13.08.2019

Goleygo: umkämpftes “Höhle der Löwen-Startup” mit neuem Portfolio

Das Kölner Startup Goleygo hatte in der letzten Staffel der TV-Sendung "Höhle der Löwen" für einen kleinen Eklat unter den Investoren gesorgt. Ihr magnetisches Verschlussystem kam bei der Jury derart gut an, dass Finanzinvestor Carsten Maschmeyer nach verpasstem Deal seinen Juror-Kollegen Frank Thelen und Ralf Dümmel einen "Regelbruch" vorwarf. Knapp zehn Monate nach Ausstrahlung und einem Investment von einer halben Million Euro bringt Goleygo nun die zweite Generation des Magnet-Rast-Verschlusses heraus.
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Goleygo, Höhle der Löwen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Das Hundeleinen-Verschluss-Startuo Goleygo sorgte damals für Streit unter den "HDL-Investoren".

Es war der Aufreger der gesamten Staffel. In der Sendung vom 2. Oktober 2018 traten Jérôme Glozbach de Cabarrus und Tim Ley vor die “Höhle der Löwen-Jury” und stellten ihr Startup Goleygo vor.

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Sie versprechen mit ihrer Erfindung allen Hundebesitzern das Ende des umständlichen Anleinens. Das Prinzip ihres neuartigen Verschlusssystems: eine Kombination aus Kugelstift und Magnet mit hoher Zugkraft, die sogar einem Test von Ralf Dümmel standhielt. Der Investor setzte sich auf eine Hollywood-Schaukel, die vom Magnet-Rast-Verschluss getragen wurde. Nach dem erfolgreichen Pitch kam es dann zum Eklat.

Halbe Million für 35 Prozent Beteiligung

Ralf Dümmel und Frank Thelen machten den Gründern ein Angebot: 500.000 Euro für 35 Prozent Anteile. Daraufhin zogen sich Georg Kofler, Dagmar Wöhrl und Carsten Maschmeyer (der brutkasten berichtete) zurück, um sich heimlich zu beraten. Bereits damals lag in der Luft, dass die Erfindung der beiden Entrepreneure skalierbar sei und in anderen Bereichen gut genutzt werden könnte.

Rage wegen Schadenfreude

Umso größer die Aufregung, als Dümmel spaßhalber und leise meinte, man könne den Deal ja auch gleich schließen – ohne auf ein Gegenangebot der restlichen Jury-Mitglieder zu warten. Die Gründer hörten diesen geflüsterten Vorschlag und stimmten plötzlich zu. Während die drei sich beratenden Investoren völlig perplex fragten, was los sei – und kaum glauben wollten, dass tatsächlich bereits ein Deal geschlossen wurde – kam es weiter vorne zu einer “Umarmungsorgie”, die in Jubelposen von Dümmel und Thelen gipfelte. Wie später bekannt wurde, sollte dies der Auslöser für einen Streit hinter den Kulissen sein.

Maschmeyer verriet der Bild-Zeitung, dass er dieses Verhalten als einen “Regelbruch” ansah und in Rage geriet. “Ich gönne jedem Löwen seinen Deal. Meine Emotion ergab sich durch die offen zur Schau gestellte Schadenfreude”, so Maschmeyer, der hoffte, dass die Produktion eingegriffen hätte – was nicht geschah. Trotz verpasster Investitionsmöglichkeit sprach er sich danach mit Thelen und Dümmel aus. Auch wenn er dieses Verhalten unanständig nannte, Konsequenzen für die Show gab es keine.

Goleygo: 150.000 Stück verkauft

Was aber die Folge dieser ereignisreichen Sendung war: Es gab ein großes Medienecho und Goleygo war der Profiteur. Zahlreiche Firmen wurden auf das Magnet-Klicksystem aufmerksam und bekundeten Interesse, dieses ins firmeneigene Produkt zu integrieren. Das Startup hat in Deutschland bis dato rund 150.000 Hundeleinen mit dem neuartigen Magnet-Rast-Verschluss in Deutschland verkauft. Nun kommt die zweite Generation im September auf den Markt.

Goleygo, Höhle der Löwen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer
(C) Goleygo/Facebook – Das Skalierungspotential des Verschlusssystems von Goleygo scheint vielfältig zu sein.

Ausweitung des Portfolio

“Wir haben uns nicht auf dem Erfolg des ersten Produktes ausgeruht, sondern in die Weiterentwicklung des Verschlusssystems und der Produktpalette investiert”, sagen die Gründer von Goleygo. Das Verschlusssystem und die Leinen der ersten Generation wurden überarbeitet. Durch neue Materialien und die Verlagerung der Produktion von China nach Deutschland, habe sich die Qualität deutlich verbessert, heißt es in einer Aussendung. Zusätzlich hat das Unternehmen die Produktpalette erweitert. Neben Rund- und Flachleinen für unterschiedlichste Hunderassen werden nun auch Halfter und Führleinen für den Reitsport angeboten.

Flexiblere Produktion

Genauer gesagt: das Verschlusssystem besteht jetzt aus wasserresistenten Glasfaserkunstoff-Verschlüssen mit höherer Stoßfestigkeit, Halte- und Zugkraft. Und da nun in der Eifel und nicht mehr in China produziert wird, sei auch die Produktion flexibler. “Wir können nun schneller auf die Kundenwünsche reagieren”, so die Gründer.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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