitere Entscheidungen in der ganzen EU erwartet
Nachdem es insgesamt 101 derartige Musterbeschwerden gab, werden nun weitere ähnliche Entscheide in anderen EU-Ländern erwartet, zumal die EU-Staaten hier in einer gemeinsamen Taskforce koordiniert sind. Die DSGVO sieht für Verstöße bekanntlich Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Zumindest für netdoktor wird es derweil aber keine Strafe durch die DSB geben. Schrems ist jedenfalls sicher: “Langfristig brauchen wir entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers.”