12.07.2018

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

Die Diskussion um geplante und mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz bzw. Urlaubsanspruch wurde kürzlich neu entfacht. Regierung und Wirtschaftskammer verteidigen sich gegen die Vorwürfe, laut EU-Recht gar keine Kürzung am Urlaubsanspruch in Österreich vornehmen zu dürfen. Ein EU-Rechtsexperte behauptet nun das Gegenteil.
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Gold Plating
(c) fotolia/Forenius. Was bezwecken Regierung und Wirtschaftskammer mit der Gold Plating-Liste?

Seit einiger Zeit tobt die angeheizte Debatte, ob es sich bei der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung um eine Verbesserung für DienstnehmerInnen in Österreich handelt oder nicht. Das eine Lager argumentiert, sowohl Wirtschaft als auch Arbeitende profitierten von der neuen Regelung. Das andere Lager befürchtet hingegen eine Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Scheinfreiwilligkeit und zu hohe Belastung.

Fünfte Urlaubswoche verursache „Mehrkosten“

Nun wird ein weiteres Thema medial kontrovers und emotional diskutiert. Es ist eine Liste des Wirtschaftskammer aufgetaucht, die ca. 500 Fälle von sogenanntem Gold Plating (Übererfüllung) dokumentiere. Es handelt sich dabei um Gesetze und Richtlinien, mit denen Österreich die vorgeschriebenen Mindeststandards der EU überschreitet. Auf jener Liste findet sich folgender Vermerk zum Thema fünfte Urlaubswoche: „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Politische Schlammschlacht um Gold Plating

Seitens Gewerkschaften und SPÖ befürchtet man Schlimmes. Schritt für Schritt werde daran gearbeitet, die höheren österreichischen Standards auf das vorgeschriebene EU-Minimum abzusenken. Die Gold Plating-Liste der Wirtschaftskammer nennt neben der fünften Urlaubswoche so zum Beispiel auch den Kündigungsschutz für Mütter eine „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts“. Wirtschaftskammer und Regierung dementierten unterdessen, an Mutterschutz und fünfter Urlaubswoche etwas ändern zu wollen. Seitens FPÖ spricht man von „Lügenpropaganda“ und „Armutszeugnis“, derartige Vorhaben zu unterstellen. Gegenüber kleinezeitung.at beteuerte auch Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“ Dennoch bleibt die Frage im Raum, welchen Zweck die Gold Plating-Liste erfüllen soll.

Absenkung des Urlaubsanspruchs möglich oder nicht?

Zu ihrer Verteidigung ziehen Wirtschaftskammer und Regierung außerdem ein EU-Gesetz heran, nach der sie bestehende Standards, die schon vor dem EU-Beitritt galten, nicht absenken dürften. Es handelt sich dabei um die „Rücktrittsklausel“ im Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Selbst wenn man wolle, könne man die fünfte Urlaubswoche nicht streichen, heißt es. Zu dieser Aussage nahm nun der Europarechtsexperte Walter Obwexer (Universität Innsbruck) Stellung. „Artikel 23 der Richtlinie nimmt den Mitgliedstaaten keineswegs das Recht, ein neues Gesetz zu machen. Es sind dabei nur die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzuhalten“, so Obwexer. Die österreichische Regierung könne demnach theoretisch sehr wohl ein Gesetz anordnen, das eine Änderung des Anspruchs von fünf auf vier Wochen beschließt. Wichtig dabei sei lediglich, dass die EU-Vorgabe von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten und die Absenkung nicht mit dem schlechteren EU-Standard begründet werde.

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Alice Hristov (Mitte) bei der Preisverleihung des Bundeswettbewerbs Jugend Innovativ 2026
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Über zehn Millionen Menschen weltweit leiden an Parkinson. Das Kernsymptom Tremor, ein unkontrolliertes Zittern, wird bisher fast ausschließlich punktuell bei Arztterminen erfasst. „Der Arzt ist komplett auf die subjektive Einschätzung vom Patienten angewiesen“, erklärt Entwicklerin Alice Hristov im brutkasten-Gespräch. Weil verfälschte Momentaufnahmen oft zu ungenauen Medikationen führen, möchte die Wiener HTL-Schülerin diese Datenlücke mit TremoCup schließen.

TremoCup Prototyp @ Alice Hristov

Diskrete Messung beim Trinken

TremoCup ist ein kompaktes Sensormodul, das auf die Unterseite einer handelsüblichen Tasse montiert wird. Während der Nutzung misst das System die Bewegungen im Alltag. Ein integrierter Bandpassfilter lässt dabei nur Frequenzen zwischen 4 und 12 Hertz durch, um gezielt den Tremor zu erfassen und andere Alltagsbewegungen verlässlich auszublenden. „So ähnlich wie bei Noise-cancelling“, zieht Alice den technischen Vergleich.

Die Daten werden per Bluetooth an eine selbst entwickelte Smartphone-App übermittelt, die Verlaufsgrafiken anzeigt und PDF-Berichte für das Arztgespräch generiert. Aus Datenschutzgründen verbleiben alle Daten lokal und symmetrisch verschlüsselt auf dem Endgerät. In einer bereits durchgeführten Befragung von 20 Pflegeheimbewohnerinnen gaben 75 Prozent an, dass ihnen dieser lokale Datenschutz besonders wichtig sei.

Vom Freizeitprojekt auf die internationale Bühne

Die Entwicklung des Systems begann als Freizeitprojekt neben dem Unterricht an der HTBLVA Spengergasse, die in der Vergangenheit schon mehrmals beeindruckende Schüler:innen-Projekte hervorgebracht hat. „Wenn ich lange gesessen bin und es am Ende nach dem Testen funktioniert, das war der größte Erfolg für mich“, so Hristov über die intensive Entwicklungsphase.

Der Aufwand hat sich ausgezahlt: Beim diesjährigen Bundeswettbewerb Jugend Innovativ holte TremoCup den 1. Preis in der Kategorie „ICT & Digital“, der mit 2.500 Euro dotiert ist. Das Preisgeld soll direkt in das Projekt zurückfließen: „Das wird wieder reinvestiert in TremoCup. Patente sind nicht billig, falls ich ein Patent bekomme.“

Regulatorische Prüfung und Markteintritt

Als nächste Schritte sind eine klinische Validierung in neurologischen Praxen sowie Förderanträge bei AWS und FFG geplant. Zudem steht die finale regulatorische Einordnung an. Aktuell wird das System vorläufig als Klasse-I-Medizinprodukt eingestuft.

Der angedachte Verkaufspreis soll zwischen 80 und 150 Euro pro Einheit liegen. Im September 2026 wird Hristov ihr Projekt zudem beim 37. European Union Contest for Young Scientists (EUCYS) in Kiel präsentieren.

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