12.07.2018

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

Die Diskussion um geplante und mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz bzw. Urlaubsanspruch wurde kürzlich neu entfacht. Regierung und Wirtschaftskammer verteidigen sich gegen die Vorwürfe, laut EU-Recht gar keine Kürzung am Urlaubsanspruch in Österreich vornehmen zu dürfen. Ein EU-Rechtsexperte behauptet nun das Gegenteil.
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Gold Plating
(c) fotolia/Forenius. Was bezwecken Regierung und Wirtschaftskammer mit der Gold Plating-Liste?

Seit einiger Zeit tobt die angeheizte Debatte, ob es sich bei der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung um eine Verbesserung für DienstnehmerInnen in Österreich handelt oder nicht. Das eine Lager argumentiert, sowohl Wirtschaft als auch Arbeitende profitierten von der neuen Regelung. Das andere Lager befürchtet hingegen eine Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Scheinfreiwilligkeit und zu hohe Belastung.

Fünfte Urlaubswoche verursache „Mehrkosten“

Nun wird ein weiteres Thema medial kontrovers und emotional diskutiert. Es ist eine Liste des Wirtschaftskammer aufgetaucht, die ca. 500 Fälle von sogenanntem Gold Plating (Übererfüllung) dokumentiere. Es handelt sich dabei um Gesetze und Richtlinien, mit denen Österreich die vorgeschriebenen Mindeststandards der EU überschreitet. Auf jener Liste findet sich folgender Vermerk zum Thema fünfte Urlaubswoche: „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Politische Schlammschlacht um Gold Plating

Seitens Gewerkschaften und SPÖ befürchtet man Schlimmes. Schritt für Schritt werde daran gearbeitet, die höheren österreichischen Standards auf das vorgeschriebene EU-Minimum abzusenken. Die Gold Plating-Liste der Wirtschaftskammer nennt neben der fünften Urlaubswoche so zum Beispiel auch den Kündigungsschutz für Mütter eine „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts“. Wirtschaftskammer und Regierung dementierten unterdessen, an Mutterschutz und fünfter Urlaubswoche etwas ändern zu wollen. Seitens FPÖ spricht man von „Lügenpropaganda“ und „Armutszeugnis“, derartige Vorhaben zu unterstellen. Gegenüber kleinezeitung.at beteuerte auch Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“ Dennoch bleibt die Frage im Raum, welchen Zweck die Gold Plating-Liste erfüllen soll.

Absenkung des Urlaubsanspruchs möglich oder nicht?

Zu ihrer Verteidigung ziehen Wirtschaftskammer und Regierung außerdem ein EU-Gesetz heran, nach der sie bestehende Standards, die schon vor dem EU-Beitritt galten, nicht absenken dürften. Es handelt sich dabei um die „Rücktrittsklausel“ im Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Selbst wenn man wolle, könne man die fünfte Urlaubswoche nicht streichen, heißt es. Zu dieser Aussage nahm nun der Europarechtsexperte Walter Obwexer (Universität Innsbruck) Stellung. „Artikel 23 der Richtlinie nimmt den Mitgliedstaaten keineswegs das Recht, ein neues Gesetz zu machen. Es sind dabei nur die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzuhalten“, so Obwexer. Die österreichische Regierung könne demnach theoretisch sehr wohl ein Gesetz anordnen, das eine Änderung des Anspruchs von fünf auf vier Wochen beschließt. Wichtig dabei sei lediglich, dass die EU-Vorgabe von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten und die Absenkung nicht mit dem schlechteren EU-Standard begründet werde.

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Das in München ansässige Technologieunternehmen NavVis hat eine Series-D-Finanzierungsrunde in Höhe von 85 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Angeführt wird die Kapitalerhöhung laut Unternehmensangaben von der US-amerikanischen Private-Equity-Gesellschaft The Jordan Company (TJC). Zudem beteiligten sich die bestehenden Investor:innen an der Runde: Yttrium zusammen mit einem Konsortium aus Industrie-Family-Offices, Kozo Keikaku Engineering Inc. sowie Cipio Partners.

Datengrundlage für physische KI

NavVis entwickelt eine Plattform für räumliche Daten, die primär in der Industrie und im Bauwesen eingesetzt wird. Das System erstellt mithilfe von mobilen Erfassungssystemen und der unternehmenseigenen Cloud-Plattform digitale Zwillinge von Fabriken, Baustellen und Infrastrukturen. Nach Angaben des Unternehmens sollen diese aufbereiteten Daten Nacharbeiten reduzieren und als Basis für Automatisierungsprozesse dienen.

Ein zentrales technisches Ziel der neuen Finanzierung sei es, die Datengrundlage für sogenannte physische Künstliche Intelligenz (KI) bereitzustellen. Dafür wolle das Scaleup eine eigene KI-Schicht aufbauen, welche die räumlichen Daten semantisch aufbereite. Auf diese Weise sollen die Informationen künftig für menschliche Fachkräfte sowie für autonome Roboter handlungsrelevant und direkt zugänglich gemacht werden.

© NavVis

Wachstum und Fokus auf den US-Markt

Darüber hinaus sollen die frischen Mittel das internationale Wachstum beschleunigen. NavVis-Mitgründer und CEO Felix Reinshagen betont insbesondere den geografischen Schwerpunkt der kommenden Expansionspläne: „Gleichzeitig werden wir unsere Marktpräsenz mit einem starken Fokus auf den US-Markt ausbauen, auf dem wir in den letzten Jahren am schnellsten gewachsen sind.“ Zudem strebe das Unternehmen mit dem neuen Kapital laut dem Gründer an, „mehr Skalierbarkeit, mehr Intelligenz und letztlich mehr Produktivität für die zugrunde liegenden Vermögenswerte“ der Kund:innen zu erreichen.

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