Goldblatt: Steirisches Startup schafft es bei V-Label Awards von 230 Einreichungen unter die Top 15
Goldblatt produziert seit April 2021 vegane Aufstriche und Pasteten. Nun schaffte es das steirische Startup bei den V-Label Awards als einziges österreichisches Unternehmen in gleich zwei Kategorien unter die Top 15.
Bereits im April konnte das steirische Food-Startup Golblatt mit seinen rein pflanzlichen Bio-Delikatessen einen internationalen Achtungserfolg erzielen. Aus insgesamt 205 eingereichten Produkten wurde Goldblatt damals neben vegini als eines von zwei österreichischen Unternehmen mit dem Vegan Food Award 2023 ausgezeichnet (brutkasten berichtete).
Nun folgt die nächste Auszeichnung für das Startup aus der Steiermark – diesmal bei den internationalen V-Label Awards. Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb des weltweit bekannten V-Label-Kennzeichens, das mittlerweile mehr als 50.000 vegane Produkte von 4300 Lizenznehmer:innen kennzeichnet.
Die Marke wurde 1996 in der Schweiz begründet und bietet seither eine Orientierungshilfe für Menschen, die sich vegan ernähren. Mit dem Award werden alljährlich die besten Produkte in unterschiedlichen Kategorien ausgezeichnet – angefangen von Innovation über Nachhaltigkeit bis hin zu Marketing & Branding.
Goldblatt auf Shortlist mit großen Food-Scaleups
Ingesamt gab es in diesem Jahr mehr als 230 Einreichungen zum V-Label-Award, wobei es Goldblatt gleich in zwei Top-15-Shortlists geschafft hat. “Mit unserem Plant Based No. 1 konnten wir in der Kategorie Innovation und mit unserer Gesamtlinie in der Kategorie Marketing & Branding überzeugen”, wie Co-Founder Stephan Wiesnhofer erläutert. Bei Plant Based No. 1 handelt es sich um ein rein pflanzliches Karree, das Goldblatt neu ins Sortiment aufgenommen hat.
(c) Goldblatt Food
Zu den weiteren Nominierten in der Kategorie “Innovation” zählen zahlreiche bekannte Food-Scaleups aus Europa, wie beispielsweise Planted aus der Schweiz, das 2022 eine Finanzierungsrunde in Höhe von 70 Millionen Euro abgeschlossen hat. Weitere Nominierte sind Nestle Health Science oder das spanische Scaleup Heura, das seit Gründung ebenfalls einen zweistelligen Millionenbetrag an Risikokapital geraised hat.
Bewertung & Jury
Zu den Bewertungskriterien in der Kategorie “Innovation” zählt unter anderem Neuheit, technische Komplexität und Herstellungsinnovation, Innovation bei Inhaltsstoffen und Verpackung, Kundenerlebnis sowie die finanzielle Performance des Produktes. Teil der Jury war unter anderem Albrecht Wolfmeyer, Internationaler Direktor des ProVeg Incubator.
In rund zwei Wochen werden die sechs Gewinner jeder Kategorie bekanntgegeben. “Vielleicht schaffen wir es ja zur Plant Based World Expo Europe, wo die Gewinner präsentieren dürfen”, so das Startup via LinkedIn. Die Plant Based World Expo Europe findet vom 15. bis 16. November in London statt und zählt zu den größten Messen für vegane Produkte weltweit.
📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar
Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.
Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab.
Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt.
Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark.
😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…
Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142).
Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt.
Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.
"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.
🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht
Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist.
Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin.
Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.
Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.
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