12.07.2018

Gold Plating: Änderung am Urlaubsanspruch doch möglich?

Die Diskussion um geplante und mögliche Änderungen am Arbeitszeitgesetz bzw. Urlaubsanspruch wurde kürzlich neu entfacht. Regierung und Wirtschaftskammer verteidigen sich gegen die Vorwürfe, laut EU-Recht gar keine Kürzung am Urlaubsanspruch in Österreich vornehmen zu dürfen. Ein EU-Rechtsexperte behauptet nun das Gegenteil.
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Gold Plating
(c) fotolia/Forenius. Was bezwecken Regierung und Wirtschaftskammer mit der Gold Plating-Liste?

Seit einiger Zeit tobt die angeheizte Debatte, ob es sich bei der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung um eine Verbesserung für DienstnehmerInnen in Österreich handelt oder nicht. Das eine Lager argumentiert, sowohl Wirtschaft als auch Arbeitende profitierten von der neuen Regelung. Das andere Lager befürchtet hingegen eine Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch Scheinfreiwilligkeit und zu hohe Belastung.

Fünfte Urlaubswoche verursache „Mehrkosten“

Nun wird ein weiteres Thema medial kontrovers und emotional diskutiert. Es ist eine Liste des Wirtschaftskammer aufgetaucht, die ca. 500 Fälle von sogenanntem Gold Plating (Übererfüllung) dokumentiere. Es handelt sich dabei um Gesetze und Richtlinien, mit denen Österreich die vorgeschriebenen Mindeststandards der EU überschreitet. Auf jener Liste findet sich folgender Vermerk zum Thema fünfte Urlaubswoche: „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Politische Schlammschlacht um Gold Plating

Seitens Gewerkschaften und SPÖ befürchtet man Schlimmes. Schritt für Schritt werde daran gearbeitet, die höheren österreichischen Standards auf das vorgeschriebene EU-Minimum abzusenken. Die Gold Plating-Liste der Wirtschaftskammer nennt neben der fünften Urlaubswoche so zum Beispiel auch den Kündigungsschutz für Mütter eine „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts“. Wirtschaftskammer und Regierung dementierten unterdessen, an Mutterschutz und fünfter Urlaubswoche etwas ändern zu wollen. Seitens FPÖ spricht man von „Lügenpropaganda“ und „Armutszeugnis“, derartige Vorhaben zu unterstellen. Gegenüber kleinezeitung.at beteuerte auch Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“ Dennoch bleibt die Frage im Raum, welchen Zweck die Gold Plating-Liste erfüllen soll.

Absenkung des Urlaubsanspruchs möglich oder nicht?

Zu ihrer Verteidigung ziehen Wirtschaftskammer und Regierung außerdem ein EU-Gesetz heran, nach der sie bestehende Standards, die schon vor dem EU-Beitritt galten, nicht absenken dürften. Es handelt sich dabei um die „Rücktrittsklausel“ im Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Selbst wenn man wolle, könne man die fünfte Urlaubswoche nicht streichen, heißt es. Zu dieser Aussage nahm nun der Europarechtsexperte Walter Obwexer (Universität Innsbruck) Stellung. „Artikel 23 der Richtlinie nimmt den Mitgliedstaaten keineswegs das Recht, ein neues Gesetz zu machen. Es sind dabei nur die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie einzuhalten“, so Obwexer. Die österreichische Regierung könne demnach theoretisch sehr wohl ein Gesetz anordnen, das eine Änderung des Anspruchs von fünf auf vier Wochen beschließt. Wichtig dabei sei lediglich, dass die EU-Vorgabe von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten und die Absenkung nicht mit dem schlechteren EU-Standard begründet werde.

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vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media
vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media

Anfang 2025 war Dream mit einer 100 Millionen US-Dollar schweren Finanzierungsrunde zum Unicorn geworden (brutkasten berichtete). Nun holte sich das Scaleup erneut frisches Kapital. Mit einem Investment von 260 Millionen US-Dollar erreicht es in seiner Series-C-Kapitalrunde eine Bewertung von drei Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentfonds Bicycle Capital und Group 11 angeführt, gemeinsam mit Beteiligung von Bain Capital, Tru Arrow Partners, Antler „und weiteren globalen Investoren“.

„Wir sind noch ein junges Unternehmen, aber wir sind sehr dankbar, dass sich alles in die richtige Richtung entwickelt und wir schnell wachsen. Wir arbeiten weiter hart daran, dass es sich auch in den nächsten Jahren weiter so positiv entwickelt“, kommentiert Co-Founder und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der als President von Dream fungiert.

Auch Co-Founder mit bekannter Vorgeschichte

Nicht nur sein Name ist ein klingender. Auch Mitgründer und CEO Shalev Hulio erlangte bereits zuvor internationale Bekanntheit. Als Co-Founder und Ex-CEO des Unternehmens NSO hatte er mit dessen Spionagesoftware Pegasus, die an Staaten vertrieben wurde, weltweit für Kontroversen gesorgt. Mit Dream wechselte Hulio vom Cyber-Offensiv- in den Cybersecurity-Bereich. Die Zielgruppe hat aber eine große Überschneidung: Staaten und Betreiber kritischer Infrastruktur. In diesem Bereich ist freilich auch der Ex-Kanzler bestens vernetzt.

Digitale Souveränität als neues Verkaufsargument

Im Produkt setzt Dream mit seinem „Cyber Language Model“ voll auf Künstliche Intelligenz, im Narrativ mittlerweile auch auf Digitale Souveränität, die zuletzt vor allem in Europa zum großen Thema wurde. „Die entscheidende Frage für Staaten ist nicht mehr, ob sie Künstliche Intelligenz einsetzen werden, sondern ob sie diese auch besitzen, betreiben und vollständig kontrollieren. Andernfalls begeben sie sich in eine kritische Abhängigkeit von anderen Staaten, wie beispielsweise China oder den USA“, sagt Kurz.

Und Hulio legt nach: „Wer die Kontrolle über seine KI verliert, verliert langfristig auch einen Teil seiner staatlichen Souveränität. So wie es undenkbar wäre, die Kontrolle über Verteidigung, kritische Infrastruktur oder die Innere Sicherheit aus der Hand zu geben, wird es künftig undenkbar sein, keine vollständige Kontrolle über die eigenen KI-Systeme zu haben.“ Dass KI-Modelle, auf denen zentrale Elemente staatlichen Handelns abgestützt sind, über Nacht abgestellt werden können, sei keine theoretische Debatte, wie man zuletzt bei „Fable“ von Anthropic gesehen habe, argumentiert man beim Unternehmen.

Cybersecurity: KI als Herausforderung und Lösung

Und wie will Dream das konkret lösen? Die KI-Systeme des Scaleups arbeiten laut Unternehmen „in einer völlig souveränen und sicheren Umgebung“. Dort biete man unter anderem einen umfassenden Cyber-Abwehr-Schirm, strukturiere sensible Daten als Entscheidungsbasis und decke noch unbekannte Cybersecurity-Schwachstellen („Zero Days“) auf. „Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat sich Cybersicherheit grundlegend verändert. Herkömmliche Systeme können keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Nur durch den konsequenten Einsatz von KI auch in der Cyber-Abwehr ist ein Schutz auch in der Zukunft möglich“, sagt Hulio.

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