12.07.2018

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

Die Diskussion um geplante und mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz bzw. Urlaubsanspruch wurde kürzlich neu entfacht. Regierung und Wirtschaftskammer verteidigen sich gegen die Vorwürfe, laut EU-Recht gar keine Kürzung am Urlaubsanspruch in Österreich vornehmen zu dürfen. Ein EU-Rechtsexperte behauptet nun das Gegenteil.
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Gold Plating
(c) fotolia/Forenius. Was bezwecken Regierung und Wirtschaftskammer mit der Gold Plating-Liste?

Seit einiger Zeit tobt die angeheizte Debatte, ob es sich bei der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung um eine Verbesserung für DienstnehmerInnen in Österreich handelt oder nicht. Das eine Lager argumentiert, sowohl Wirtschaft als auch Arbeitende profitierten von der neuen Regelung. Das andere Lager befürchtet hingegen eine Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Scheinfreiwilligkeit und zu hohe Belastung.

Fünfte Urlaubswoche verursache „Mehrkosten“

Nun wird ein weiteres Thema medial kontrovers und emotional diskutiert. Es ist eine Liste des Wirtschaftskammer aufgetaucht, die ca. 500 Fälle von sogenanntem Gold Plating (Übererfüllung) dokumentiere. Es handelt sich dabei um Gesetze und Richtlinien, mit denen Österreich die vorgeschriebenen Mindeststandards der EU überschreitet. Auf jener Liste findet sich folgender Vermerk zum Thema fünfte Urlaubswoche: „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Politische Schlammschlacht um Gold Plating

Seitens Gewerkschaften und SPÖ befürchtet man Schlimmes. Schritt für Schritt werde daran gearbeitet, die höheren österreichischen Standards auf das vorgeschriebene EU-Minimum abzusenken. Die Gold Plating-Liste der Wirtschaftskammer nennt neben der fünften Urlaubswoche so zum Beispiel auch den Kündigungsschutz für Mütter eine „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts“. Wirtschaftskammer und Regierung dementierten unterdessen, an Mutterschutz und fünfter Urlaubswoche etwas ändern zu wollen. Seitens FPÖ spricht man von „Lügenpropaganda“ und „Armutszeugnis“, derartige Vorhaben zu unterstellen. Gegenüber kleinezeitung.at beteuerte auch Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“ Dennoch bleibt die Frage im Raum, welchen Zweck die Gold Plating-Liste erfüllen soll.

Absenkung des Urlaubsanspruchs möglich oder nicht?

Zu ihrer Verteidigung ziehen Wirtschaftskammer und Regierung außerdem ein EU-Gesetz heran, nach der sie bestehende Standards, die schon vor dem EU-Beitritt galten, nicht absenken dürften. Es handelt sich dabei um die „Rücktrittsklausel“ im Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Selbst wenn man wolle, könne man die fünfte Urlaubswoche nicht streichen, heißt es. Zu dieser Aussage nahm nun der Europarechtsexperte Walter Obwexer (Universität Innsbruck) Stellung. „Artikel 23 der Richtlinie nimmt den Mitgliedstaaten keineswegs das Recht, ein neues Gesetz zu machen. Es sind dabei nur die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzuhalten“, so Obwexer. Die österreichische Regierung könne demnach theoretisch sehr wohl ein Gesetz anordnen, das eine Änderung des Anspruchs von fünf auf vier Wochen beschließt. Wichtig dabei sei lediglich, dass die EU-Vorgabe von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten und die Absenkung nicht mit dem schlechteren EU-Standard begründet werde.

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Das R-Space-Team mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (8. v.l.) © R-Space

Das 2021 gegründete NewSpace-Unternehmen R-Space schließt die Vorbereitungen für seine erste kommerzielle Satellitenmission ab. Wie das Startup bekannt gab, soll der Satellit „AT-Astra“ im Herbst 2026 an Bord einer Spectrum-Rakete von Isar Aerospace, die erst kürzlich 270 Millionen Euro einsammelten, vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abheben. „Es zeigt, dass Österreich kommerzielle Satelliten eigenständig entwerfen, bauen und fliegen kann“, zeigt sich CEO Carsten Scharlemann stolz.

IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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