12.07.2018

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

Die Diskussion um geplante und mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz bzw. Urlaubsanspruch wurde kürzlich neu entfacht. Regierung und Wirtschaftskammer verteidigen sich gegen die Vorwürfe, laut EU-Recht gar keine Kürzung am Urlaubsanspruch in Österreich vornehmen zu dürfen. Ein EU-Rechtsexperte behauptet nun das Gegenteil.
/artikel/gold-plating-aenderung-urlaubsanspruch-moeglich
Gold Plating
(c) fotolia/Forenius. Was bezwecken Regierung und Wirtschaftskammer mit der Gold Plating-Liste?

Seit einiger Zeit tobt die angeheizte Debatte, ob es sich bei der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung um eine Verbesserung für DienstnehmerInnen in Österreich handelt oder nicht. Das eine Lager argumentiert, sowohl Wirtschaft als auch Arbeitende profitierten von der neuen Regelung. Das andere Lager befürchtet hingegen eine Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Scheinfreiwilligkeit und zu hohe Belastung.

Fünfte Urlaubswoche verursache „Mehrkosten“

Nun wird ein weiteres Thema medial kontrovers und emotional diskutiert. Es ist eine Liste des Wirtschaftskammer aufgetaucht, die ca. 500 Fälle von sogenanntem Gold Plating (Übererfüllung) dokumentiere. Es handelt sich dabei um Gesetze und Richtlinien, mit denen Österreich die vorgeschriebenen Mindeststandards der EU überschreitet. Auf jener Liste findet sich folgender Vermerk zum Thema fünfte Urlaubswoche: „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Politische Schlammschlacht um Gold Plating

Seitens Gewerkschaften und SPÖ befürchtet man Schlimmes. Schritt für Schritt werde daran gearbeitet, die höheren österreichischen Standards auf das vorgeschriebene EU-Minimum abzusenken. Die Gold Plating-Liste der Wirtschaftskammer nennt neben der fünften Urlaubswoche so zum Beispiel auch den Kündigungsschutz für Mütter eine „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts“. Wirtschaftskammer und Regierung dementierten unterdessen, an Mutterschutz und fünfter Urlaubswoche etwas ändern zu wollen. Seitens FPÖ spricht man von „Lügenpropaganda“ und „Armutszeugnis“, derartige Vorhaben zu unterstellen. Gegenüber kleinezeitung.at beteuerte auch Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“ Dennoch bleibt die Frage im Raum, welchen Zweck die Gold Plating-Liste erfüllen soll.

Absenkung des Urlaubsanspruchs möglich oder nicht?

Zu ihrer Verteidigung ziehen Wirtschaftskammer und Regierung außerdem ein EU-Gesetz heran, nach der sie bestehende Standards, die schon vor dem EU-Beitritt galten, nicht absenken dürften. Es handelt sich dabei um die „Rücktrittsklausel“ im Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Selbst wenn man wolle, könne man die fünfte Urlaubswoche nicht streichen, heißt es. Zu dieser Aussage nahm nun der Europarechtsexperte Walter Obwexer (Universität Innsbruck) Stellung. „Artikel 23 der Richtlinie nimmt den Mitgliedstaaten keineswegs das Recht, ein neues Gesetz zu machen. Es sind dabei nur die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzuhalten“, so Obwexer. Die österreichische Regierung könne demnach theoretisch sehr wohl ein Gesetz anordnen, das eine Änderung des Anspruchs von fünf auf vier Wochen beschließt. Wichtig dabei sei lediglich, dass die EU-Vorgabe von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten und die Absenkung nicht mit dem schlechteren EU-Standard begründet werde.

Deine ungelesenen Artikel:
29.10.2026

kokei will jährlich bis zu drei KMU übernehmen und langfristig weiterführen

Immer mehr österreichische Unternehmen stehen vor einer ungelösten Nachfolgefrage. Die 2025 gegründete kokei Nachfolge GmbH will mit einem langfristigen Beteiligungsmodell eine Lösung bieten. Mit einem oberösterreichischen Transportbetrieb wurde bereits die erste Übernahme umgesetzt. Weitere sollen folgen.
/artikel/kokei-will-jaehrlich-bis-zu-drei-kmu-uebernehmen-und-langfristig-weiterfuehren
29.10.2026

kokei will jährlich bis zu drei KMU übernehmen und langfristig weiterführen

Immer mehr österreichische Unternehmen stehen vor einer ungelösten Nachfolgefrage. Die 2025 gegründete kokei Nachfolge GmbH will mit einem langfristigen Beteiligungsmodell eine Lösung bieten. Mit einem oberösterreichischen Transportbetrieb wurde bereits die erste Übernahme umgesetzt. Weitere sollen folgen.
/artikel/kokei-will-jaehrlich-bis-zu-drei-kmu-uebernehmen-und-langfristig-weiterfuehren
Die beiden kokei-Geschäftsführer Nima Derakhshan und Alexander Groll am Standort des übernommenen Transportbetriebs Winkler F & S Transport in Hörsching. | (c) kokei

Die klassische Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie verliert in Österreich zunehmend an Bedeutung. Eine aktuelle Studie von Creditreform Österreich und CH Consult zeigt: 45 Prozent der befragten Unternehmen benötigen bis 2030 eine Nachfolgelösung. Bereits 40 Prozent planen dabei eine Übergabe außerhalb der Familie, etwa durch den Verkauf an Investoren oder die Übernahme durch das Management.

Genau hier setzt die 2025 gegründete kokei Nachfolge GmbH an. Ein bekanntes Gesicht der österreichischen Startup-Szene hat die Idee dazu ins Rollen gebracht: Daniel Horak, Mitgründer der Finanzierungsplattform CONDA. Durch Gespräche mit Unternehmen wurde er auf die zunehmende Nachfolgeproblematik im österreichischen Mittelstand aufmerksam. Gemeinsam mit Alexander Groll, Nima Derakhshan und Dirk Littig entwickelte sich daraus das heutige Geschäftsmodell. Das Wiener Unternehmen will profitable österreichische KMU übernehmen und langfristig weiterführen. Anders als klassische Private-Equity-Gesellschaften setzt kokei dabei nicht auf einen gewinnbringenden Weiterverkauf.

Erste Übernahme eines Transportbetriebs

Mit der Winkler F & S Transport GmbH aus Hörsching hat kokei seine erste Beteiligung übernommen. Der auf spezialisierte Stück- und WAP-Frachten ausgerichtete Transportbetrieb beschäftigt 55 Mitarbeitende und verfügt über rund 40 Fahrzeuge. „Aus unserer Sicht ist Winkler eben ein Hidden Champion in einer attraktiven Nische“, sagt kokei-Mitgründer und Co-CEO Nima Derakhshan. Der Familienbetrieb in zweiter Generation sei bereits profitabel und verfüge über weiteres Wachstumspotenzial.

Da die Kinder des bisherigen Eigentümers Felix Winkler andere berufliche Interessen verfolgen, fehlte dem Familienbetrieb in zweiter Generation eine interne Nachfolge. Trotz weiterer Kaufangebote habe sich Winkler bewusst für kokei entschieden, erklärt Derakhshan. Von den konkreten Übernahmegesprächen bis zum Abschluss verging etwas mehr als ein Jahr.

Digitalisierung und neue Geschäftsführung bei Winkler

Die operative Geschäftsführung hat kokei-Co-CEO Alexander Groll übernommen, Felix Winkler bleibt während einer Übergangsphase weiterhin eingebunden. Seit der Übernahme im Frühjahr 2026 hat kokei bei Winkler bereits Veränderungen angestoßen. Dazu zählen ein neues Transportmanagementsystem, digitalisierte Prozesse und eine Neuausrichtung des Fahrer-Recruitings. Auch der Einstieg in die E-Mobilität wird vorbereitet.

Langfristig will kokei zentrale Dienstleistungen für sämtliche Beteiligungen aufbauen. Bereiche wie Personalwesen, IT, Marketing, Controlling und Recht sollen künftig unternehmensübergreifend unterstützt werden. Dadurch sollen sich die übernommenen Betriebe stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Auch bei der Geschäftsführung verfolgt kokei einen operativen Ansatz. Während Groll den ersten Betrieb selbst leitet, sollen künftig weitere Geschäftsführer eingesetzt werden. Dafür steht das Team bereits mit potenziellen Kandidaten in Kontakt. Auch geeignete Mitarbeitende aus den übernommenen Unternehmen kommen infrage. Das Wiener Unternehmen will dabei weiterhin eng in die operative Entwicklung eingebunden bleiben.

Zwei bis drei weitere Übernahmen pro Jahr geplant

Bei weiteren Übernahmen ist kokei grundsätzlich branchenoffen. Gesucht werden profitable österreichische KMU mit einem EBITDA ab rund 500.000 Euro, idealerweise einer Million Euro. Die Umsatzrentabilität sollte mindestens zehn Prozent betragen. Die Umsatzobergrenze liegt bei rund 30 Millionen Euro. Sanierungsfälle schließt kokei grundsätzlich aus.

Für die Auswahl nutzt das Unternehmen einen standardisierten Kriterienkatalog. Potenzielle Übernahmekandidaten werden anhand verschiedener Faktoren mit Punkten bewertet. Erfüllt ein Unternehmen die Anforderungen, folgt eine vertiefte Prüfung. Aktuell befindet sich kokei laut Derakhshan mit rund vier Unternehmen in konkreten Gesprächen. Wöchentlich würden etwa ein bis zwei weitere Betriebe geprüft. Mittelfristig strebt das Team durchschnittlich zwei bis drei Übernahmen pro Jahr an.

Langfristige Beteiligungen statt schneller Weiterverkauf

Die Beteiligungen werden gemeinsam mit einem Netzwerk langfristig orientierter Co-Investoren finanziert. Diese werden für jede Transaktion individuell ausgewählt. Dabei achtet kokei insbesondere auf unternehmerische Erfahrung und Interesse an der jeweiligen Branche.

Eine feste Exit-Strategie verfolgt kokei nicht. Stattdessen sollen die übernommenen Unternehmen langfristig gehalten werden und durch laufende Gewinnausschüttungen Erträge für die Investoren erwirtschaften. Einen späteren Verkauf schließt Derakhshan bei einem außergewöhnlich attraktiven Angebot allerdings nicht grundsätzlich aus.

„Wir wollen ein Portfolio von Unternehmen aufbauen. Nach dem Prinzip eines unternehmerischen Zinshauses: stabile Erträge, langfristige Wertsteigerung“, sagt Derakhshan. Durch die langfristigen Beteiligungen an unterschiedlichen österreichischen KMU sollen deren Gewinne Dividendeneinnahmen ermöglichen. Potenzial sieht Derakhshan jedenfalls genug. Eine Herausforderung sei weniger die rechtliche Situation als vielmehr die heimische Unternehmenskultur. Der Verkauf eines Familienunternehmens an Dritte werde hierzulande teilweise noch skeptisch gesehen. Dabei könne eine externe Übernahme eine sinnvolle Alternative zur klassischen Familiennachfolge darstellen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?